Archiv Bürgerhaushalt 2022/2023
Geschwindigkeitsregulierung in der Bergedorfer Straße
Geschwindigkeitsregulierung in der Bergedorfer Straße
Vorschlagsnummer: | 2022-0002 |
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Abteilung: | Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen |
Vorschlagsbeschreibung: | Geschwindigkeitsregulierung durch bauliche Einrichtungen gleich deren der Eschenstraße bzw. durch Bremsschwellen gleich deren der Roedernstraße |
Meine Begründung für diesen Vorschlag: | Die Bergedorfer Straße dient seit jeher als Abkürzung und Umfahrungsstrecke der Chemnitzer Straße und des Hultschiner Damm. Als Ausweichstrecke zur Kohlisstr. (Tempo 50, Vorfahrtstraße) welche an den zuvor genannten Hauptverkehrsstraßen durch Lichtzeichenanlagen gebremst wird, nutzen Kraftfahrzeugführer und zunehmend mehr Lastkraftwagen die Bergedorfer Straße zur Umfahrung. Die Bergedorfer Straße ist als gleichberechtigte Straße (rechts vor links) als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Die entsprechende Beschilderung der 2000m langen Straße ist einzig in den Zufahrten seitens des Hultschiner Damm sowie der Chemnitzer Straße auszumachen. In jüngster Vergangenheit wurde gerademal ein Tempo 30 Piktogramm in Höhe der Hausnummer 145 auf der Fahrbahn aufgebracht. Zum Vergeleich sind in der Lenbachstraße auf 300m gleich 3 dieser Piktogramme aufgetragen. Da insbesondere Mo. - Fr. die Bergedorfer Straße bereits ab 04:30 Uhr durch Kraftfahrzeugführer unter Missachtung der Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelung als Abkürzung genutzt wird, bietet es sich insbesondere vor dem Hintergrund des Schulwegs Richtung Ulmengrundschule und der dortigen Kita an, auf dem Straßenabschnitt zw. Chemnitzer Straße und Hultschiner Damm, dauerhafte Geschwindigkeitsregulierende Maßnahmen zu treffen. Ob das alleinige Aufbringen von Piktogrammen zielführend ist, bleibt in Frage zu stellen. |
Haushaltsjahr: | 2022-2023 |
Kategorie: | A = haushaltsrelevant bis 20 T€ |
Stadtteil: | Mahlsdorf |
Platz: | 12 |
Stellungnahme: | Kostenschätzung: 20.000 Euro, Folgekosten: 2.000 Euro pro Jahr Der Vorschlag wird vorbehaltlich einer Prüfung durch die Straßenverkehrsberhörde und des Fachbereichs Straßen befürwortet. |
Stand der Umsetzung: | nicht umgesetzt |
Abschlussvermerk: | Diese Maßnahme kann der Fachbereich Straßen aus fachlicher Sicht nicht umsetzen. Der Einbau von Bodenwellen ist für viele Verkehrsteilnehmer kein Grund, die Fahrweise zu ändern. Es kommt zu erhöhten Lärm- und Abgasbelastungen, die von den Anliegern sehr unangenehm wahrgenommen werden. |