Pressemitteilung: Millionenschaden durch mutmaßliche Spielautomatenmanipulation – Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 26.10.2022
Durch Manipulation an Glücksspielautomaten, die er in seinen sechs Spielhallen und vier Gaststätten aufgestellt hatte, soll ein 42‑Jähriger zwischen Januar 2013 und dem Januar 2016 einen Steuerschaden von mehr als einer Million Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun gegen ihn wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung Anklage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten erhoben.
Insgesamt 1.329 Zählwerkausdrucke soll der Mann manipuliert haben, wobei die genaue Tatbegehung noch unklar ist. So könnte er sich mutmaßlich einer speziellen Software bedient haben, so dass die automatisch erstellten Belege schon bei Auslesen der Glücksspielautomaten unzutreffend waren. Oder er könnte die ursprünglich richtigen Belege noch einmal selbst am Computer nachbearbeitet haben.
Jedenfalls soll er so erreicht haben, dass er im Rahmen seiner Steuererklärungen für die Jahre 2011 bis 2013 sehr viel niedrigere Bruttoeinnahmen aus den Glücksspielautomaten gegenüber dem Finanzamt belegen konnte.
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