Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
32. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 28.10.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1055 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:ÄRÄR
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Nr

Nr. 691, Herr Förster zu Gedenktafeln an den früheren MfS-Kreisdienststellen

BzStRin Mendl: Bei den Diskussionen nach dem 05.08. wurde deutlich, dass der im ZB vorgeschlagene Text für die Gedenktafeln die maßgebliche Rolle der SED bei der Tätigkeit des MfS nur verkürzt darstellt. Man kann Geschichtsdebatten nicht auf den kurzen Text für eine Gedenktafel reduzieren, bzw. diese können nicht die Debatten ersetzen. Das BA wird aber dem Votum des A.f.Ku folgen.

Nr. 692, Herr Förster zu Enthüllung der Gedenktafeln an den früheren MfS-Kreis-dienststellen - wird zurückgezogen.

Nr. 706, Herr Schmidt zu Vergessliches Bezirksamt

BzStR Dr. Schmitz: Das BA wurde mit Schreiben vom 05.10.2001 gebeten, Vorschläge für die neuen Autobahnbrücken zu unterbreiten. Vorschlagsrecht, bzw. die Entscheidung liegt bei SenStadt, der Bezirk wird pflichtgemäß angehört. Für die Brücke an der Späthstraße wurden die Vorschläge Fanny Zobel und Anna Nemitz gemacht, es gibt dazu einen BA-Beschluss. Dann gab es eine Abstimmung mit dem Heimatmuseum, von dort gab es andere Vorschläge (Hermann Gladenbeck-Brücke und Karl-Bohn. Alles ging mit Schreiben vom 18.12.01 an SenStadt. Erst im Januar 2002 gab es dann die neue BVV und die neuen Ausschüsse. Daher war die Einbeziehung der BVV unter Berücksichtigung der 4-Wochen-Frist nicht zu realisieren. Unabhängig davon steht es ja der BVV zu, Vorschläge für weitere Brücken zu unterbreiten. So wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom Januar d. J. empfunden. Es gab einen Beschluss der BVV dazu im April und die Senatorin wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Es geht dabei dann sicher um Brücken, die noch nicht benannt sind.               Zusatzfrage Herr Schmidt: Der Antrag war 3 Monate im Ausschuss, warum gab es keine Information seitens des BA, dass es dazu schon eine Vorlage gab?               BzStR Dr. Schmitz: Kann nicht beantwortet werden, da er nicht im A.f.Ku präsent ist. Von dem BA-Beschluss aus dem Jahre 2001 hätte die BVV Kenntnis haben müssen. Bei dem SPD-Antrag sei er davon ausgegangen, dass er sich auf Brücken bezieht, die noch keine Namensvorschläge bekommen haben. Die offizielle Benennung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

Nr. 707, Herr Schmidt zu Einbeziehung der BVV – wird zurückgezogen.

