Auszug - Farbschmierereien im öffentlichen Raum konsequent beseitigen und ahnden
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Herr Rößler begründet den Antrag. Herr Schubert, Frau Pankow, Herr Tyx, Herr Krüger und Herr Lawrenz melden sich zu Wort. Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig und empfiehlt dem Ältestenrat den Antrag in den Haushaltsausschuss (FM) und StaBUm zu überweisen. Die Erklärung, dass der Ausschuss nicht zuständig ist, wird einstimmig angenommen.
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 09.09.2021 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten und nach Ablauf der Wahlperiode an den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten überwiesen:
Drs. VIII/1467 Das Bezirksamt wird ersucht, konsequent auf die Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien an Gebäuden, die von Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Stätten aus wahrnehmbar sind, gemäß § 9 Abs. 3 Bauordnung hinzuwirken. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung für den Erlass von Duldungsanordnungen nach § 9 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um Maßnahmen zur Beseitigung der Verunstaltungen durchführen zu können.
Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass das Strafmaß für derartige Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird.
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.08.2022 abschließend beraten und informiert die BVV über die Rücküberweisung des Antrages, da der Ausschuss keine Zuständigkeit bei sich sieht. Empfohlen wird die Überweisung in die Ausschüsse für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung sowie Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz.
Abstimmungsergebnis Nichtzuständigkeit: dafür: einstimmig. |
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