Pressemitteilung: Vater soll seinen fünf Wochen alten Sohn erheblich verletzt haben – Anklage
Pressemitteilung vom 28.03.2023
Gegen einen 22‑Jährigen, der seinen zum Tatzeitpunkt fünf Wochen alten Sohn erheblich verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen schwerer Körperverletzung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Der Angeschuldigte soll seinem Sohn bereits Anfang Oktober 2022 in einer Eltern‑Kind‑Einrichtung, in der er mit der Kindsmutter und dem Säugling lebte, beim Anziehen eines Schlafsacks versehentlich den rechten Oberarm gebrochen haben. Dieser musste daraufhin ins Krankenhaus. Dort soll der Angeschuldigte als Betreuungsperson bei ihm geblieben sein.
Am Abend des 12. Oktober 2022 soll er mit diesem allein im Krankenzimmer gewesen sein, um ihn zu füttern und die Windeln zu wechseln. Zwanzig Minuten später soll er dann die Notklingel getätigt haben. Aus dem rechtsmedizinischen Gutachten soll sich laut Anklage ergeben, dass er in dieser Zeit seinen Sohn kopfüber an den Unterschenkeln haltend derart heftig geschüttelt habe, dass sich dieser in akuter Lebensgefahr befand und reanimiert werden musste. Das Kind soll erhebliche irreversible Hirnschäden davongetragen haben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem Tattag in Haft.
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