Nr. 709, Herr Welters zu Klage Flughafen Schönefeld

BzStR Schneider: Rechtliche Dimension: es gibt einen BA-Beschluss vom 28.09.04, in dem die Erhebung einer Verpflichtungsklage zur Planergänzung durch weitergehende Schutzmaßnahmen veranlasst werden sollte. Der 2. Teil des BA-Beschlusses war, dass der Hauptverwaltung die Klageabsicht umgehend mitgeteilt werden sollte. Sollte eine Entscheidung der Hauptverwaltung zur Prozessführung vor Ablauf der Klagefrist nicht rechtzeitig zu erreichen sein, war der BzBm ermächtigt, die erforderliche Prozesshandlung vorzunehmen. Hier war aber bereits klar, dass gem. § 13 AZG der Hauptverwaltung die Möglichkeit gegeben werden muss, in die Entscheidung einzugreifen und sie ggf. auch anzuhalten. Inhaltlich hat das BA gegenüber der Senatsverwaltung am 30.09.04 erklärt, dass es nicht darum geht, den Planfeststellungsbeschluss in Gänze anzufechten, sondern um die Festlegung der Schutzbereiche und die Bemessung des Schutzniveaus. Das Land Berlin vertritt die Auffassung, dass der aktuelle Stand der Lärmwirkungsforschung genügend berücksichtigt wurde. Es wird weiter mitgeteilt, dass Einzelfalluntersuchungen auch außerhalb der Lärmschutzbereiche durchgeführt werden, und es gibt die volle Unterstützung des Senats, falls Rechte des Bezirks nicht beachtet werden sollten. Politisch gesehen ist die Klage nicht ein Wert an sich, sondern es ist das Erreichen von notwendigen Schutzmaßnahmen für die ggf. Betroffenen. Traurig war es ohnehin, dass nur noch die Möglichkeit einer Klageerwägung gegeben war. Aber nachdem es getan war, setzte eine ziemliche, politische Initiative aus allen Richtungen ein. Das BA hat also nicht verzichtet, sondern seine rechtlichen und politischen Möglichkeiten bis dahin erst einmal genutzt. Politische Forderungen bleiben: Nachbesserungen bei der Novelle des Fluglärmgesetzes, Frage der Betriebsgenehmigung, Entlastung von Flugbewegungen in Richtung Tegel und Tempelhof.                    Zusatzfrage Herr Welters: Gibt es noch Konsultationen zwischen dem BA und den Umlandgemeinden zwecks gemeinsamer Absprache zu Schutzüberlegungen?                 BzStR Schneider: Diese Gespräche gibt es, u.a. am 22.11. Fluglärmkommission Flughafen Schönefeld.               Herr Welters: Gibt es für betroffene Bürger Einsichtsmöglichkeiten in die Überlegungen des BA?       BzStR Schneider: In der letzten Debatte ist die Bereitschaft bekundet worden, dass die Unterlagen zur Verfügung stehen.

Nr. 710, Herr Welters zu GA-Mittel Nalepastraße

BzStR Dr. Schmitz: Der Antrag auf GA-Mittel ist nicht nur aus dem B-Plan heraus entwickelt worden, sondern er ist entstanden aufgrund der Existenz des Gewerbegebietes, das seit 10 Jahren fast leer steht und nur sehr provisorisch genutzt ist. Im Ausschuss ist die Sache diskutiert worden. Der B-Plan sieht die Erschließung Richtung Süden mit vor und bezieht sie in das B-Planverfahren ein.                  Zusatzfrage Herr Welters: Ist dem BA bekannt, dass der Petitionsausschuss auf eine Anfrage geantwortet hat, dass ein südlicher Weiterbau über das Rundfunkgelände nicht beabsichtigt ist?               BzStR Dr. Schmitz: Mit diesem missverständlichen Schreiben ist er schon einmal konfrontiert worden, aber beim Lesen des kompletten Textes ist sehr gut zu entnehmen, dass die Erschließung Richtung Süden eine der Voraussetzungen dort ist und bleibt. In dem Schreiben ist nur gesagt worden, dass die Verbreiterung nicht vorgesehen ist.                   Herr Welters: Ist es richtig, dass geäußert wurde, die Straße sei notwendig, weil die Rummelsburger Landstraße im Trinkwassergebiet liegt und wie entspricht dem der Beschluss der BVV über Tempo 70 an dieser Stelle?                   BzStR Dr. Schmitz: Natürlich ist es auch ein Argument, dass die Rummelsburger Landstraße in der Trinkwasserschutzzone II liegt. Die Entscheidung über Tempo 70 dort trifft nicht der Bezirk sondern SenStadt und die Verkehrslenkungsbehörde.

Nr. 711, Frau Goldmann zu Einbahnstraßenregelung

BzStR Dr. Schmitz: Die Straße ist jetzt gesperrt, wenn man von der Wassersportallee dort hinein fahren möchte. Sie ist - wie von dem Petenten damals gewünscht - geschlossen worden. Unabhängig davon war es ohnehin ein Ziel, mit dem 3. Bauabschnitt die Straße so zu sperren. Der Wunsch des Petenten und die verkehrsbehördliche Anordnung waren fast zeitgleich.

