Auszug - Steganlagen und Natur im Einklang - Novellierung des Berliner Naturschutzgesetzes  

 
 
36. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 24.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
VIII/0842 Steganlagen und Natur im Einklang - Novellierung des Berliner Naturschutzgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDUmNatGr
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 01.08.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen überwiesen:

 

 Drs. VIII/0842

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Vorschriften im Berliner Naturschutzgesetz §§ 29-32 an den Schutzzweck angepasst werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die eindeutige Auslegung der Verbotsvorschriften, damit hieraus keine Versagung einer Genehmigung entsteht, wenn sich die Röhrichtbestände an wasserbaulichen Anlagen (Steganlagen) positiv entwickeln oder sich grundsätzlich als vereinbar erwiesen haben.

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.06.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV (3:9:2) die Ablehnung des Antrages.


Abstimmungsergebnis: dafür: 3; dagegen: 9; Enthaltung: 2.

 
 

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