Auszug - Mündliche Anfragen
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Nr.
693, Herr Förster zu Einrichtung von
Grillplätzen
BzStR
Schneider: Hält
das Projekt für nicht gescheitert. Es wäre ihm aber angenehm, den Bellevue-Park
aus der Überlegung zu streichen, weil kein Bedarf besteht. Nach wie vor besteht
Bedarf für den Treptower Park, d.h. eine Alternative anzubieten für das Verbot.
Es ist etwas mangelhaft gelaufen und es liegt auch an ihm, weil er das Problem
unterschätzt hat. Hofft, dass es im nächsten Sommer klappt. Nr.
694, Herr Förster zu Polizei zuerst in
die Fußgängerzone
BzStR
Dr. Schmitz:
Die Kontrolle in der Fußgängerzone wird für sinnvoll gehalten, um zu sichern,
dass es tatsächlich eine Fußgängerzone ist. Nr.
697, Frau Gelbke zu Wachturm
Schlesischer Busch
BzStR
Schneider: Die
Eigentümer und zukünftigen Mieter haben sich geeinigt, die Eröffnung erst nach
vollständigem Abschluss der Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Diese sind am
17.09. beendet worden. Der Mieter hat Nachbesserungsbedarf zu einem
Vertragsbestandteil angemeldet, Abstimmungsgespräche haben stattgefunden. Am
07.10. wird es die letzte Abstimmung an seinem Tisch geben, so dass der Vertrag
zustande kommen kann. Nr.
698, Frau Klinger zu Projekte 2005
BzStR
Dr. Schmitz: Es
standen 2,2 Mio€ zur Verfügung. Mit Schreiben vom 28.07. d.J. wurden
angemeldet: Sonnenblumen-GS (2. Bauabschnitt Sporthalle – 350 T€), Linden-OS in
der Dahmestr. (Turnhalle – 80 T€), Gymnasium in der Oberspreestr. (Sportanlage
– 350 T€), Sportanlage am Segelfliegerdamm (1.006 T€), Sportanlage in der
Aßmannstr.(250 T€) und die Schule am Saturnring (Sporthalle - 175 T€). Nr.
699, Frau Goldmann zu Kl. Anfrage V/267, Sicherer Übergang
Friedrichshagener Str. BzStR
Dr. Schmitz:
Der Antrag ist von der Unteren Verkehrsbehörde abgelehnt worden. Es wurde auf
die nahe gelegene Ampelanlage Ecke Bahnhofstr. und die Mittelinsel (Eingang
Baumarkt) verwiesen. Zusatzfrage Frau Goldmann: Sieht das BA
Möglichkeiten, durch die geänderten Zuständigkeiten im Bezirk, den
Zebrastreifen selbst anzuordnen? BzStR Dr. Schmitz: Der Bezirk selbst
ist nicht zuständig, es ist eine übergeordnete Straße und bleibt in der Zuständigkeit
der Hauptverwaltung, der neu geschaffenen Verkehrslenkungsbehörde. Man könnte
nur auf Grund der Neukonstituierung der Behörde die nochmalige Überprüfung
veranlassen. Nr.
700, Frau Goldmann zu Schließung von
Waldparkplätzen
BzStR
Dr. Schmitz: Schreiben
des Regierenden Bürgermeisters vom 11.06.03 mit Ausspruch des Wohlwollens, die
Waldparkplätze zu erhalten und für den Tourismus zu nutzen, aber Verweis auf
den zuständigen Senator Herrn Strieder. Innerhalb der Verwaltung hat es dazu
einen zähen Widerstand gegeben, so dass man bis heute noch nicht am Abschluss
der Forderungen ist. Es gibt folgenden Zwischenstand: die Parkplätze an den
Kanonenbergen und Marienlust sind als Grundstücke neu gebildet worden und in
das Fachvermögen des bezirklichen Tiefbauamtes übertragen worden. Sie werden
zur Widmung nach dem Berliner Straßengesetz z.Z. vorbereitet. Schmöckwitzer
Werder-Süd wurde im Verfahren ausgesetzt, weil das Waldgelände
Preussen-Vermögen ist und die Frage, wer rechtlicher Eigentümer ist, noch nicht
klar ist. Es gibt aber Einvernehmen mit der Forstverwaltung, dass die
Bewirtschaftung und Kompetenz beim bezirklichen Tiefbauamt liegt. Parkplatz
Neu-Helgoland – die Vermessung ist abgeschlossen, es wird z.Zt. die Übertragung
in das Verwaltungsvermögen des Tiefbauamtes vorbereitet. Danach wird die
Widmung vorgenommen. 2 Parkplätze am Fürstenwalder Damm – die Widmung ist
abgeschlossen, sie sind im Fachvermögen des Tiefbauamtes und damit öffentlich. Nr.