Nr. 712, Herr Leiß zu Teerung Schubert- und Birnbaumer Straße

BzStR Dr. Schmitz: Das Tiefbauamt hat ein Programm, unbefestigte Straßen provisorisch mit einer Bitumen-Trag- und Deckschicht zu versehen. Bitumen ist auch zugelassen für einen schutzzonengerechten Ausbau. Es ist auch nicht die Schutzzone II sondern die Schutzzone III b.

Nr. 713, Herr Leiß zu Teerung Schubert- und Birnbaumer Straße

BzStR Dr. Schmitz: Hat sich das vor Ort selber angesehen, die kritischen Feststellungen können so nicht bestätigt werden. Außerdem ist die Straße noch nicht abgenommen worden, die Seitenangleichungen müssen noch vorgenommen werden. Wenn die Straße nicht ordnungsgemäß ist, wird sie auch nicht abgenommen. Er wäre für konkrete Hinweise (Skizze) dankbar.                 Herr Leiß: Ist es richtig, dass vorgestern bereits Maßnahmen zur Sanierung durchgeführt wurden?                 BzStR Dr. Schmitz: Der Baubetrieb hat für einen bestimmten Preis bestimmte Leistungen zu erbringen und er übt das solange, bis er es kann. Die Straße wird qualitätsgerecht abgenommen.

Nr. 714, Frau Kappel zu Leerstand Adlershofer Tor

BzBm Dr. Ulbricht: Es war nicht das Ziel der Wirtschaftstage, den Leerstand im Adlershofer Tor zu beseitigen. Nach Aussagen des Eigentümers und Vermieters interessieren sich größere Firmen dafür, dort Mieter zu werden. Es gibt einen Mietvertrag mit einer IT-Firma und Verhandlungen mit einem beim Dax gelisteten Unternehmen sowie einer Firma für Medizintechnik. Der Eigentümer ist optimistisch, die 8000 m² bis zum Frühjahr vermietet zu haben.

Nr. 716, Herr Chinea Correa zu Widerspruchsbearbeitungszeiten

BzStRin Dr. Buch: Es gibt im BSHG keine bindenden Vorgaben, allerdings haben die Bürgerinnen und Bürger gem. GO ein Recht, nach 14 Tagen einen ZB auf ihren Widerspruch zu erhalten, der jedoch zumeist nur beinhaltet, dass der Widerspruch an die Widerspruchsstelle abgegeben worden ist.               Zusatzfrage Herr Chinea Correa: Ist in der GO geregelt, bis wann der Widerspruch bearbeitet werden muss?               BzStRin Dr. Buch: Nein, da gibt es keine Regelung.

Nr. 717, Herr Chinea Correa zu Widerspruchsbearbeitungszeiten

BzStRin Dr. Buch: Der Widerspruchsbeirat des Sozialamtes tagt in der Regel 1x monatlich. Die Novembersitzung wurde jetzt abgesagt, die nächste Tagung wird im Dezember sein. Die Widersprüche verlöschen nicht und sie werden bis ins Jahr 2005 hinein bearbeitet werden.               Zusatzfrage Herr Chinea Correa: Wie sind die Bearbeitungszeiten?                    BzStRin Dr. Buch: Der Beirat hat die langen Zeiten wiederholt bemängelt. Die Aufarbeitung ist schwierig.                  Herr Chinea-Correa: Es war nach Monaten oder Tagen gefragt worden.               BzStRin Dr. Buch: Manche Widersprüche waren nur 4 Wochen alt, aber manche stammten aus dem vergangenen Jahr.                  Herr Scholz: Wenn die Bearbeitungszeiten gesetzlich nicht geregelt sind, wird sich das BA dann ehrgeizige Ziele stecken und wenn ja, wie lauten sie?               BzStRin Dr. Buch: Die Ziele lauten immer, im Interesse des Bürgers kurzfristig zu bescheiden.               Herr Chinea Correa: Gibt es nach dem 14-tägigen ZB noch einen ZB, wenn es sich so lange hinzieht?                     BzStRin Dr. Buch: Ja, und die widerspruchsführenden Personen kommen auch ins Amt und fragen nach, teilweise werden sie auch noch einmal eingeladen.

