Pressemitteilung: Intensivtäter soll als Escort-Dame 4.970 EUR erlangt haben – Anklageerhebung

Pressemitteilung vom 09.01.2023

Ein 36-jähriger Mann, der als erwachsener Intensivtäter bei der Staatsanwaltschaft geführt wird, soll sich gegenüber zwei Geschädigten als Escort-Dame ausgegeben und so 4.970 Euro erlangt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun zwei Anklagen wegen dreifacher räuberischer Erpressung und dreifachen Betruges zum Landgericht Berlin erhoben.

Der Angeschuldigte soll sich im April 2022 von einem 58-Jährigen über eine Internetplattform als angebliche Escort-Dame buchen lassen haben – was diesen wohl zwischen April und Mai 2022 insgesamt 4.320 Euro gekostet hat. Denn zunächst soll der Angeschuldigte als angeblicher Fahrer der Escort-Dame in der Wohnung des Geschädigten erschienen, sich zum vermeintlichen Schutz der gebuchten Dame umgesehen und dann das vereinbarte Entgelt in Höhe von 310 Euro an sich genommen haben. Nur einen Tag später soll er sich als angeblicher Ehemann der Escort-Dame gemeldet und „Blut oder Geld“ gefordert haben – die Buchung der Escort-Dame habe den Ehemann in seiner Ehre verletzt. Der Geschädigte soll daraufhin 2.010 Euro an den Angeschuldigten gezahlt haben. Dann, knapp einen Monat später, soll ein Zettel im Briefkasten des Geschädigten gelegen haben: Der Geschädigte könne seine Entführung durch die Familie der Escort-Dame nur gegen eine Zahlung in Höhe von 2.000 Euro verhindern. Erneut hat der Geschädigte gezahlt.

Der Angeschuldigte hielt dann an seiner Verfahrensweise fest: Auch am 11. Juni 2022 soll er sich von einem 32-jährigen Geschädigten über eine Internetplattform als angebliche Escort-Dame für 150 Euro buchen lassen haben. Zwar hat der 32-jährige Kunde das Treffen storniert. Doch soll es im Nachgang trotzdem zu Zahlungen von insgesamt 750 Euro an den Angeschuldigten gekommen sein. Noch am Tag des eigentlichen Treffens soll sich der Angeschuldigte als Verantwortlicher für die Eintreibung von Stornierungsgebühren gemeldet und 100 Euro

vom Geschädigten erhalten haben. Elf Tage später soll der Angeschuldigte, diesmal wegen vermeintlich angefallener sonstiger Gebühren, noch einmal 250 Euro von dem Geschädigten gefordert und bekommen haben. Am 14. August 2022 soll der Angeschuldigte direkt vor der Wohnungstür des Geschädigten gestanden und Geld gefordert haben, um Besuch von vier weniger freundlichen, gewaltbereiten Leuten zu vermeiden – weil sich der Zeuge nicht für die Absage des Termins entschuldigt habe. Daraufhin zahlte der Geschädigte weitere 300 Euro.

Sommer
Staatsanwältin
Pressesprecherin