Drucksache - V/0977
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Festlegung zu treffen, welche Flaggen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern für eine Hissung in Frage kommen und welche Fahnen stattdessen bei besonderen Anlässen aus den Fenstern gehangen werden sollen.
Begründung: Wünsche von Bezirksverordneten, diese oder jene Fahne zu bestimmten Anlässen an oder vor den beiden Rathäusern zu hissen, beschäftigen die BVV mittlerweile mehrmals im Jahr. Daher erscheint es sinnvoll, dass das Bezirksamt selbst eine Festlegung trifft, welche Flaggen und Fahnen – unter Beachtung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13.05.1954 und der Beflaggungsverordnung vom 24.02.2003 – aus bezirklicher Sicht an den Fahnenmasten gehisst bzw. zu besonderen Anlässen aus den Fenstern gehangen werden sollen. Mit einer eindeutigen und unmissverständlichen Festlegung können jährlich wiederkehrende Anträge mit Beflaggungswünschen zukünftig vermieden werden. |
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