Nr. 720, Frau Schubert zu Beratung zur Berufsförderung

BzBm Dr. Ulbricht: Ja, vorausgesetzt die Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen stimmt diesem Wechsel zu, weil bei “Schutzhülle e.V.” mit dieser Stelle die berufliche Rehabilitation von Frauen bearbeitet wird. Wenn “Ladys Stammtisch e.V.” eine Frauen-Strukturstelle bekommen sollte, werden die Zuwendungsmittel frei, die “Ladys Stammtisch” bekommt. Sie werden zur Co-Finanzierung der beruflichen Rehabilitation krebskranker Frauen dringend benötigt und dort eingesetzt. Insofern geht durch den Wechsel der Berufsförderung für Mädchen und Frauen kein Geld verloren.                  Zusatzfrage Frau Schubert: Wird bei Zustimmung durch die Senatsverwaltung das BA die Vereine auffordern, die bisherigen Beratungsangebote weiterzuführen? Kann das BA da Einfluss nehmen?               BzBm Dr. Ulbricht: Bei der Frauen-Strukturstelle, die zu “Ladys Stammtisch” geht, bleibt der Inhalt nicht erhalten. Ladys Stammtisch wird diese Zuwendungsmittel nicht mehr bekommen, diese werden dem Inhalt Berufsförderung von Frauen zugute kommen.               Frau Schubert: Was kann der Bezirk tun, um das Beratungsangebot zu erhalten?                     BzBm Dr. Ulbricht: Dem Beratungsangebot wird finanziell nichts weg genommen, es wird in der gleichen Gößenordnung erhalten, nur die Zuordnung der Frauen-Strukturstellen verändert sich.

Nr. 721, Frau Schubert zu Unabhängige Beratungen zu Hartz IV

BzStRin Dr. Buch: Eine spezielle Beratung dieser Art erfolgt durch “Bietan”. Diese ABM wurde durch die Agentur für Arbeit und das Sozialamt ins Leben gerufen. Dort arbeiten 25 vorher dazu geschulte Personen, die den Antragstellern beratend zur Seite stehen. Auch Wohlfahrtsverbände, freie Träger und Parteien verschließen sich nicht den Fragen von hilfesuchenden Bürgern.

Nr. 722, Herr Feldt zu Umsetzung von Hartz IV in Treptow-Köpenick

BzStRin Dr. Buch: Der Stand vom 25.10.04 ist 46%. Offensichtlich sind die Ostbezirke gegenüber den Westbezirken in der Antragseinreichung ziemlich stark zurückgeblieben. Das Sozialamt hat bereits 2x die sich in seiner Betreuung befindlichen Menschen angeschrieben und wird dieses auch noch einmal mit einem 3. Brief tun, um die Zahlbarmachung des ALG II zum 01. Januar 2005 garantieren zu können.                 Zusatzfrage Herr Feldt: Was die aktuelle Zahl betrifft (Vergleich zu den anderen Bezirken wäre sinnvoll gewesen) – ist denn aufgeholt worden?                 BzStRin Dr. Buch: Es gibt keinen Wettkampf um die höchste Zahl, es ist relevant, was im Bezirk passiert.                    Herr Feldt: Woran wird festgestellt, ob Schwierigkeiten bei der Bearbeitung vorliegen, weswegen man im Rückstand liegt?                  BzStRin Dr. Buch: Das kann nur an der Zahl der Rückläufer festgestellt werden (lücken- oder fehlerhafte Anträge).

