Auszug - Steuerungsausschuss der Liegenschaftsfonds GmbH KG
Beantwortung
durch BzBm Dr. Ulbricht: zu
1.: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 26. Januar 2001 die
Bezirke aufgefordert, ein Mitglied ihrer Verwaltung für den Steuerungsausschuss
bis 9. Februar 2001 zu benennen. Dies ist durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick
fristgerecht erfolgt. Zu
2.: Der Steuerungsausschuss setzt sich aus ständigen Mitgliedern zusammen, die
von den Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wirtschaft
benannt werden. Der Vorsitz obliegt dem Mitglied der Senatsverwaltung. Weitere
ständige Mitglieder des Steuerungsausschusses sind die von den Bezirksämtern
entsandten Vertreter, die doch insoweit Mitglied des Steuerungsaussusses sind,
als dass das betroffene Grundstück in dem jeweiligen Bezirk liegt. Zu
3.: Die von der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern entsandten Mitglieder
des Steuerungsaussusses sind für alle im Steuerungsausschuss zu behandelnden
Angelegenheiten mit umfassender Entscheidungskompetenz auszustatten. Andere als
die in der Geschäftsordnung für den Steuerungsausschuss niedergelegten Aufgaben
sind nicht bekannt. Das Modell soll so laufen, wie nach der Wende das Berliner
Verfahren für die Treuhandanstalt. Das bezirkliche Mitglied im
Steuerungsausschuss ist vom Bezirk, wenn es um bezirkliche Grundstücke geht, im
Vorfeld mit all den Informationen und Stellungnahmen der zuständigen Ämter
(z.B. Stadtplanung oder Grünflächenamt) zu versehen, damit es eine
Bezirksamtsmeinung kompetent vertreten kann und letzten Endes auch einer
Entscheidung zustimmen oder eine Entscheidung ab lehnen
kann. Laut Geschäftsordnung kann das bezirkliche Mitglied nicht über- stimmt
werden. Der Steuerungsausschuss entscheidet nicht mehrheitlich, sondern letzten
Endes ist festgelegt, dass die Stimme des Bezirks singulär gilt. Zu
4.: Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit mehrfach Stellungnahmen abgegeben,
die im Wesentlichen - es sind hier wohl Stellungnahmen zum Verfahren gemeint -
dem Positionspapier der Leiter der Grundstücksämter gefolgt sind. Die
Stellungnahmen lehnen die Auflage eines Berliner Liegenschaftsfonds vom
Grundsatz her ab. Selbstverständlich könne man sich nicht einem Beschluss des
AHvB letzten Endes widersetzen. Die Diskussion zur Bildung des Fonds ist
hinlänglich bekannt und dazu ist hier auch berichtet worden. Zu
5.: Die Befürchtung wird geteilt. Das Bezirksamt musste schon ohne den
Liegenschaftsfonds befürchten, dass in bezirkliche Grundstücksgeschäfte auf
Grund der Einstufung als gesamtstädtisch bedeutend eingegriffen werde.
Dieses wird natürlich über den Liegenschaftsfonds viel häufiger passieren.
Augenblicklich sei man dabei, sich mit dem Liegenschaftsfonds auf bestimmte
Regularien zu einigen (Wer erledigt welche Aufgaben? Wie kann ein Grundstück
relativ schnell in den Fonds eingebracht werden, damit angebahnte
Hauptverhandlungen kurzfristig zum Erfolg führen können?). Wie sich die
Zusammenarbeit hier weiter entwickelt, wird die Zukunft zeigen. Das Bezirksamt
habe aber nicht den Fehler eines anderen Bezirkes gemacht, der im Laufe dieses
Jahres seine gesamten Liegenschaften aus dem Finanzbereich in den Fonds
überträgt und das Grundstücksamt auflöst. Aussprache:
Frau Werner: Ist es vorgesehen, beispielsweise über den Rat der
Bürgermeister, dass man nach einem gewissen Zeitraum - oder dass Sie regelmäßig
in einem Ausschuss - selbstständig Stellung beziehen? Oder ist vom
Abgeordnetenhaus ohnehin eine Stellungnahme oder Mitteilungspflicht zu den
Verkaufserlösen und insbesondere zum Verfahren, wie der Fonds insgesamt
funktioniert, vorgesehen? BzBm, Dr. Ulbricht: Der Steuerungsausschuss
ist nur ein Gremium. Es gibt außerdem den Aufsichtsrat und dort sind zwei
Bezirksbürgermeister vertreten, der Vorsitzende des Finanzausschusses und der
Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses. Man werde das sehr genau
verfolgen. Es gibt immer wieder Probleme. Im Rat der Bürgermeister ist die
Thematik regelmäßig auf der Tagesordnung, weil es ständig Verfahrensfragen
gibt. Anfangsschwierigkeiten sind verständlich. Andererseits besteht großes
Interesse daran, dass die Geschäfte weitergeführt werden. Bisher hatte man noch
nie so wenige Grundstücksverkäufe bis zum 30. April eines Jahres (weniger als
5) wie 2001. Das bezirklich starke Interesse besteht nicht nur wegen der
finanziellen Dinge, sondern auch wegen der Probleme der Käufer, denn es gehen
auch die Sachenrechtsbereinigungsgeschäfte über den Fonds. Man werde sehr
intensiv kontrollieren, alles werde man aber nicht verhindern können. Herr
Pewestorff: Wird die Rechtsgrundlage dieses Fondskonstrukts gegenwärtig
noch von den Bezirken geprüft bzw. angegangen? Halten Sie grundsätzlich ein
Scheitern des jetzigen Modells für möglich und wenn ja, mit welchen
Auswirkungen für die Bezirke? BzBm Dr. Ulbricht: Wünschen und orakeln
kann man eine Menge. Alles wird vielleicht genauso scheitern, wie die
Bäderbetriebe und das Landesschulamt. Es sind aber Realitäten, die irgendwann
vorhanden sind und mit denen man dann umgehen muss. Im Moment besteht die
bezirkliche Strategie darin, dafür zu sorgen, dass es funktioniert, wenn man es
nicht verhindern kann. Es gibt immer wieder rechtliche Probleme. Im Augenblick
diskutiert man darüber, ob der Fonds eine Vollmacht der Bezirke benötigt, weil
die Vollmacht des Finanzsenators nicht ausreicht, um die Zuständigkeit der
Bezirke auszuhebeln. Herr Pick: Könnte die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates skizziert werden? BzBm Dr. Ulbricht: Genaue Auskunft
könne er jetzt nicht geben, diese werde nachgereicht. Wenn er sich recht
entsinne, sind es 4 Mitglieder aus dem Senatsbereich und 2 aus dem bezirklichen
Bereich. Weiterhin sind Abgeordnete im Aufsichtsrat. Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen
Anfrage fest. |
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