Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie in allen öffentlichen Bibliotheken Berlins.
Sie können mit diesem Bibliotheksausweis Medien aus allen Bibliotheken des Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlin (VÖBB) ausleihen.
Einen Bibliotheksausweis können wir Ihnen sofort ausstellen, wenn Sie zur Anmeldung mitbringen:
- Personalausweis oder Pass mit polizeilicher Meldebestätigung oder gegebenenfalls eine noch drei Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung
- 10 Euro (Jahresgebühr) für die Ausstellung des Bibliotheksausweises oder
- 5 Euro ermäßigtes Ausstellungsentgelt (für Studierende, Auszubildende oder Frewilligendienstleistende)
- entgeltfrei für: Minderjährige sowie Schülerinnen/Schüler über 18 Jahre sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und von staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsrenten nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus – PrVG) mit Berlinpass oder mit Leistungsbescheid
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Die notwendigen Formulare erhalten Sie in allen Bibliotheken oder unten zum Download.
- Institutionen wie zum Beispiel Kindergärten oder Schulen erhalten ebenfalls einen kostenlosen Bibliotheksausweis
Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung erkennen Sie die Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) und die Entgeltregelung an.