Auszug - Aussetzung der Vollziehbarkeit des Planfestellungsbeschlusses
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Herr
Welters begründet
den Antrag <021>: Die Aussetzung der Vollziehbarkeit wirkt dahingehend,
dass für diejenigen, die klagen wollen und die einen Klageanspruch haben, im
Rahmen einer einstweiligen Anordnung nichts passiert, was genau diesen
Klageanspruch verwirkt. Es haben viele Bürger vor, ein solches Klageverfahren zum
Schutz ihrer Interessen durchzuführen. Die Aussetzung der Vollziehbarkeit
einzufordern ist materiell für den Antragsteller relativ problemlos, weil zum
Bau des Flughafens ein Finanzkonzept gehört, welches noch nicht existiert.
Damit es aber nicht an der Formulierung “Aussetzung der Vollziehbarkeit
aufgrund eines fehlenden Finanzkonzeptes” hängen bleibt, ändert die Fraktion
der PDS ihren Antrag dahingehend, dass für “bis zum Vorliegen eines
Finanzkonzeptes” das Wort “vorläufig” eingesetzt wird. Damit würde die
Frist der Aussetzung seitens der Planfeststellungsbehörde mit keinem Datum
versehen werden. Die Behörde beabsichtigt selbst, ab 30.09. zu diesen
Überlegungen eine Entscheidung zu treffen. Aussprache: Frau Meißner: Glaubt, dass man sich jetzt auf
juristisches Glatteis begibt. Es gibt unter den Bezirksverordneten kaum
Juristen, die im Planfeststellungsrecht bewandert sind. Die Frist für die
Klageeinreichung ist der 01.10.04 (sie wird gehalten) und für die Betroffenen
der 20.10.04. Die Klagefrist beträgt laut Gesetz einen Monat, diese kann
niemand verändern. Der BzBm hat bereits gesagt, dass man nicht in der
Hauptsache - also gegen den Flughafen - klagen werde sondern gegen einzelne
Bezirksbelange. Die zuständigen Stellen sind für den Bezirk die
Senatsverwaltungen und auch diese werden kaum in der Hauptsache klagen. In der
Begründung wird suggeriert, dass, wenn der Bezirk hier tätig wird, die
klageberechtigten Bürger und Gemeinden dies nicht zu tun bräuchten. Das wird für
gefährlich gehalten, weil dann natürlich Fristen verstreichen könnten. Jeder
Betroffene muss sich selbst um seine Klage kümmern (es gibt dafür gute
Möglichkeiten, bestimmte Anwälte organisieren die Massenklagen). Warnt vor
Beschließen der Empfehlung, weil das den Betroffenen überhaupt nicht helfen
würde. Pause von 19.35 – 20.10 Uhr. Herr
Scholz: Wenn
man einem solchen Beschluss bei der Planfeststellungsbehörde folgen würde,
würde es zu keiner Fristverlängerung bei der Klage führen. Damit hat sich der
Grund für die Zustimmung zu diesem Antrag für die Fraktion der CDU erübrigt.
Man hofft auf anderem Wege, gemeinsam mit dem BA, zu Beschlüssen zu kommen, die
den Menschen im Bezirk tatsächlich dienen. Abstimmung Antrag i.g.F.: Mit 23 Dafür-
und 25 Gegenstimmen abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag Dem Bezirksamt wird empfohlen,
sich bei den zuständigen Stellen dringlich dafür einzusetzen, dass die
sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Sachen Flughafen
Schönefeld vorläufig ausgesetzt wird. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 23 . dagegen: 25. Enthaltung: 0. |
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