Wenn Sie sich nicht selbst finanzieren können, erhalten Sie als Asylsuchende/r in Deutschland staatliche Unterstützung. Während Ihres Asylverfahrens kommt das Land Berlin für Ihren Unterhalt auf. Sie werden zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Notunterkunft leben. Dort werden Sie dreimal täglich mit Mahlzeiten versorgt. Darüber hinaus erhalten Sie und Ihre Familienmitglieder Taschengeld und zweimal im Jahr Bekleidungsgeld. In den meisten Unterkünften erhalten Sie außerdem kostenlos Kleidung, die von der Bevölkerung gespendet wurde. Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung leben und ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, bekommen Sie und Ihre Familienangehörigen höhere Barleistungen.
Auch wenn Ihr Asylverfahren noch nicht entschieden ist, können Sie bereits in Ihrer Unterkunft oder in einem Verein gemeinnützige Arbeit leisten. Diese Tätigkeiten werden Ihnen über die Heimleitung vermittelt und werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales mit 1,05 Euro pro Stunde bezahlt. Maximal können Sie auf diese Weise 84,00 Euro im Monat zu Ihren Leistungen dazu verdienen.
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