Das Bildungspaket

Kindergruppe freut sich

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket.

Die Leistungen im Bildungspaket umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort.

Die Kinder und Jugendlichen können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein.

Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket.

Anspruch

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt; bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ohne jegliche Altersbeschränkung.

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Leistungsstellen

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von der Stelle, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt oder bei der Sie bisher schon Leistungen beantragt haben.

Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket

Sie haben Fragen zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)? Dann kontaktieren Sie die BuT-Beratung. Die Beratung findet auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch statt. Auf der Webseite finden Sie auch übersichtliche schriftliche Informationen in all diesen Sprachen.

www.but-beratung.de
Tel. +49 30 5771 3004 0
E-Mail: info@but-beratung.de

Der berlinpass-BuT als Berechtigungsnachweis

Der berlinpass-BuT dient Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.

Um den berlinpass-BuT zu bekommen, müssen eine Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag oder Schulbescheinigung/Schülerausweis bei Ihrer Leistungsstelle eingereicht bzw. vorgelegt werden.

Leistungen in Kita/Kindertagespflege und Schule

Mittagessen

Höhe der Leistung: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule, der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen.

Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege) oder beim Caterer bzw. der Schule.

Bitte beachten Sie: Seit dem 1. August 2019 hat jedes Berliner Grundschulkind (Klasse 1 bis 6) einen Anspruch auf kostenloses Schulmittagessen. Diese Leistung wird durch das Land Berlin erbracht. Da diesen Schülerinnen und Schülern keine Kosten entstehen, besteht für diese kein Bedarf mehr im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Persönlicher Schulbedarf

(z.B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)

Höhe der Leistung: Sie erhalten eine jährliche Pauschale von 195 Euro für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.

Beantragung: Das Geld erhalten Sie von Ihrer Bewilligungsstelle, wenn Sie dort den Schülerausweis Ihres Kindes, eine Schulbescheinigung, das Aufnahmeschreiben der Schule oder die Zuweisung des Schulamtes vorlegen.

Lernförderung

zum Erreichen der wesentlichen Lernziele, z.B. Erreichen eines Abschlusses, Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Förderung der individuellen Sprachkompetenz

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Lernförderung, die in Verantwortung der Schule umgesetzt wird

Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Schule und Einreichen des ausgefüllten Zusatzbogens für die ergänzende Lernförderung

  • BuT - Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung

    PDF-Dokument (741.3 kB) - Stand: 1. Januar 2023

Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten

Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita oder Schule;
für Kinder in der Kindertagespflege: Einreichen des ausgefüllten und von der Kindertagespflege bestätigten Nachweises bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten

Gewährung: Einreichen des ausgefüllten und von der Kita/Kindertagespflege bzw. Schule bestätigten Nachweises bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

  • BuT - Verfahren für mehrtägige Fahrten in Kitas und Kindertagespflege

    PDF-Dokument (102.5 kB)

  • BuT - Antrag auf Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer mehrtägigen Fahrt der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege

    PDF-Dokument (334.6 kB)

  • BuT - Abrechnung der Kosten einer mehrtägigen Fahrt von Kita bzw. Kindertagespflege bei Nichtteilnahme

    PDF-Dokument (80.0 kB)

  • BuT - Antrag für die nachträgliche Erstattung der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen und/ oder für eintägige Schulausflüge

    PDF-Dokument (422.8 kB)

  • BuT - Nachweis zur Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Schülerfahrt im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen

    PDF-Dokument (329.3 kB)

Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit

Höhe der Leistung: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für
  • Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
  • Musikunterricht,
  • vergleichbare Kurse oder
  • Aktivitäten kultureller Bildung sowie
  • die Teilnahme an Freizeitfahrten.
Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch
  • einmalige Veranstaltungen,
  • der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
  • Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
  • Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
  • Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.

Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.

Gewährung: Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Das Geld wird direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag) an Sie selbst ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an.

Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche
  • Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und
  • Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten
    übernommen werden. Für diese können Sie bzw. Ihr Kind ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.

Gewährung: Dazu müssen Sie nur die Nachweise für die Inanspruchnahme (z.B. Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, Kostenaufstellung für eine Freizeitfahrt) bei Ihrer Leistungsstelle einreichen. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden.

Die Kosten werden nicht in voller Höhe übernommen. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

Außerdem erhalten Sie oder Ihre Kinder durch Vorlage des berlinpass-BuT zahlreiche Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit. Dabei handelt es sich z. B. um ermäßigten oder kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum, in den Tierpark oder Zoo sowie für bestimmte Veranstaltungen. Weitere Beispiele finden Sie unter www.berlin.de. Wenn Sie den berlinpass-BuT dafür nutzen wollen, ist zusätzlich ein Passfoto von Ihnen oder Ihrem Kind im Format 3,5 cm X 4,5 cm bei Ihrer Leistungsstelle einzureichen. Sie können den berlinpass-BuT auch ohne Passbild zusammen mit einem Ausweisdokument (z. B. Schülerausweis) vorzeigen.

Fahrtkosten zur Schule

Höhe der Leistung: Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten durch die Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Seit dem 1. August 2019 können alle Berliner
  • Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I (allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen mit Vollzeitunterricht im Tarifbereich AB),
  • Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und
  • Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind,
    das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB der BVG nutzen. Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online unter www.BVG.de/schuelerticket bestellt werden.

Wenn Sie oder Ihr Kind für die Beförderung zur Schule den Tarifbereich ABC nutzen, können die tatsächlich entstehenden Kosten entweder der Abo-Monatskarte für Auszubildende/Schüler oder des regulären Abo-Monatstickets im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabeerstattet werden.

Gewährung: Um die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen zu können, legen Sie bitte in Ihrer zuständigen Leistungsstelle die Schulbescheinigung/die Aufnahmebestätigung der Schule oder des Bildungsträgers sowie das Berlin-Ticket-S bzw. die Fahrausweise vor. Die Kosten werden an Sie erstattet.

Formulare mit Handy und Stift

Bildungspaket - Formulare für Eltern

Damit Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen reichen von der Kostenübernahme für Mittagessen, Lernbedarf und Schulweg. Kinder und Jugendliche können an Sport, Musik und Kultur, Ausflügen und Fahrten teilhaben. Weitere Informationen

Kinderhand macht Abdruck mit Fingerfarbe

Bildungspaket - Informationen für Kitas/Kindertagespflege

Auf diesen Seiten finden Träger von Kindertagesstätten/der Kindertagespflege und Jugendämter Fachinformationen und Abrechnungsformulare für Leistungen aus dem Bildungspaket. Weitere Informationen

Notizbuch mit Handy und Stiften

Bildungspaket - Informationen für Schulen

Auf diesen Seiten finden Schulen und Schulämter alle Fachinformationen und Abrechnungsformulare für Leistungen aus dem Bildungspaket. Weitere Informationen