Auszug - Steuerungsausschuss der Liegenschaftsfonds GmbH KG  

 
 
8. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 21
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 02.05.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IV/188 Steuerungsausschuss der Liegenschaftsfonds GmbH KG
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:3 BzV3 BzV
Verfasser:1. Brigitte Gelbke
2. Elke Werner
3. Karl-Georg Maucher
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Beantwortung durch BzBm Dr

Beantwortung durch BzBm Dr. Ulbricht:

zu 1.: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 26. Januar 2001 die Bezirke aufgefordert, ein Mitglied ihrer Verwaltung für den Steuerungsausschuss bis 9. Februar 2001 zu benennen. Dies ist durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick fristgerecht erfolgt.

Zu 2.: Der Steuerungsausschuss setzt sich aus ständigen Mitgliedern zusammen, die von den Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wirtschaft benannt werden. Der Vorsitz obliegt dem Mitglied der Senatsverwaltung. Weitere ständige Mitglieder des Steuerungsausschusses sind die von den Bezirksämtern entsandten Vertreter, die doch insoweit Mitglied des Steuerungsaussusses sind, als dass das betroffene Grundstück in dem jeweiligen Bezirk liegt.

Zu 3.: Die von der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern entsandten Mitglieder des Steuerungsaussusses sind für alle im Steuerungsausschuss zu behandelnden Angelegenheiten mit umfassender Entscheidungskompetenz auszustatten. Andere als die in der Geschäftsordnung für den Steuerungsausschuss niedergelegten Aufgaben sind nicht bekannt. Das Modell soll so laufen, wie nach der Wende das Berliner Verfahren für die Treuhandanstalt. Das bezirkliche Mitglied im Steuerungsausschuss ist vom Bezirk, wenn es um bezirkliche Grundstücke geht, im Vorfeld mit all den Informationen und Stellungnahmen der zuständigen Ämter (z.B. Stadtplanung oder Grünflächenamt) zu versehen, damit es eine Bezirksamtsmeinung kompetent vertreten kann und letzten Endes auch einer Entscheidung zustimmen oder eine Entscheidung ab

lehnen kann. Laut Geschäftsordnung kann das bezirkliche Mitglied nicht über-

stimmt werden. Der Steuerungsausschuss entscheidet nicht mehrheitlich, sondern letzten Endes ist festgelegt, dass die Stimme des Bezirks singulär gilt.

Zu 4.: Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit mehrfach Stellungnahmen abgegeben, die im Wesentlichen - es sind hier wohl Stellungnahmen zum Verfahren gemeint - dem Positionspapier der Leiter der Grundstücksämter gefolgt sind. Die Stellungnahmen lehnen die Auflage eines Berliner Liegenschaftsfonds vom Grundsatz her ab. Selbstverständlich könne man sich nicht einem Beschluss des AHvB letzten Endes widersetzen. Die Diskussion zur Bildung des Fonds ist hinlänglich bekannt und dazu ist hier auch berichtet worden.

Zu 5.: Die Befürchtung wird geteilt. Das Bezirksamt musste schon ohne den Liegenschaftsfonds befürchten, dass in bezirkliche Grundstücksgeschäfte auf Grund der Einstufung als gesamtstädtisch bedeutend eingegriffen werde. Dieses wird natürlich über den Liegenschaftsfonds viel häufiger passieren. Augenblicklich sei man dabei, sich mit dem Liegenschaftsfonds auf bestimmte Regularien zu einigen (Wer erledigt welche Aufgaben? Wie kann ein Grundstück relativ schnell in den Fonds eingebracht werden, damit angebahnte Hauptverhandlungen kurzfristig zum Erfolg führen können?). Wie sich die Zusammenarbeit hier weiter entwickelt, wird die Zukunft zeigen. Das Bezirksamt habe aber nicht den Fehler eines anderen Bezirkes gemacht, der im Laufe dieses Jahres seine gesamten Liegenschaften aus dem Finanzbereich in den Fonds überträgt und das Grundstücksamt auflöst.

Aussprache: Frau Werner: Ist es vorgesehen, beispielsweise über den Rat der Bürgermeister, dass man nach einem gewissen Zeitraum - oder dass Sie regelmäßig in einem Ausschuss - selbstständig Stellung beziehen? Oder ist vom Abgeordnetenhaus ohnehin eine Stellungnahme oder Mitteilungspflicht zu den Verkaufserlösen und insbesondere zum Verfahren, wie der Fonds insgesamt funktioniert, vorgesehen? BzBm, Dr. Ulbricht: Der Steuerungsausschuss ist nur ein Gremium. Es gibt außerdem den Aufsichtsrat und dort sind zwei Bezirksbürgermeister vertreten, der Vorsitzende des Finanzausschusses und der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses. Man werde das sehr genau verfolgen. Es gibt immer wieder Probleme. Im Rat der Bürgermeister ist die Thematik regelmäßig auf der Tagesordnung, weil es ständig Verfahrensfragen gibt. Anfangsschwierigkeiten sind verständlich. Andererseits besteht großes Interesse daran, dass die Geschäfte weitergeführt werden. Bisher hatte man noch nie so wenige Grundstücksverkäufe bis zum 30. April eines Jahres (weniger als 5) wie 2001. Das bezirklich starke Interesse besteht nicht nur wegen der finanziellen Dinge, sondern auch wegen der Probleme der Käufer, denn es gehen auch die Sachenrechtsbereinigungsgeschäfte über den Fonds. Man werde sehr intensiv kontrollieren, alles werde man aber nicht verhindern können. Herr Pewestorff: Wird die Rechtsgrundlage dieses Fondskonstrukts gegenwärtig noch von den Bezirken geprüft bzw. angegangen? Halten Sie grundsätzlich ein Scheitern des jetzigen Modells für möglich und wenn ja, mit welchen Auswirkungen für die Bezirke? BzBm Dr. Ulbricht: Wünschen und orakeln kann man eine Menge. Alles wird vielleicht genauso scheitern, wie die Bäderbetriebe und das Landesschulamt. Es sind aber Realitäten, die irgendwann vorhanden sind und mit denen man dann umgehen muss. Im Moment besteht die bezirkliche Strategie darin, dafür zu sorgen, dass es funktioniert, wenn man es nicht verhindern kann. Es gibt immer wieder rechtliche Probleme. Im Augenblick diskutiert man darüber, ob der Fonds eine Vollmacht der Bezirke benötigt, weil die Vollmacht des Finanzsenators nicht ausreicht, um die Zuständigkeit der Bezirke auszuhebeln. Herr Pick: Könnte die Zusammensetzung des Aufsichtsrates skizziert werden? BzBm Dr. Ulbricht: Genaue Auskunft könne er jetzt nicht geben, diese werde nachgereicht. Wenn er sich recht entsinne, sind es 4 Mitglieder aus dem Senatsbereich und 2 aus dem bezirklichen Bereich. Weiterhin sind Abgeordnete im Aufsichtsrat.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.

 


 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)