Drucksache - VIII/0842  

 
 
Betreff: Steganlagen und Natur im Einklang - Novellierung des Berliner Naturschutzgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDUmNatGr
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
01.08.2019 
28. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Empfehlung
12.02.2020 
32. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen vertagt   
24.06.2020 
36. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.08.2020 
36. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 11.07.2019, AfD
Beschlussempfehlung, 24.06.2020, UmNatGr

In der Sitzung der BVV am 01.08.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen überwiesen:

 

 Drs. VIII/0842

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Vorschriften im Berliner Naturschutzgesetz §§ 29-32 an den Schutzzweck angepasst werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die eindeutige Auslegung der Verbotsvorschriften, damit hieraus keine Versagung einer Genehmigung entsteht, wenn sich die Röhrichtbestände an wasserbaulichen Anlagen (Steganlagen) positiv entwickeln oder sich grundsätzlich als vereinbar erwiesen haben.

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.06.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV (3:9:2) die Ablehnung des Antrages.

 
 

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