701, Frau Schäfer-Lutz zu
Planfeststellungsverfahren Flughafen Schönefeld
BzStR
Schneider: Wird
die Frage nicht konkret beantworten, weil es eine mehrstündige Diskussion des
BA am 21.09. zum Vorgehen des BA gab und am 28.09. auf der Grundlage einer
Vorlage entschieden wird, ob Klage eingereicht wird und wenn ja, zu welchen
Punkten, in welcher Form. Grundsatz ist, es wird keine Klage in Richtung
grundsätzlicher Planaufhebung geben. Wenn geklagt wird, geht es vor allem um
Planänderungen, Planergänzungen zu einzelnen Siedlungslagen, bezirkliche
Immobilien, Liegenschaften, die Bestandteil der öffentlichen Daseinsfür- und
-vorsorge sind. Damit werden auch Bürgerinteressen vertreten (Kitas, Schulen,
Freiräume, wo Bürger bestimmten Belastungen ausgesetzt wären). Stichtag ist der
02.10.04 und damit müsste am 01.10.04 die Klage formuliert sein. Danach sind 6
Wochen Zeit, die Klage richtig aus zu formulieren. Nr.
702, Frau Schäfer-Lutz zu
Planfeststellungsverfahren Flughafen Schönefeld
BzStR Schneider: Man muss bezüglich der Nachtfluggenehmigung zumindest soweit Optimist sein, dass wenigstens eine Kernruhezeit zwischen 1.00 und 6.00 Uhr zugestanden wird. Der vorliegende Beschluss ermöglicht einen nahezu unbeschränkten Nachtflug. Daher gehen die Überlegungen des BA dahin, dieses evtl. in einen Klagepunkt einzubeziehen. Das Problem besteht darin, dass Kitas und Schulen nachts nicht in Betrieb sind. Es muss genau geprüft werden, ob bei bestimmten Liegenschaften diesbezüglich Nachteile zu erwarten sind.Nr. 695, Herr Förster zu Grünflächenunterhaltung
BzStR Schneider: Die Nachbudgetierung erfolgte ausschließlich auf
Grund der Flächenerweiterung durch die Übernahme der Grünflächen im
Entwicklungsgebiet und hat somit keine Wirkung auf die finanzielle Situation
für den anderen Grünanteil. Der Bezirk übernimmt 37,7 ha Grünfläche plus 26,4
ha Naturschutzgebiet. Dafür sind diese Gelder vorgesehen. Aus diesen
Haushaltsmitteln sind folgende Leistungen zu finanzieren: alle
Grundstückskosten (Straßenreinigung, Schneebeseitigung), Pflege und
Unterhaltung der Grünfläche und der darauf stehenden Bäume, Unterhaltung
vorhandener Ausstattung (Bänke, Papierkörbe, Hinweistafeln), Müllbeseitigung
und Ingenieurleistungen für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der
Vergabe von Pflegeleistungen, Aufwendungen für Personalkosten. Gegenwärtig sind
alle gewerblichen Leistungen zur Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen an
Dritte vergeben, so dass die Mittel auch gebunden sind. Nr.
696, Herr Förster zu Verlust von “Omas
Waschküche”
BzBm Dr. Ulbricht: Der Bezirk bedauert es außerordentlich, dass das
Wäschereimuseum den Bezirk verlassen will (nicht mal das weiß man ganz genau).
Leider hat das Wäschereimuseum das BA bei seiner Entscheidung in keiner Weise
mit einbezogen. Es hat zu keiner Zeit einen Ausschluss des Museums gegeben, im
Gegenteil, es wurde versucht, das Museum in die bezirklichen Aktivitäten
einzubeziehen (Katzengrabenfest). Leider gab es seitens des Museums dazu keine
positive Reaktion. Es gab eine längere Ausstellung des Museums im Pavillon des
Schlossplatzes, da gab es ein Aufeinanderzugehen. Es kann nicht akzeptiert
werden, dass man weggeht mit der Begründung einer Nichteinbezogenheit. Es gibt
ein Schreiben an das Museum, dass bestimmte Dinge, die mit dem Bezirk verbunden
sind, doch als Leihgabe im Heimatmuseum integriert werden sollten, denn bei der
Darstellung der Köpenicker Geschichte würde mit Wegfall der Wäscherei ein
beträchtliches Loch entstehen. Nr.
703, Frau Schäfer-Lutz zu
Fluglärmmessstelle in Müggelheim
BzStR Schneider: Mit Datum 22.09. wurde die mobile Messstelle in Müggelheim
in Betrieb genommen. Da sich die Messstelle auf einem privaten Grundstück und
Teile davon auf einem privaten Dach befinden, gibt es die Schwierigkeit, wenn
man öffentlich die Werbetrommel rührt, dass die Familie zu sehr belästigt wird.
Es kommt auf das Verhältnis der Müggelheimer zu dieser Familie an, aber von
großen Völkerwanderungen dorthin wird abgeraten. Zusatzfrage Frau Meißner:
Hintergrund ist der, dass die Müggelheimer sagen, immer wenn ein Flugzeug
kommt, wird die Messstelle abgeschaltet. Wie oft wird abgelesen und wer liest
ab? BzStR Schneider: Die Messstelle wird eingeschaltet und läuft rund um
die Uhr. Sie erfasst permanent die Messergebnisse und diese sind nicht
manipulierbar. Die Flughafenbetreibergesellschaft wird ab Oktober auf den Internetseiten
die laufenden Messergebnisse aller Messstellen zur Verfügung stellen, so dass
sich jeder davon überzeugen kann, ob die Messstellen Ergebnisse liefern. |
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