Bewohntes Zelt aus Wut über eine Trennung angezündet? - Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 22.03.2023
Eine 45‑Jährige soll aus Wut über die Trennung von ihrem ehemaligen Lebensgefährten das von ihm bewohnte Zelt angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage unter anderem wegen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Körperverletzung zum Landgericht Berlin erhoben.
Seit acht Jahren soll die Angeschuldigte mit dem 45 Jahren alten Mann eine Beziehung geführt und zuletzt, im November und Dezember 2022, auch gemeinsam das Zelt des Mannes bewohnt haben. Aufgrund wiederholter Streitigkeiten habe sich der Mann jedoch Mitte Dezember 2022 von der Frau getrennt. Wegen der kalten Außentemperaturen habe er sie aber wieder bei sich ins Zelt einziehen lassen ‑ ohne die Beziehung wieder aufzunehmen. Am 20. Dezember 2022 soll es erneut zum Streit gekommen sein, weil die Frau dem Mann unterstellte fremdzugehen. Daraufhin habe der Mann die Frau des Zeltes verwiesen. Aus lauter Wut darüber und die Trennung soll die Frau dann ‑ wie bereits mehrfach in den Tagen zuvor angedroht ‑ das Zelt angezündet haben.
Laut Anklage soll der Frau bewusst gewesen sein, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte schlief. Erst durch Schreie einer Zeugin soll er wach geworden sein und dann bereits den Rauch und die Flammen an seinem Kopf wahrgenommen haben. Mit einer Jacke und seinen Händen habe er die Flammen gelöscht und dabei Verbrennungen erlitten.
Die Angeschuldigte befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.
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