Auszug - Bezirkliche Regelungen zur Beflaggung
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Herr Förster begründet den Antrag <075>: Es geht darum, eine
klare Festlegung zu treffen, welche Fahnen an die Fahnenmasten und welche
Fahnen zu bestimmten Anlässen aus dem Fenster gehängt werden sollen (es gab zu
verschiedenen Anlässen immer wieder Fragen und Irritationen). Aussprache: Herr Tesch: Der Antrag ist überflüssig und eher peinlich. Er setzt
voraus, dass das BA prophetische Eigenschaften besitzt, über eventuell mögliche
Zeichen in mehreren Jahren voraus nachzudenken. Andererseits sollte die Hoheit
der Bezirke auch dadurch ausgefüllt sein, dass Einzelentscheidungen weiterhin
möglich sind. Es ist ein Fortschritt, dass in der BVV darüber diskutiert werden
kann, zu besonderen Anlässen einzelne Sachen neu zu überdenken und zu
beschließen. So eine Einzelentscheidung sollte nicht durch eine reglementierte
Liste einfach abgehakt werden. Herr Wohlfeil: Die PDS-Fraktion lehnt
es ab, die Flaggenordnung durch bezirkliche Regelungen einzuschränken. Abstimmung: Mit Mehrheit abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag Das
Bezirksamt wird ersucht, eine Festlegung zu treffen, welche Flaggen an den
Fahnenmasten vor den Rathäusern für eine Hissung in Frage kommen und welche
Fahnen stattdessen bei besonderen Anlässen aus den Fenstern gehangen werden
sollen. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: dagegen: mehrheitlich.. Enthaltung: . |
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