Drucksache - VIII/1467
In der Sitzung der BVV am 09.09.2021 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten und nach Ablauf der Wahlperiode an den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten überwiesen:
Drs. VIII/1467 Das Bezirksamt wird ersucht, konsequent auf die Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien an Gebäuden, die von Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Stätten aus wahrnehmbar sind, gemäß § 9 Abs. 3 Bauordnung hinzuwirken. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung für den Erlass von Duldungsanordnungen nach § 9 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um Maßnahmen zur Beseitigung der Verunstaltungen durchführen zu können.
Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass das Strafmaß für derartige Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird.
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.08.2022 abschließend beraten und informiert die BVV über die Rücküberweisung des Antrages, da der Ausschuss keine Zuständigkeit bei sich sieht. Empfohlen wird die Überweisung in die Ausschüsse für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung sowie Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz.
2. Beschlussempfehlung:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 08.09.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:
Drs. VIII/1467 Das Bezirksamt wird ersucht, konsequent auf die Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien an Gebäuden, die von Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Stätten aus wahrnehmbar sind, gemäß § 9 Abs. 3 Bauordnung hinzuwirken. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung für den Erlass von Duldungsanordnungen nach § 9 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um Maßnahmen zur Beseitigung der Verunstaltungen durchführen zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 20.10.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:13:0) die Ablehnung des Antrages. |
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