Pressemitteilung: Spekulationen um „Deal“ im Neukölln Komplex
Pressemitteilung vom 06.10.2022
Die derzeit von verschiedenen Medien angestellte Mutmaßung, es habe einen „Deal“ der Sicherheitsbehörden mit dem der rechtsextremen Szene zugerechneten Maurice P. gegeben, ist unzutreffend. Angeblich – so wird spekuliert – soll der gegen Maurice P. erhobene Tatvorwurf des versuchten Mordes zu einer gefährlichen Körperverletzung abgemildert worden sein, damit P. belastende Angaben in dem derzeit stattfindenden Verfahren zu Brandanschlägen auf Autos politisch Andersdenkender (sog. „Neukölln‑Komplex“) macht.
Der für den Neukölln‑Komplex zuständige Leitende Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Dirk Feuerberg:
„Eine solche Absprache hat es nicht gegeben, die dazu angestellten Spekulationen sind auch nicht mit den Tatsachen vereinbar: Der Inhalt des in Rede stehenden Gesprächs zwischen Maurice P. und dem im Neukölln‑Komplex angeklagten Tilo P. entstammt der verdeckten technischen Maßnahme eines Nachrichtendienstes. Das für das Verfahren vor dem Amtsgericht wichtige Beweismittel ist also ohne gewollte Mitwirkung der Gesprächspartner entstanden. Die Anklagebehörden waren am Zustandekommen erst recht nicht beteiligt.
Die Entscheidung des Landgerichts, die Anklage gegen Maurice P. lediglich als gefährliche Körperverletzung zuzulassen und ihn aus der Haft zu entlassen, erging zudem entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Vorstellung, einen Mordvorwurf im Tausch gegen einen Brandstiftungsnachweis an einem Pkw fallen zu lassen, ist abwegig und entspricht nicht der Rechtswirklichkeit in unserem Rechtsstaat.“
Büchner
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