Auszug - Aussetzung der Vollziehbarkeit des Planfestellungsbeschlusses  

 
 
31. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 10.16
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Do, 23.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1034 Aussetzung der Vollziehbarkeit des Planfestellungsbeschlusses
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSPDS
   
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Antrag (dringl.)

Herr Welters begründet den Antrag <021>: Die Aussetzung der Vollziehbarkeit wirkt dahingehend, dass für diejenigen, die klagen wollen und die einen Klageanspruch haben, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nichts passiert, was genau diesen Klageanspru

Herr Welters begründet den Antrag <021>: Die Aussetzung der Vollziehbarkeit wirkt dahingehend, dass für diejenigen, die klagen wollen und die einen Klageanspruch haben, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nichts passiert, was genau diesen Klageanspruch verwirkt. Es haben viele Bürger vor, ein solches Klageverfahren zum Schutz ihrer Interessen durchzuführen. Die Aussetzung der Vollziehbarkeit einzufordern ist materiell für den Antragsteller relativ problemlos, weil zum Bau des Flughafens ein Finanzkonzept gehört, welches noch nicht existiert. Damit es aber nicht an der Formulierung “Aussetzung der Vollziehbarkeit aufgrund eines fehlenden Finanzkonzeptes” hängen bleibt, ändert die Fraktion der PDS ihren Antrag dahingehend, dass für “bis zum Vorliegen eines Finanzkonzeptes” das Wort “vorläufig” eingesetzt wird. Damit würde die Frist der Aussetzung seitens der Planfeststellungsbehörde mit keinem Datum versehen werden. Die Behörde beabsichtigt selbst, ab 30.09. zu diesen Überlegungen eine Entscheidung zu treffen.

Aussprache:

Frau Meißner: Glaubt, dass man sich jetzt auf juristisches Glatteis begibt. Es gibt unter den Bezirksverordneten kaum Juristen, die im Planfeststellungsrecht bewandert sind. Die Frist für die Klageeinreichung ist der 01.10.04 (sie wird gehalten) und für die Betroffenen der 20.10.04. Die Klagefrist beträgt laut Gesetz einen Monat, diese kann niemand verändern. Der BzBm hat bereits gesagt, dass man nicht in der Hauptsache - also gegen den Flughafen - klagen werde sondern gegen einzelne Bezirksbelange. Die zuständigen Stellen sind für den Bezirk die Senatsverwaltungen und auch diese werden kaum in der Hauptsache klagen. In der Begründung wird suggeriert, dass, wenn der Bezirk hier tätig wird, die klageberechtigten Bürger und Gemeinden dies nicht zu tun bräuchten. Das wird für gefährlich gehalten, weil dann natürlich Fristen verstreichen könnten. Jeder Betroffene muss sich selbst um seine Klage kümmern (es gibt dafür gute Möglichkeiten, bestimmte Anwälte organisieren die Massenklagen). Warnt vor Beschließen der Empfehlung, weil das den Betroffenen überhaupt nicht helfen würde.   
Herr Scholz: Die Fraktion würde einem Beschluss zustimmen, der dem verbrieften Recht der Bürger auf Klage gerecht würde. Nach der jetzigen Diskussion ist man sich nicht mehr ganz so sicher. GO-Antrag, kurze Pause und Bitte um Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden und der Verantwortlichen des BA.              BzBm Dr. Ulbricht: Hat noch nie so viel mit Juristen gesprochen, wie in den letzten 3 Wochen. Man muss zwei Dinge voneinander trennen: einen politischen Willen zu artikulieren und etwas rechtlich Durchsetzbares auf den Weg zu bringen und dabei vor allen Dingen nichts zu verschlafen. Wenn der Antrag der PDS beschlossen wird, der politisch durchaus Sinn macht, ist das ein Beschluss, den das BA inhaltlich nicht begründen kann, weil die vom BA anzumeldenden Rechtsgüter davon nicht betroffen sind. Und es ist eben die Frage, ob sich eine Planfeststellungsbehörde damit zufrieden gibt. Aus bezirklichen Interessen kann die Aussetzung der Vollziehbarkeit nicht begründet werden.               Frau Schäfer-Lutz: Es stört sie, dass es so ein wenig als juristischer Feldzug dargestellt wird. Das ist es eigentlich gar nicht. Es wurde eine Baugenehmigung erteilt, gegen die von vielen Menschen geklagt wird. Diese wollen nicht, dass jetzt schon die Bagger anrollen, und wollen verhindern, dass Dinge angefangen werden, die dann mit einer Klage wieder rückgängig gemacht werden müssen. Wenn der Bezirk sich dafür einsetzt, dass das nicht gemacht wird, ist das im Moment noch kein juristischer Weg. Es hält zwar den Flughafen nicht auf, sondern es strafft etwas die Zeit.        Herr Welters: Es geht nicht darum, dass das BA aus der eigenen Betroffenheit heraus begründet, warum es das will, es geht darum, dass das BA zur Kenntnis genommen hat, dass es aus dem Bezirk Treptow-Köpenick mindestens 30.000 Einwendungen gibt. Und davon wollen mindestens 4.000 klagen. Es geht um die Waffengleichheit im Klageverfahren, die mit der Aussetzung bisschen verbessert wird, dass das politisch der Planfeststellungsbehörde vom Bezirk mitgeteilt wird. Es geht darum, die Klagemöglichkeiten der Betroffenen zu verbessern, weil sie dann nicht zwei Verfahren eröffnen müssen. Die Bürgermeister der Brandenburger Gemeinden haben das Gleiche gemacht, sie haben auch darum gebeten, dieses in der Planfeststellungsbehörde so zu regeln. Die BVV sollte genau dieses politisch deutlich machen. BzStR Schneider: Die Bürgermeister in Brandenburg sind in einer anderen rechtlichen Position als der Bezirk. Wenn man hier einen solchen Beschluss fasst, ist er nicht mehr und nicht weniger als eine politische Willensbekundung. Er besitzt keine rechtliche Kategorie. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Planfeststellungsbeschluss trotz etwaiger Klagen sofort vollziehbar, es sei denn ein Bundesverwaltunggericht stellt auf Antrag die aufschiebende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage wieder her. Natürlich ist die vollständige Umsetzung des Beschlusses von einer Reihe anderer Voraussetzungen abhängig, aber Schritt für Schritt könnte man mit dem Bau des Flughafens beginnen. Der Antrag unterstützt also nicht, er bleibt eine politische Willenserklärung.

Pause von 19.35 – 20.10 Uhr.

Herr Scholz: Wenn man einem solchen Beschluss bei der Planfeststellungsbehörde folgen würde, würde es zu keiner Fristverlängerung bei der Klage führen. Damit hat sich der Grund für die Zustimmung zu diesem Antrag für die Fraktion der CDU erübrigt. Man hofft auf anderem Wege, gemeinsam mit dem BA, zu Beschlüssen zu kommen, die den Menschen im Bezirk tatsächlich dienen.

Abstimmung Antrag i.g.F.: Mit 23 Dafür- und 25 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dringlich dafür einzusetzen, dass die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Sachen Flughafen Schönefeld vorläufig ausgesetzt wird.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    23            .                       dagegen:          25.                   Enthaltung:        0.


 
 

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