Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten unterhält auch einen Sozialdienst. Die dort tätigen Mitarbeiter/innen bieten Ihnen nach Ihrer Meldung in der Aufnahmeeinrichtung eine Beratung über den Ablauf des Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland an.
Ferner erhalten Sie auf Wunsch dort auch eine Beratung und Hilfestellung, falls Sie sich entschließen sollten, freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren oder in einen anderen Staat weiterzureisen. Es können dann unter Umständen finanzielle Hilfen gewährt werden.