Wohnen

Wohncontainerdorf

Wie werde ich untergebracht?

Während des laufenden Asylverfahrens kommt das Land Berlin neben der Leistungsgewährung auch für Ihre Unterbringung auf. Die erste Zeit nach der Ankunft wohnen Sie zunächst in Aufnahmeeinrichtungen mit Vollverpflegung. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Spätestens nach sechs Monaten erlischt die Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie in eine eigene Wohnung ziehen. Da bezahlbarer Wohnraum in Berlin knapp ist, stellt das Land Berlin für Geflüchtete ersatzweise Wohnheime als Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung. Dort gibt es mehr Privatsphäre als in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sie können sich selbst versorgen.

Gemeinschaftsunterkünfte gibt es in verschiedenen Bauformen. Zunächst wurden sie in angemieteten oder landeseigenen Bestandsimmobilien errichtet, die zu diesem Zweck umgebaut wurden. Weitere Gemeinschaftsunterkünfte entstanden in temporären Wohncontaineranlagen (Tempohomes), die im ganzen Stadtgebiet errichtet wurden. Die Unterbringungsform mit langfristiger Perspektive stellen die eigens zu diesem Zweck errichteten Neubauten dar (Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge – MUF). Die ersten modularen Neubauten konnten Anfang 2017 bezogen werden.

Wer hilft mir bei Fragen und Problemen?

In den Unterkünften für Geflüchtete des Landes Berlin gibt es eine Heimleitung sowie Sozialarbeiter/innen, die Sie bei Fragen und Problemen beraten und unterstützen. Wenn Sie in oder mit Ihrer Unterkunft Probleme haben, wenden Sie sich bitte an die Heimleitung. Wenn Sie dort keine Hilfe bekommen, oder wenn Sie Missstände in Ihter Unterkunft melden möchten, wenden Sie sich direkt an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wenden:

Kann ich auch in eine Wohnung ziehen?

Nach Ablauf der Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung können sich Asylbegehrende bereits im laufenden Asylverfahren eine Wohnung zur Miete suchen. Die Mietkosten werden bei Bedürftigkeit innerhalb fester Obergrenzen vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, LAF, übernommen. Das Mietsachgebiet des LAF prüft und bescheidet Ihre eingereichten Mietangebote.

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