Pressemitteilung: Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Bundesvorstandes von „Bünd-nis 90/Die Grünen“ wegen des Anfangsverdachts der Untreue

Pressemitteilung vom 20.01.2022

Die Staatsanwaltschaft Berlin führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Bun-desvorstands der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung eines „Corona-Bonus“ durch die Mitglieder des Bundesvorstands an sich selbst im Jahr 2020. Dem Verfahren liegen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde, die sich auf die Medienberichterstattung über einen Bericht der Rechnungsprüfer der Partei bezogen, wonach die Bewilligung gegen „interne Regelungen“ verstoßen habe.

Die Annahme eines Anfangsverdachts erfordert lediglich, dass aufgrund konkreter Anhalts-punkte die Möglichkeit der Begehung einer Straftat besteht. Die Staatsanwaltschaft ist in die-sem Fall gesetzlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. Dieser Verpflich-tung ist die Staatsanwaltschaft Berlin unter Beachtung der immunitätsrechtlichen Vorgaben – insbesondere der Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestags – nachgekommen. Die Prüfung eines Anfangsverdachts erfolgte aufgrund der verfassungsrechtlichen Immunität ausschließlich auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen. Ob sich der angenom-mene Anfangsverdacht tatsächlich bestätigt, kann nach dem Gesetz nur in einem Ermitt-lungsverfahren geklärt werden.

Steltner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher