In allen Berliner Bezirken finden Sie mehrere Bürgeramtsstandorte. An insgesamt 43 Standorten arbeiten etwa 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die pro Jahr etwa 2.000.000 Kundinnen und Kunden bedienen.
Termine können online, telefonisch und per Mail vereinbart werden. Schwankungen lassen sich u. a. dadurch erklären, dass für Aufgaben im Zusammenhang mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, dem Deutschen Bundestag und dem Europaparlament das Terminangebot der Bürgerämter eingeschränkt wird.
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ist deutlich höher als die Zahl der Terminvereinbarungen. In vielen Bürgerämtern wird zur Abholung der bestellten Dokumente kein Termin benötigt. Zudem gibt es Spontan- und Notfallkundinnen und -kunden, die ohne einen Termin im Bürgeramt bedient werden.
Die Quote der Nichterscheinerinnen und Nichterscheiner (gebuchte Termine werden von den Kundinnen und Kunden ohne Absage nicht wahrgenommen) liegt bei etwa 12 Prozent: Daraus folgt, dass jeden Monat etwa 20.000 Termine berlinweit nur sehr kurzfristig anderweitig genutzt werden können. Die Bürgerämter bieten die freigewordenen Kapazitäten u. a. den Spontan- und Notfallkunden an.
Bitte nutzen Sie die Absagefunktion, damit der freie Termin anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden kann.
Allen Kundinnen und Kunden, die bei der Terminvereinbarung ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden eingeladen, an der Kundenbefragung teilzunehmen. Mehr als 10.000 Antworten erreichen uns in jedem Quartal und zeigen uns im Wesentlichen: Die überwiegende Zahl der Kundinnen und Kunden ist mit dem Service der Mitarbeitenden in den Bürgerämtern sehr zufrieden.
Zielvereinbarung
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Zielvereinbarung Bürgerämter
Senat und Rat der Bürgermeister haben mit der „Politischen Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung“ von 2023 bekräftigt, künftig noch stärker politikfeldbezogen zusammenzuarbeiten. In diesem Rahmen wurde eine Zielvereinbarung für die Berliner Bürgerämter erarbeitet, die mit jedem der zwölf Bezirke abgeschlossen wurde.
Mit dieser Zielvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025 werden die verwaltungsseitigen Ziele in den Themenfeldern Leistungsangebot, wirtschaftliche Leistungserbringung, Kundenzufriedenheit und Mitarbeitendenzufriedenheit definiert.
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Dokument: Senatskanzlei