Nicht gekennzeichnetes Hühnerseparatorenfleisch in einer Currywurst und Metallsplitter bei der Produktion von Gebäckstücken führten jeweils auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin zum Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten gegen die Verantwortlichen eines Imbisses und einer Bäckerei.
Die Spezialabteilung für Lebensmittelkriminalität der Amtsanwaltschaft Berlin wirft den Verantwortlichen eines Imbisses in Britz vor, dass die angebotene „Currywurst“ Hühnerseparatorenfleisch mit Rindfleisch und Weizenmehl enthalte, ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen. Dies stelle einen Verstoß gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetz (Lebensmittelgesetz) dar, denn nach den Leitsätzen für Fleischerzeugnisse besteht eine Currywurst aus Rind- und/ oder Schweinefleisch. Der erlassene Strafbefehl beinhaltet eine Geldstrafe in Höhe von sechzig Tagessätzen zu je siebzig Euro.
Auch den Verantwortlichen einer Bäckerei in Neukölln werden Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen. Aus dem Fleischwolf – der für die Weiterverarbeitung von Nussmasse genutzt wird – sollen ein Kunststofffaden herausgehangen und sich Metallabriebe in Form von Splittern darin befunden haben. Eine Kontamination des Gebäcks habe nicht ausgeschlossen werden können. Daneben sollen massive Hygienemängel bestanden haben: mit Lebensmittelresten verunreinigte Arbeitsflächen, schimmelähnliche und schwarze Anhaftungen im Kühlschrank, eine verunreinigte Maschine zur Herstellung von Cremes – mit abblätternder Farbe, die die Cremes habe verunreinigen können – sowie Beschichtungsschäden auf den Lagerbrettern für Torten und Böden, sodass Holzsplitter in die Backwaren gelangen konnten. Die Gesamtgeldstrafe im Strafbefehl beläuft sich auf 160 Tagessätze zu je 100,- Euro.
Sommer
Staatsanwältin
Pressesprecherin