Auszug - Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht weiter priorisieren
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In der Sitzung der BVV am 17.11.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion überwiesen:
Drs. IX/0314 Das Bezirksamt wird ersucht, die Überprüfung und eventuelle Ahndung bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht weiter zu priorisieren.
Die Drucksache wurde in der Sitzung am 11.01.2023 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis: dafür: ; dagegen: ; Enthaltung: . |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |