Registrierung

Erstregistrierungsstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales am Standort Bundesallee

Was passiert nach meiner Ankunft?

Wenn Sie neu in Berlin eintreffen und Asyl beantragen wollen, ist Ihre erste Station das Ankunftszentrum auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik.
Bitte melden Sie sich dort im Haus 2
Der Zugang zum Gelände erfolgt über die Oranienburger Straße 285 in 13437 Berlin-Reinickendorf

Wie kann ich mich als Asylbewerber/in registrieren lassen?

Um als Flüchtling in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie sich zunächst als Asylbewerber/in beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten(LAF) registrieren lassen. Das LAF unterhält je nach Aufgabenbereich verschiedene Standorte innerhalb Berlins. Danach stellen Sie Ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Registrierung als Asylbeweber/in findet in zwei Stufen statt. Am ersten Tag wird Ihr Ankunftsnachweis (ANKUNA) erstellt. Er ist die Voraussetzung dafür, einen Asylantrag zu stellen und Leistungen zu erhalten. Im Ankunftsnachweis werden Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto sowie Name, Geburtstag, Herkunft und Sprache festgehalten. Am Folgetag werden Sie medizinisch untersucht und erhalten Ihre Leistungen.

Anschließend stellen Sie bei der Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihren eigentlichen Asylantrag. Das BAMF prüft und entscheidet alle in Deutschland gestellten Asylanträge. Weder das LAF noch andere Berliner Behörden können auf diese Entscheidung Einfluss nehmen.

Wie läuft das Registrierungsverfahren im Einzelnen ab?

Bitte bringen Sie zur Registrierung alle Ihre Ausweisdokumente und persönlichen Papiere mit, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann. In der Erstaufnahmestelle sind die Behörden vertreten, die für das Asylverfahren wichtig sind:
  • das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF): Es registriert Sie als Asylbewerber/in und ermittelt, welche Leistungen Ihnen zustehen.
  • das Bundesamt für Migration (BAMF): Das BAMF nimmt Ihren Asylantrag entgegen, prüft ihn und entscheidet darüber. Diese Entscheidung kann unterschiedlich lange dauern, je nachdem, wie schwierig die Prüfung Ihres Asylbegehrens ausfällt.
  • die Ausländerbehörde: Sie stellt nach Abschluss des Asylverfahrens die nötigen Aufenthaltsdokumente aus.
  • die Bundesagentur für Arbeit (BA): Wenn Sie aus einem Herkunftsland mit hoher Aussicht auf Anerkennung kommen, werden Sie hier über Arbeitsmöglichkeiten beraten.

Wann und wo stelle ich einen Asylantrag?

Wenn Sie als Asylbewerber/in registriert und dem Land Berlin zugeteilt worden sind, stellen Sie Ihren Asylantrag bei einer der Berliner Außenstellen des Bundesamtes für Migration (BAMF).

Termin und Ort werden Ihnen im Rahmen der Registrierung mitgeteilt.

Dort geben Sie Ihren Ankunftsnachweis ab und erhalten stattdessen eine Aufenthaltsgestattung. Die Aufenthaltsgestattung ist befristet. Zur Verlängerung benötigen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Bitte bewahren Sie die Aufenthaltsgestattung sorgfältig auf. Nur mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie Asyl beantragt haben. Dies ist wichtig z. B. bei einer Kontrolle durch die Polizei. Bei Verlust dieses Dokumentes informieren Sie sofort das BAMF, das dann ein Ersatzdokument ausstellt.

Weitere Informationen

Ich will in Berlin bleiben und hier Asyl beantragen. Geht das?

Sie können nicht frei wählen, in welchem Bundesland Ihr Asylantrag bearbeitet wird. Bei der Registrierung werden Sie in einem computergestützten Verfahren einem der 16 deutschen Bundesländer („counties“) verbindlich zugeteilt. Dies ist nötig, um die vielen Schutzsuchenden gleichmäßig in Deutschland zu verteilen und Asylanträge möglichst schnell bearbeiten zu können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in allen Bundesländern vertreten und arbeitet überall nach den gleichen Regeln. In Ausnahmefällen können persönliche Umstände berücksichtigt werden, z. B. wenn enge Angehörige (Kinder oder Ihr/e Ehepartner/in) bereits in Berlin leben. Ansonsten sind Verwandtschaftsverhältnisse kein ausreichender Grund für eine Verteilung nach Berlin.

ACHTUNG: Wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, wird auch Ihr erneuter Antrag an dem Ort bearbeitet, wo Sie Ihren Erstantrag gestellt werden. Sie werden dann dorthin weitergeleitet.

Weitere Informationen

Was passiert, wenn ich meinen Asylantrag in einem anderen Bundesland stellen muss?

Wenn Sie bei der Registrierung einem anderen Bundesland zugeteilt wurden, erhalten Sie eine Weiterleitung mit dem benannten Zielort in Deutschland sowie eine Fahrkarte dorthin. Falls eine Ankunft am selben Tag nicht möglich ist, werden Sie für eine Nacht in einer Notunterkunft in Berlin untergebracht und reisen in der Regel am nächsten Tag zu Ihrem Zielort. Dort bekommen Sie Ihren Ankunftsnachweis, den Sie zur Stellung Ihres Asylantrags brauchen.