Pressemitteilung: 4. Bericht des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Pressemitteilung vom 25.04.2023
Die Zahl der bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden geführten Verfahren mit antisemitischem Hintergrund ist erneut gestiegen: 691 Verfahren wurden 2022 eingeleitet (2021: 662; 2020: 417; 2019: 386). Das stellte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. Florian Hengst, in seinem nun vorgelegten Bericht für das Jahr 2022 dar.
Im Jahr 2022 wirkte sich auf diese Zahlen wie im Vorjahr vor allem die Corona‑Pandemie aus, die einen Nährboden für antisemitische Verschwörungsmythen rund um den Ursprung des Virus bildete. Aber auch die Corona‑Proteste und die öffentliche Diskussion über die Impfpflicht führten verstärkt zu Vergleichen mit der NS‑Zeit, beispielsweise durch das Tragen gelber Sterne mit der Inschrift „ungeimpft“ oder dem Ausspruch „Impfen macht frei“. Zudem schürte der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und Verschwörungstheorien, dass dieser Teil eines „great resets“ sei, ebenso wie der Nahost‑Konflikt weiter Antisemitismus.
Der 4. Bericht des Antisemitismusbeauftragten kann hier heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/antisemitismusbekaempfung/
Hintergrund: Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft
Am 1. September 2018 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Stelle eines Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Seit dem 1. September 2022 ist dies Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. Florian Hengst.
Mit der Einrichtung dieser Funktion soll die Vernetzung und Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie weiteren Institutionen jüdischen Lebens und zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgebaut, das Vertrauen der Gesellschaft und insbesondere von Jüdinnen und Juden in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gestärkt und so auch die Anzeigebereitschaft erhöht werden.
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