(1) Die BVV führt in jeder ordentlichen Sitzung eine Bürgerfragestunde durch. Die Bürgerfragestunde soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten.
(2) Frageberechtigt sind alle Bürger/ -innen mit Wohnsitz im Bezirk bzw. mit einem erkennbaren Bezug zum Bezirk (z. B. Arbeits- oder Ausbildungsstätte).
(3) Während der Bürgerfragestunde können Fragen an das Bezirksamt bzw. die BVV gestellt werden.
(4) Die Fragestellung ist, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens drei Arbeitstage (Mo.-Fr.) vor der Sitzung bis 10:00 Uhr beim BVV-Büro einzureichen.
(5) Es soll jeweils nur eine thematische Angelegenheit in einer Frage, die eine kurze Beantwortung ermöglicht, behandelt werden. Die Frage muss einen erkennbaren Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick haben. Der Vorsteher/ Die Vorsteherin kann Fragen, die dem nicht entsprechen, zurückweisen.
(6) Die Fragestellenden haben die Möglichkeit, bis zu zwei kurze Nachfragen zu stellen. Diese erfolgen unabhängig von bis zu zwei möglichen Nachfragen aus der BVV.
(7) Im Rahmen der Bürgerfragestunde besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme.
(8) Bei Abwesenheit des Bürgers/ der Bürgerin während der Bürgerfragestunde entfällt die Frage.
(9) Sollte die Zeit der Bürgerfragestunde zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen, erfolgt eine schriftliche Beantwortung der noch offenen Fragen.