Fragen und Antworten zur Europawahl 2024 - VI -

Berlin in Europa - Europa in Berlin

  • Wie viele EU-Fördermittel bekommt Berlin?

    Über 94 Prozent des EU-Haushaltes kommen den Bürgerinnen und Bürgern in ihren Ländern, Regionen und Städten wieder zugute, da sie über die Nutzung von EU-Förderprogrammen wieder in Länder ausgezahlt werden. Bei den EU-Förderprogrammen gibt es zwei große Bereiche. Die Europäischen Strukturfonds und die sog. freien EU-Programme und Fördermaßnahmen.

    Die Europäischen Strukturfonds sind die wichtigsten Förderinstrumente der EU zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Verwaltet werden sie in Berlin zentral durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Berlin erhält in der laufenden Förderperiode 2021-2027 für die EU-Strukturfonds insgesamt 828 Mio. Euro (aus dem Europäischer Regionalfonds/EFRE und dem Europäischer Sozialfonds Plus/ESF+). Mehr Informationen zu den EU-Strukturfonds in Berlin

    Einen Überblick zu geförderten EU-Projekten in Berlin aus den Strukturfonds gibt die EU-Datenbank KOHESIO

    Darüber hinaus können sich Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine oder auch Verwaltungen (je nach Programm) für Zuschüsse aus anderen EU-Programmen bewerben. Hier gibt es keine Meldepflicht an einer zentralen Stelle in Berlin im Falle einer erfolgreichen Bewerbung. Damit können auch keine Aussagen zum Umfang aller Förderungen der EU in Berlin erfolgen. Erkennbar sind EU-geförderte Projekte in Berlin aber an einer Kennzeichnung mit EU-Flagge “gefördert mit Mitteln der EU”, die bei allen Veröffentlichungen deutlich angebracht werden muss (auch bei Informatione im Internet oder z.B. an Gebäuden).

    Zur Übersicht der aktuellen EU-Förderprogramme außerhalb der Strukturfonds
  • Was wird mit den EU-Geldern in Berlin gemacht?

    Was mit EU-Fördermitteln in Berlin gemacht wird, richtet sich im Schwerpunkt nach den Auflagen in den Förderprogrammen. In diesen ist festgelegt, wofür die einzelnen Mittel genutzt werden dürfen. Hier ein paar Beispiele:

    Bei den Europäischen Strukturfonds können aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die zum Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede beitragen. Was das bedeutet und wie die Mittel zum Beispiel eingesetzt werden, zeigt die Webseite der Wirtschaftsverwaltung.

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert die regionale Beschäftigung. Im Fokus stehen Investitionen in die Menschen, z.B. durch die Förderung von Eingliederungsmaßnahmen nach langer Arbeitslosigkeit, Berufsorientierung für Jugendliche und Hilfe beim Schritt in die Selbständigkeit. Wie das genau geht, zeigt die Webseite der Wirtschaftsverwaltung.

    Einen guten Überblick zu beispielhaft geförderten EU-Projekten in den Berliner Bezirken gibt die “Broschüre UNSichtbares Europa aus dem Jahr 2019 von der ehemaligen Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

    Was tut die EU in meiner Region?
    Was tut die EU in meiner Region? Die EU-Datenbank “KOHESIO” ermöglicht die Onlinerecherche nach EU-Projekten in allen EU-Mitgliedstaaten, die aus den Strukturfonds gefördert wurden. Hier finden Sie eine interaktive Karte, die in alle EU-Sprachen übersetzt ist. Zur Webseite

    Erfolgreich umgesetzte Berliner Projekte mit EFRE-Förderung

    Erfolgreich umgesetzte Berliner Projekte mit ESF-Förderung

  • Was tut die EU speziell für junge Menschen?

    Die EU hat zahlreiche Angebote für junge Menschen. So richtet sich das EU-Förderprogramm Erasmus+ an junge Leute im Alter zwischen 13 und 30 Jahren. Gefördert werden z.B. Jugendbegegnungen und Projekte. Aber auch Austausche zwischen Fachkräften der Jugendarbeit können unterstützt werden. Über Discover EU wird regelmäßig die Verlosung von Interrail-Reisegutscheinen für 18-jährige ermöglicht.

    Ein wichtiger Baustein mit Blick auf junge Menschen ist die EU-Jugendstrategie 2019-2027. Sie fördert die Beteiligung der Jugend am demokratischen Leben und ihr soziales wie bürgerschaftliches Engagement. Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, sich in die Gesellschaft einzubringen.

    Zum EU-Programm für junge Arbeitssuchende

    Zum Jugendportal der EU

  • Wer kann mir in meinem Bezirk helfen, wenn ich EU-Fragen habe?