Nr. 723, Herr Feldt zu Schutz vor Gewalttaten im Sozialamt

BzStRin Dr. Buch: Man kann kaum genug tun für die Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden im Sozialamt. Im Sozialamt gibt es seit Jahren einen Wachschutz, an den Schreibtischen der Mitarbeiter sind Alarmknöpfe angebracht. Für das Sozialamt, das künftig nach dem SGB 12 arbeitet, werden Gewalttaten wohl nicht so stark zunehmen, für das künftige Jobcenter kann das noch nicht so beurteilt werden. Die Agentur Süd hat mit dem LKA dazu in der vergangenen Woche einen Termin gehabt. Das Sozialamt hatte mit dem LKA eine Begehung des Hauses 4. Über das Ergebnis der Beratung ist sie noch nicht informiert.               Zusatzfrage Herr Feldt: Ist bekannt, ob für die Agentur für Arbeit technische Einrichtungen wie z.B. ein Nothilfeknopf vorgesehen sind?     BzStRin Dr. Buch: Es gibt einen Wachschutz, ob an jedem Schreibtisch ein Alarmknopf vorhanden ist, kann nicht gesagt werden.                 Herr Welters: Haben die Sicherheitsbedenken daran gehindert, dass der Bezirk zu den vier Bezirken gehört, die die Arbeit zum 01.01.04 aufnehmen können?               BzStRin Dr. Buch: Nein.

Nr. 724, Frau Gelbke zu Altstofflagerplatz an der Köpenicker Allee

BzStR Schneider: Gegenwärtig wird dieses Grundstück im Zuge einer Ersatzvornahme durch die Senatsverwaltung für Umweltentwicklung beräumt und anschließend wird es durch die Forstverwaltung bewaldet.

Nr. 704, Herr Förster zu Wucherndes Unkraut

BzStR Schneider: Die Zeitungsaussagen entsprechen nicht den tatsächlichen Umständen. Die Bürgerin meldet sich jährlich. Sie ist der Auffassung, dass es sich um Unkraut handelt, das BA ist der Meinung, dass es Wildkräuter sind. Und diese muss sie dulden. Die Bürgerin hat eine entsprechende Antwort auf ihr Schreiben erhalten, die Fläche wird 2 x im Jahr gemäht.

Nr. 705, Herr Förster zu Adlershofer Therme

BzBm Dr. Ulbricht: Es gibt keinen neuen Stand. 20% Förderung ist klar, die von der Bank geforderten Sicherheiten sind offen.

Nr. 708 Herr Schmidt zu Brückennamen

BzStR Dr. Schmitz: Es wurden benannt: die Brücke über den Teltow-Kanal - Neue Späthbrücke, über die Autobahn - Anna-Nemitz-Brücke, über den Teltow-Kanal an der Johannisthaler Chaussee ist der Name Ernst-Keller-Brücke übernommen worden, die neue Brücke an der Autobahn - Fanny-Zobel-Brücke, an der Stubenrauchstraße ist die Massantebrücke geblieben, über die Autobahn hinweg hat die neue Brücke den Namen Hermann-Gladenbeck-Brücke erhalten. Dafür gibt es noch eine Widerspruchsfrist, es wird aber davon ausgegangen, dass die Namen so bleiben.

Nr. 718, Herr Chinea Correa zu Schließzeiten Sozialamt

BzStRin Dr. Buch: Bei sämtlichen Schließzeiten des Sozialamtes ist immer die Erstberatungsstelle geöffnet und es wird auch in Notfällen geholfen.

Nr. 719, Herr Chinea Correa zu Kleine Anfrage 544/V (Vandalismus auf Friedhöfen)

BzStR Schneider: Ist immer davon ausgegangen, dass die Kleine Anfrage bereits beantwortet wurde (Postausgang bei ihm am 22.07.04). Offensichtlich ist die Beantwortung im Geschäftsgang verloren gegangen. Wird die Antwort umgehend nachreichen (überreicht den Text dem BzVV).


 


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