Erhält die Strafverfolgung einen grenzüberschreitenden Bezug, betrifft dies den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 15.
Sie wickelt die Ausschreibung Europäischer Haftbefehle der Berliner Strafverfolgungsbehörden ab und betreibt die Auslieferung von Personen, die auf dieser Grundlage in Berlin festgenommen wurden, sowie die Überstellung im Ausland festgenommener Personen nach Deutschland. Ferner bearbeiten die Kolleg:innen aus der Abteilung 15 Verfahren, in denen die Vollstreckung eines Urteils eines Berliner Strafgerichts auf einen ausländischen Staat übertragen wird (Strafvollstreckungshilfe).