    In jedem Berliner Bezirk gibt es eine zentrale Person für EU-Fragen, das sind die EU-Beauftragten der Berliner Bezirke. Welche Person in Ihrem Bezirk angesprochen werden kann, finden Sie auf der Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft der EU-Beauftragten

  • Wie viele europäische Kulturinstitute gibt es in Berlin und wie kann ich diese erreichen?

    In Berlin gibt es zahlreiche europäische Kulturinstitute. Diese haben sich unter dem Dach der Europäischen Kulturinstitute in Berlin, EUNIC zusammengeschlossen und bieten über das Jahr verteilt immer interessante Veranstaltungen und Aktionen an.

  • Wo finde ich Europaveranstaltungen in Berlin?

    Der kostenlose Berliner Europakalender informiert tagesaktuell über Veranstaltungen mit Europabezug in Berlin. Ob Ausstellungen, Diskussionen, Seminare, Konzerte, Vorträge oder Straßenfeste – in Berlin steht Europa täglich auf dem Programm.

  • Wie beeinflusst die Europäische Union mein Leben in Berlin?

    Wie die Europäische Union (EU) unseren Alltag beeinflusst zeigt sehr anschaulich die Webseite “Die EU und ich” Was hat die EU mit deinem Alltag zu tun?

    Die Europäische Union, ein Zusammenschluss von derzeit 27 Mitgliedstaaten in Europa, beschließt zum Beispiel Gesetze und Regelungen, die als Rechtsgrundlagen für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Damit werden einheitliche Standards geschaffen, z. B. im Verbraucherschutz.

    Ein Beispiel: Werden schädliche Substanzen von der Europäischen Union verboten, müssen alle EU-Staaten das Verbot umsetzen. Damit sind die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union geschützt, denn auch alle deutschen Länder, Landkreise und Städte müssen sich daran halten. Ein weiteres Beispiel: Innerhalb der Europäischen Union können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne Visum bzw. Arbeitserlaubnis arbeiten und wohnen wo sie möchten.

    Die Europäischen Union ermöglicht z. B. auch über das Programm Erasmus+, dass junge Menschen andere Sprachen und Kulturen kennenlernen können. Sie finanziert z.B. auch Jugendaustausche und Fortbildungen, um die Völkerverständigung zu stärken und um jungen Menschen bessere Berufschancen zu ermöglichen.

    Auch Zahlungen in der EU wurden vereinfacht. Alle Länder in der EU, die auch der Eurozone angehören, führen die Währung EURO. Somit muss nicht jedes Mal Geld getauscht werden, wenn man in diese Länder reist und einkaufen möchte.

    Zur Broschüre Gute Gründe für die EU

    Zum Podcast Irgendwas mit EU

  • Wofür steht die EU?

    Die EU baut auf den Werten auf, die in Artikel 2 des Vertrags von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben sind.

    Würde des Menschen
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Sie bildet das eigentliche Fundament der Grundrechte.

    Freiheit
    Die Freizügigkeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der EU frei und ohne Passkontrollen zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen. Weitere Freiheiten wie z. B. Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt.

    Demokratie
    Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben automatisch politische Rechte. Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament.

    Gleichstellung
    Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller vor dem Gesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Teil aller politischen Maßnahmen der EU und Grundlage der europäischen Integration. Sie gilt für alle Bereiche.

    Rechtsstaatlichkeit
    Im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit handeln alle öffentlichen Gewalten immer innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen, im Einklang mit den Werten der Demokratie und der Grundrechte und unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte.

    Menschenrechte
    Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert. Dazu gehört das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Zugang zur Justiz.

    Innerhalb der Europäischen Union widmet sich die EU folgenden Zielen:
    Ziele der EU

    • Förderung des Friedens, der europäischen Werte und des Wohlergehens ihrer Bürgerinnen und Bürger
    • Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in einem Raum ohne Binnengrenzen bei angemessenem Schutz der Außengrenzen
    • Schaffung eines Binnenmarktes und einer Wirtschaftsregion, deren Währung der Euro ist.
    • Erhaltung und Schutz der Umwelt
    • Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts
    • Eindämmung sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung
    • Gleichstellung von Frauen und Männern und Schutz der Rechte von Kindern
    • Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedsländern
    • Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt

    Informationen zu den wichtigsten Errungenschaften der EU

  • Wo finde ich auch abseits der Europawahl Informationen zur EU in Berlin?

    Unter der Webseite www.berlin.de/EU findet sich das Berliner Portal der Senatskanzlei zu EU-Informationen mit Berlinfokus. Ob Veranstaltungen, Förderhinweise, Mitmachaktionen oder wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Berlin. Das Portal bündelt solche Informationen und wird ständig aktualisiert.

    Zur Webseite der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

    Zur Webseite vom Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland

    Das Berliner Europe Direct Informationszentrum