Ob es Verärgerung darüber war, dass der inzwischen 31 Jahre alte Mann, der am 28. November 2021 ein sog. „Koks-Taxi“ zu sich und einem Begleiter zu einer Bar am Mariendorfer Damm bestellt hatte, nicht über ausreichend Geld verfügte, um dann tatsächlich Kokain zu erwerben, oder ob im Rahmen der sich daraus ergebenden weiteren Diskussionen noch andere Umstände zur Eskalation beitrugen, wird – unter anderem – durch das Landgericht Berlin in einer Hauptverhandlung zu klären sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den „Koks-Taxi“-Fahrer jedenfalls nun Schwurgerichtsanklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.
Der mittlerweile 36jährige Angeschuldigte soll nach dieser verbalen Auseinandersetzung eine Pistole gezogen und auf den 31jährigen mehrere Schüsse auf den Oberkörper abgegeben haben, bevor er sich in der Annahme, ihn tödlich verletzt zu haben, zunächst vom Tatort entfernte und anschließend auch unmittelbar ins Ausland absetzte.
In Kenntnis des in der Folgezeit gegen ihn erlassenen Haftbefehls reiste er am 28. März 2022 wieder nach Deutschland ein und stellte sich den Ermittlungsbehörden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Gegen zwei ursprünglich vorläufig festgenommene Tatverdächtige – damals im Alter von 23 und 24 Jahren – dauern die Ermittlungen in einem gesondert geführten Verfahren noch an.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher