Nach der Europawahl

Wie geht es nach der Europawahl weiter? Welche Verfahren setzen sich in Gang? Wann ist das neue Europäische Parlament und die Europäische Kommission wieder arbeitsfähig?

Die Gesamtergebnisse der Europawahl werden u.a. hier veröffentlicht.

Nach der Wahl werden die aus allen EU-Ländern gewählten Abgeordneten anstreben, sich in europäischen Fraktionen zu bündeln, sog. transnationalen politischen Gruppierungen. Eine Fraktion muss aus mindestens 23 Abgeordneten bestehen, die in mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten gewählt wurden – also in mindestens sieben EU-Staaten.

Die neue Wahlperiode beginnt offiziell am Dienstag, dem 16. Juli 2024. An diesem Tag kommen die neu gewählten Abgeordneten am Sitz des Parlaments in Straßburg zusammen. Hier findet dann die erste Sitzung statt. Bei dieser Sitzung wird nicht nur der Präsident oder die Präsidentin für das Europaparlament gewählt, sondern auch die 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.

Dann wird über die Zusammensetzung der neuen Ausschüsse beschlossen und deren konstituierende Sitzungen werden einberufen.

Erst nach der Konstituierung des neuen Europäischen Parlaments findet die Wahl des neuen Präsidenten oder der neuen Präsidentin der Europäischen Kommission statt, voraussichtlich nach der Sommerpause im September 2024.

Ist ein neuer Kommissionspräsident bzw. eine neue Kommissionspräsidentin im Amt, wird zusammen mit dem Rat die Liste der vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder beraten. Auch die Parlamentsausschüsse sind hier eingebunden. Ist alles bewertet und entschieden, muss das Europäische Parlament aber noch über die Ernennung der neuen Kommissionsmitglieder und ihrer Zuständigkeiten beschließen.