Zwei Männer im Alter von 56 und 44 Jahren sollen in der Silvesternacht 2021/2022 durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik sechzehn Menschen erheblich verletzt haben. Gegen sie wurde nun wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher und schwerer Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Landgericht erhoben.
Schon im Oktober 2021 sollen die beiden Männer sich im osteuropäischen Ausland mit Pyrotechnik für Silvester versorgt haben, obwohl sie nicht über die hierfür erforderlichen Genehmigungen verfügten. Kurz vor Silvester 2021 sollen sie dann auf einem Firmengelände in Friedrichshagen – unsachgemäß – ein Abschussgestell selbst gebaut und in diesem unter anderem sog. „Kugelbomben“ drapiert haben. Als sich zum Jahreswechsel rund zwanzig Gäste um das Gestell im Abstand von zehn Metern versammelt hatten (erforderlich wären 140 Meter gewesen!), sollen die ersten drei Kugelbomben per Funkauslöser gezündet worden sein. Dies soll zu einem Umkippen des Gerüsts geführt haben. Dadurch soll in dem nun liegenden Gestell eine vierte Kugelbombe ausgelöst, direkt in die Gruppe der Zuschauer geflogen und dort detoniert sein.
Sechzehn Menschen wurde so – was die beiden Angeschuldigten laut Anklage jedenfalls billigend in Kauf genommen haben – teils erheblich verletzt: Aufgeführt werden in der Anklage Tinnitus, erhebliche Verletzungen an den unteren Extremitäten, die sogar bei einem Mann zur Amputation eines Zehs geführt haben, und erhebliche Entstellungen durch die zurückgebliebenen Vernarbungen bei einigen der Betroffenen
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher