Auszug - Eigentumsbeeinträchtigungen durch die Wasserschutzverordnung Altglienicke  

 
 
7. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.08.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0210 Eigentumsbeeinträchtigungen durch die Wasserschutzverordnung Altglienicke
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUUmGr
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Dem Antrag Drucksache V/210 wird vom Ausschuss mit einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt

Dem Antrag Drucksache V/210 wird vom Ausschuss mit einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen, Annahme des Antrages:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Stelle in der Senatsver- waltung dafür einzusetzen, dass die Wohngrundstücke, die innerhalb der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets des Wasserwerks Altglienicke liegen, aus dieser herausgelöst werden oder das generelle Verbot zur Errichtung, Wiederherstellung und Erweiterung von baulichen Anlagen (§10, Pkt. 8 der Verordnung v. 31.08.99) durch geeignete Auflagen gemindert wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich.                 dagegen:          1.


 
 

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