Pressemitteilung: Beamtin soll Rückkehr aus dem Ausland nicht gemeldet haben – Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 01.03.2023
Eine Beamtin soll allein seit Februar 2017 bis Dezember 2020 zusätzlich zu ihrem Gehalt monatliche Auslandzuschläge in Höhe von insgesamt knapp 176.000 Euro kassiert haben – obwohl sie sich bereits seit 2002 wieder dauerhaft in Deutschland aufhielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage beim Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs durch Unterlassen in besonders schwerem Fall (wegen eines Vermögensschadens von über 50.000 Euro) erhoben.
Vor rund zwanzig Jahren soll die heute 55‑jährige Oberamtsrätin beruflich für ihren Arbeitgeber, das Deutsche Archäologische Institut, in den Jemen gegangen, nach mehreren Monaten aber wieder nach Berlin zurückgekehrt zu sein. Dies soll sie der für die Lohnzahlungen zuständigen Stelle allerdings nicht mitgeteilt haben. Dadurch soll sie seitdem monatlich rund 3.600 Euro Auslandszuschlag zusätzlich zu ihren Dienstbezügen erhalten haben. Der in der Anklage genannte Schaden bezieht sich daher nur auf die noch nicht verjährten Taten seit 2017 – als der Arbeitgeber schließlich Strafanzeige erstattete.
Neben dem eigentlichen Tatvorwurf kann nun das Amtsgericht Tiergarten möglicherweise auch die Frage klären, warum niemandem über so viele Jahre aufgefallen zu sein scheint, dass die Frau im Inland arbeitend Auslandszuschläge bezogen hat.
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