Um als Flüchtling in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie sich zunächst als Asylbewerber/in beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten(LAF) registrieren lassen. Das LAF unterhält je nach Aufgabenbereich verschiedene Standorte innerhalb Berlins. Danach stellen Sie Ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Registrierung als Asylbeweber/in findet in zwei Stufen statt. Am ersten Tag wird Ihr Ankunftsnachweis (ANKUNA) erstellt. Er ist die Voraussetzung dafür, einen Asylantrag zu stellen und Leistungen zu erhalten. Im Ankunftsnachweis werden Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto sowie Name, Geburtstag, Herkunft und Sprache festgehalten. Am Folgetag werden Sie medizinisch untersucht und erhalten Ihre Leistungen.
Anschließend stellen Sie bei der Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihren eigentlichen Asylantrag. Das BAMF prüft und entscheidet alle in Deutschland gestellten Asylanträge. Weder das LAF noch andere Berliner Behörden können auf diese Entscheidung Einfluss nehmen.