Pressemitteilung: Mann soll 380.000 Euro aus Bibliophilenbetrug „gewaschen“ haben – Anklageerhebung

Pressemitteilung vom 20.04.2023

Als Geschäftsführer einer Firma, die Bücher und Kunst vertreibt und vermittelt, soll ein jetzt 41‑Jähriger das Firmenkonto für einen Betrug an einem Büchersammler zur Verfügung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun gegen den Mann Anklage wegen Geldwäsche zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Zwei andere Männer, einer davon unbekannt, sollen den 75 Jahre alten Bibliophilen dazu gebracht haben, ihnen seine Büchersammlung zum Preis von 1,5 Millionen Euro zu verkaufen. Zur Absicherung dieses Kaufes sollte der Verkäufer eine Kaution von 380.000 Euro hinterlegen – was dieser auch tat und den Betrag auf das Firmenkonto des Angeschuldigten überwies. Der wiederum soll den Betrag umgehend auf das Konto eines Dritten weiter überwiesen haben. Dass es sich hierbei um Betrug gehandelt hat und die beiden Männer die Büchersammlung überhaupt nicht erstehen, sondern lediglich die „Kaution“ erlangen wollten, soll ihm dabei bewusst gewesen sein.

Neben einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung sollen nun der Angeschuldigte wie auch die Firma als sog. „Einziehungsbeteiligte“ gemeinsam für den Schaden haften, der dem Büchersammler entstanden ist.