Leistungen

Gesundheitskarte einer Krankenkasse mit Chip

Welche Leistungen bekomme ich?

Wenn Sie sich nicht selbst finanzieren können, erhalten Sie als Asylsuchende/r in Deutschland staatliche Unterstützung. Während Ihres Asylverfahrens kommt das Land Berlin für Ihren Unterhalt auf. Sie werden zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Notunterkunft leben. Dort werden Sie dreimal täglich mit Mahlzeiten versorgt. Darüber hinaus erhalten Sie und Ihre Familienmitglieder Taschengeld und zweimal im Jahr Bekleidungsgeld. In den meisten Unterkünften erhalten Sie außerdem kostenlos Kleidung, die von der Bevölkerung gespendet wurde. Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung leben und ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, bekommen Sie und Ihre Familienangehörigen höhere Barleistungen.

Auch wenn Ihr Asylverfahren noch nicht entschieden ist, können Sie bereits in Ihrer Unterkunft oder in einem Verein gemeinnützige Arbeit leisten. Diese Tätigkeiten werden Ihnen über die Heimleitung vermittelt und werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales mit 1,05 Euro pro Stunde bezahlt. Maximal können Sie auf diese Weise 84,00 Euro im Monat zu Ihren Leistungen dazu verdienen.

Weitere Informationen

Wo bekomme ich welche Leistungen?

Bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens werden alle Leistungen durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gewährt. Danach sind die Jobcenter oder die Sozialämter der Berliner Bezirke für Sie zuständig. Als Asylbewerber/in erhalten Sie folgende Leistungen:
  • Unterkunft und Verpflegung
    Sie bekommen eine Bescheinigung, dass das LAF die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt. Diese geben Sie in Ihrer Unterkunft ab. Sie ist zeitlich befristet und muss beim LAF verlängert werden.
  • Medizinische Versorgung
    Nach Ihrer Ankunft werden Sie medizinisch untersucht und können sich impfen lassen. Im Zuge Ihrer Registrierung stellen Sie dann einen Antrag für die elektronische Gesundheitskarte. Die Karte legen Sie vor jeder Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus vor.
    Dadurch ist sicher gestellt, dass das Land Berlin Ihre Behandlungskosten übernimmt. Weitere Informationen unter ‘Wer hilft mir, wenn ich krank bin?’
  • Taschengeld
    Das Taschengeld für Sie selbst und Ihre Familienmitglieder wird Ihnen vom LAF ausbezahlt. Wenn Sie ein Girokonto eröffnen, wird Ihnen der Gesamtbetrag monatlich dorthin überwiesen.
  • „Welcome to Berlin“-Ticket
    Für die ersten drei Monate erhalten Sie eine Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Weitere Informationen unter Wie komme ich von A nach B?

Nach drei Monaten endet die Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie eine Wohnung anmieten und sich selbst versorgen. Dafür werden Ihnen höhere Barleistungen ausgezahlt oder auf ihr Konto überwiesen. Weitere Informationen auf unserer Seite ‘Wohnen’.

Wer ist für mich zuständig, wenn mein Asylantrag entschieden ist?

Bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens werden die Leistungen zentral durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales gewährt. Danach sind andere Berliner Behörden für diese Leistungen zuständig. Welche Behörde das konkret ist, hängt vom Ausgang Ihres Asylverfahrens ab. Entweder ist eines der zwölf Sozialämter der Bezirke oder eines der zwölf Jobcenter für Sie zuständig. Die konkreten Informationen gibt es bei der ZLA.

Wer hilft mir, wenn ich krank bin?

Als Asylbewerber/in können Sie sich bei akuten Beschwerden bei jeder Ärztin/jedem Arzt oder – falls nötig – in den Berliner Krankenhäusern behandeln lassen. Dazu gehört auch die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und Geburt. Vor jeder Behandlung müssen Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Wenn Sie operiert werden müssen, stellt Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung über eine Krankenhausbehandlung aus. Diese legen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor. Die Kasse muss Ihnen die Übernahme der Behandlungskosten bestätigen. Wenn der Arzt Ihnen Medikamente verschreibt, legen Sie das Rezept einfach bei einer Apotheke vor. Sie erhalten das notwendige Medikament, ohne dass Ihnen weitere Kosten entstehen.

Weitere Informationen

Wie komme ich von A nach B?

In Berlin gibt es ein sehr gut ausgebautes Netz von öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Sie jeden Ort der Stadt in kurzer Zeit erreichen können.

Es stehen Ihnen folgende Verkehrsmittel zur Verfügung:
  • Autobus
  • Straßenbahn
  • U-Bahn („underground railway/subway/tube“)
  • S-Bahn („metro railway“)

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie am schnellsten an einen bestimmten Ort in Berlin gelangen, gibt es im Internet Informationen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) . Es gibt auch eine kostenlose App zum Herunterladen.

Damit Sie sich in Berlin frei bewegen können, erhalten Sie bei Ihrer Registrierung das „Welcome to Berlin“-Ticket für die Nutzung dieser öffentlichen Verkehrsmittel. Das Ticket ist drei Monate lang gültig und wird als Sachleistung gewährt. Das Taschengeld wird in dieser Zeit entsprechend reduziert. Mit diesem Ticket können Sie Busse, U-Bahn und S-Bahn im gesamten Stadtgebiet ohne weitere Zuzahlungen nutzen.

Nach Ablauf des Tickets müssen Sie sich Ihre Fahrscheine selbst kaufen. Hierfür wird Ihnen der volle Taschengeldbetrag ausgezahlt. Sie haben auch die Möglichkeit, eine ermäßigte Monatskarte, das Berlin-Ticket S, zu kaufen. Hierfür müssen Sie einen sogenannten berlinpass vorlegen. Dieser wird durch das LAGeSo ausgestellt.

Wichtig ist, dass Sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln immer ein gültiges Ticket – Monatskarte oder Einzelfahrschein – dabei haben. Anderenfalls wird eine Geldstrafe erhoben.