Archiv Bürgerhaushalt 2022/2023

Demokratie von Anfang an – Partizipation für Kinder und Jugendliche im Bezirk fördern!

Vorschlagsnummer:

2022-0150

Abteilung:Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung, Kultur und Faciltiy Management
Vorschlagsbeschreibung:"Ausgeschöpfte Schulkapazitäten in Mahlsdorf" - So lautet die bittere Realität seit nunmehr etlichen Jahren! Unsere Elterninitiative möchte Schulplätze schaffen und Mitbestimmung von klein auf fördern.
Meine Begründung für diesen Vorschlag:Mit der Öffnung einer demokratischen Schule möchte der Trägerverein "miteinander wachsen e.V." die prekäre Schulplatzsituation im Stadtbezirk entschärfen und zugleich die Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Marzahn-Hellersdorf erhöhen.
Die für das Schuljahr 2021/22 geplante Eröffnung als Grundschule mit einer Kapazität von vorerst 15 Kindern, sieht langfristig das Bestreben vor, in den Folgejahren zur Gemeinschaftsschule mit bis zu 150 Schüler:innen zu wachsen.
Das Schaffen weiterer Schulplätze ist hinsichtlich der massiver werdenden Auslastung unterschiedlicher Institutionen im Bezirk unbedingt notwendig.
Der Zuzug in den Stadtteil Marzahn-Hellersdorf ist auch weiterhin ungebrochen hoch und die öffentlichen Schulen bereits überbelegt.
Eine demokratische Schule ist bisher weder im gesamten Bezirk noch im näheren Umfeld vorhanden, würde das vorhandene Schulangebot daher hervorragend ergänzen.
Aus eben diesem Grund sehen wir es - sowohl als Eltern als auch Pädagog:innen - als unsere Pflicht, einen wertvollen und nachhaltigen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten.
Unser Ziel ist es, die Bildungslandschaft Marzahn-Hellersdorfs zu erweitern und sie mit unserer Schule als Lern- und Lebensort für Demokratie zu bereichern.
Um dieser Vision nachgehen zu können, bedarf es während der fünfjährigen Erprobungsphase ohne entsprechende staatliche Finanzierung einer Starthilfe als Unterstützung.
Nicht nur eine geeignete Immobilie muss finanziert werden, auch eine Erstausstattung an Mobiliar und vielfältigen Materialien wird benötigt.
Mit Ihrer Stimme können Sie einen entscheidenden Teil dazu beitragen, dieses Vorhaben zu verwirklichen und eine anregende Lernumgebung mit Tafeln, Tischen, Stühlen, Lehr- und Lernmaterialien zu gestalten.
Die Gründung erfolgt aus dem Bedürfnis einer zunehmenden Elternschaft, einen Lernort zu schaffen, an dem ihre Kinder ihrem ganz persönlichen Bestreben nach Lernen folgen können. Damit wird auf die Kindergartenkonzepte des Stadtteils aufgebaut, welche sich zunehmend in Richtung „Offene Arbeit“ entwickeln.
Kindern wird dadurch eine persönliche Unabhängigkeit zugesprochen und das Nachgehen individueller Lerninteressen ermöglicht. Im gleichen Zuge ist auch den Eltern selbst ein hoher Grad an Mitbestimmung wichtig.
Aus diesem Lern- und Lebensortes mit aktiv gelebter Demokratie, Toleranz und willkommener Vielfalt, können sozial engagierte Menschen hervorgehen und den Bezirk mit ihren zahlreichen, sich ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten bereichern.
Wir verstehen unsere Schule als Lebensort und Teil von Marzahn-Hellersdorf.
Wir möchten uns in das Leben des Stadtteils einbringen und Themen und Aktivitäten vor Ort in unsere Schule integrieren und gleichzeitig den Stadtteil mit unseren Aktivitäten bereichern.
Kinder benötigen einen Raum, der eine freie Entfaltung willkommen heißt, um ein freies, selbstbestimmtes und individuelles Lernen ermöglichen zu können.
Auch die Stimme der jüngsten Generation der Bezirksbewohner:innen soll Gehör finden, ihre Wünsche ernst genommen werden und Wertschätzung erfolgen.
Eine Mitbestimmung aller ist ausdrücklich erwünscht!
Haushaltsjahr:2022-2023
Kategorie:C = Vorschlag an Dritte
Stadtteil:Mahlsdorf
Stellungnahme:Für die Gründung/Öffnung von Ersatzschulen ist ausschließlich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) – Bereich Schulen in Freier Trägerschaft – zuständig. Die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) bereichern als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes Berlin. Sie erweitern das Angebot zur freien Schulwahl und können Kinder und Jugendliche durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern. Dem Träger der Schule obliegt es, Entscheidungen über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie die Organisation des Unterrichts auch abweichend von den Vorschriften für die öffentlichen Schulen herbeizuführen. Die Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen (§§ 98, 100 und 103) und der in Absatz 4 für anwendbar erklärten Vorschriften sowie die Aufsicht über Ergänzungsschulen gemäß § 102 Abs. 2 und 3 SchulG sind dabei einzuhalten (Schulgesetz-SchulG). Es liegt noch keine Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzung für die geplante Gründung einer demokratischen Schule vor. Insofern muss auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwiesen werden und eine Unterstützung in Form einer Starthilfe aus dem Bürgerbudget ist nicht möglich.
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