Pressemitteilung: Hintermänner sollen beschlagnahmte Drogen zurückgefordert haben – Anklage
Pressemitteilung vom 31.03.2023
Erst sollen bei einem heute 21‑Jährigen durch die Polizei Drogen beschlagnahmt worden sein – dann sei er dafür von Hintermännern zur Rechenschaft gezogen worden. Gegen diese hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin erhoben.
Im Mai 2022 soll der 21‑Jährige für einen 24 Jahren alten Mann sechs Kilogramm Ketamin in einem Geschäft in einem asiatischen Großmarkt in Lichtenberg abgegeben haben. Doch der Betreiber des Geschäfts habe die Polizei verständigt und diese das Ketamin beschlagnahmt.
Ein halbes Jahr später, am 7. November 2022, sollen nun der 24‑Jährige und zwei Mittäter im Alter von 22 und 37 Jahren das „verloren gegangene“ Ketamin vom 21‑Jährigen zurückgefordert haben. Unter Vorhalt eines Messers sollen die drei Männer ihn gezwungen haben, ins Auto zu steigen, ihn in verschiedene Wohnungen gebracht und immer wieder die Herausgabe des Ketamins gefordert haben. Als das Opfer angegeben habe, die Drogen seien von der Polizei beschlagnahmt worden, soll der 24‑Jährige den Geschädigten mit einem Messer und einem Stock verletzt haben. Auch als der 21‑Jährige bei seiner Familie angerufen und nach Geld gefragt habe, soll er weiter geschlagen worden sein. Anschließend habe der 24‑Jährige gedroht den Geschädigten umzubringen, sollte das Ketamin nicht zurückgegeben bzw. eine Entschädigung gezahlt werden.
Als die drei Männer das Zimmer einmal kurzzeitig verlassen hatten, soll der 21‑Jährige dies zur Flucht genutzt haben: Er sprang aus dem Fenster im dritten Obergeschoss – und zog sich dabei erhebliche Verletzungen und Frakturen zu.
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