Drucksache - VIII/0842
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In der Sitzung der BVV am 01.08.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen überwiesen:
Drs. VIII/0842 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Vorschriften im Berliner Naturschutzgesetz §§ 29-32 an den Schutzzweck angepasst werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die eindeutige Auslegung der Verbotsvorschriften, damit hieraus keine Versagung einer Genehmigung entsteht, wenn sich die Röhrichtbestände an wasserbaulichen Anlagen (Steganlagen) positiv entwickeln oder sich grundsätzlich als vereinbar erwiesen haben.
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.06.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV (3:9:2) die Ablehnung des Antrages. |
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