Pressemitteilung: 60-jähriger soll versucht haben, seine Lebensgefährtin zu ertränken – Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 21.11.2022
Gegen eine 60‑Jährigen, der am Abend des 2. Juli im Märkischen Viertel versucht haben soll, seine 42 Jahre alte ehemalige Lebensgefährtin zu ertränken, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Berlin erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen der Angeschuldigte und die Verletzte seit 2021 eine Beziehung geführt haben. Da der Angeschuldigte geargwöhnt haben soll, dass seine Lebensgefährtin seine Mutter bestohlen habe, soll es 2022 aber erst zu Auseinandersetzungen und schließlich zur Trennung gekommen sein.
Am Tattag soll der Angeschuldigte geplant haben, noch Sachen aus der vormals gemeinsamen Wohnung zu holen und bei dieser Gelegenheit ein Bad genommen haben. Unter einem Vorwand soll er die Geschädigte dann ins Badezimmer gelockt, mit einem Schraubenzieher bedroht und so dazu gebracht haben, sich selbst mit Gewebeband zu fesseln. Dann soll er sie gezwungen haben, Schlafmittel mit Wodka einzunehmen, bevor er sie in die Badewanne verbracht und dort zu ertränken versucht haben soll.
Nur dank aufmerksamer Nachbarn und dank einer Notoperation soll die Geschädigte noch gerettet worden sein: Diese waren auf Blutspuren an der Wohnungstür aufmerksam geworden und hatten die Polizei alarmiert. Die brach dann die Türen auf, befreite die Verletzte und konnte den Angeschuldigten vorläufig festnehmen. Dieser befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Vorherige gemeinsame Meldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Nr. 1334.
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Pressesprecher
Sebastian Büchner
Oberstaatsanwalt
Zweiter Pressesprecher
Michael Petzold
Staatsanwalt
Pressestelle
Stefan Conticelli
Petra Zimmermann
Timo Trosiner
- Raum: C 217
- Tel.: +49 30 9014-2470
- Tel.: +49 30 9014-3327
- Fax: +49 30 9014-2008
E-Mail: pressestelle@gsta.berlin.de