Auszug - Änderung der Geschäftsordnung vom 26. Oktober 2006  

 
 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.2 Beschluss:282/13/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 22.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0322 Änderung der Geschäftsordnung vom 26. Oktober 2006
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:282/13/07
 Ursprungaktuell
Initiator:GOBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss

Herr Blohm begründet die Beschlussempfehlung des GO-Ausschusses

Herr Blohm begründet die Beschlussempfehlung des GO-Ausschusses. Traditionell wird auf der 1. Sitzung einer Wahlperiode die vorherige GO übernommen und anschließend zur Prüfung an den GO-Ausschuss übergeben. Es wird auf den Umstand hingewiesen, dass nun erstmalig sehr viele Fraktionen in der BVV existieren, was zu verschiedensten Interpretationen der bestehenden GO führte. Im Sommer 2006 und zur letzten Konstituierung wurde die GO angepasst und aktualisiert (Komplex Bürgerbeteiligung z.B.). Nach nur 4 Sitzungen des Ausschusses wird die vorliegende Empfehlung der BVV vorgelegt. Es werden einige kleine Änderungen (Urlaub der BzV, Zeiten für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen und Bürgeranfragen) vorgeschlagen. Es gibt aber auch inhaltlich wichtige Neuerungen, wie die zur Beantwortung Kleiner Anfragen. Wie wichtig diese sei, kann vielleicht an dem Umstand ermessen werden, dass nichtbeantwortete Mündliche Anfragen der letzten BVV-Sitzung bis heute nicht beantwortet wurden, obwohl die GO die schriftliche Beantwortung innerhalb von 8 Tagen dafür vorsehe. Im Bereich Große Anfragen soll zukünftig primär die mündliche Beantwortung erfolgen. Weiterhin soll den bisher nichtöffentlich tagenden Ausschüssen die Möglichkeit eröffnet werden, einzelne Sitzung bzw. Sitzungsteile öffentlich durchzuführen. Nicht durchgesetzt haben sich Vorschläge zur Erweiterung des Ältestenrates um den Schriftführer, Erweiterung der Ausschüsse, die mit Bürgerdeputierten besetzt werden oder Verfahren zur Beantwortung von Fragen an das Bezirksamt in den Ausschüssen. Ebenfalls erhielt der Vorschlag, Nachfragen zu den Informationen der BzBmin zu ermöglichen, keine Mehrheit. Die in den Änderungsanträgen enthaltenen Vorschläge sind bereits im Ausschuss diskutiert worden und erhielten ebenfalls keine Mehrheiten. Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 7:0:1 beschlossen.

Aussprache:

Herr Groos: Er möchte die Einbringung der Änderungsanträge begründen, obwohl sie, wie Herr Blohm korrekt darstellte, im Ausschuss bereits behandelt und abgelehnt wurden. Der Änderungsantrag Nr. 3 beabsichtigt ein öffentliches Tagen des Haushaltsausschusses, da nicht nachvollzogen werden kann, wie man sich einerseits mit Fragen zum Haushalt an die Bürger wendet (Stichwort Bürgerhaushalt) und diese Bürgerbeteiligung ja auch ausgeweitet werden soll und andererseits der Haushaltsausschuss nur in Ausnahmen öffentlich tagen kann. Die Praxis in den anderen 11 Bezirken sieht genau andersherum aus. Öffentlichkeit ist ein Grundprinzip der Demokratie und nur deren Ausschluss sollte zu begründen sein. Im Änderungsantrag Nr. 4 geht es um die Erweiterung der Informationen der Bezirksbürgermeisterin. An dieser Stelle sollte auch das Bezirksamt insgesamt über seine Arbeit informieren und Nachfragen möglich sein. Es wird um die Zustimmung zu den Änderungen gebeten.

Herr Wohlfeil: Die Linksfraktion sieht prinzipiell auch keine Gründe, die Ausschüsse nicht öffentlich tagen zu lassen. Es wird allerdings befürchtet, dass die Qualität der Informationen des Bezirksamtes dadurch sinken könnte. Die Linksfraktion wird deshalb nicht einhellig dazu abstimmen. Die Nachfragemöglichkeit zu den Informationen der Bezirksbürgehrmeisterin wird nicht unterstützt, da dann auf jeder Sitzung eine Generaldebatte befürchtet wird. Ein Blick auf die Uhr und die leeren Besucherreihen zeigen, dass die Aussprachen zu den Anträgen ohnehin schon sehr spät beginnen. Es soll ja die Zeit für die Mündlichen Anfragen wieder auf 60 Minuten erweitert werden, die damit genügend Möglichkeiten bieten für die Fragen an das Bezirksamt.

Herr Voigt: Auch mit dem Änderungsantrag der NPD-Fraktion soll die Nachfragemöglichkeit zu den Informationen der Bezirksbürgehrmeisterin eröffnet werden. Er geht allerdings nicht soweit, wie der der Fraktion B´90Grüne, da auch er dann ausschweifende Debatten befürchte. Es soll deshalb nur auf Antrag die Aussprache durch den Vorsteher eröffnet werden. Er beantrage, bei der Abstimmung zur Beschlussempfehlung die einzelnen Änderungen zur Abstimmung zu stellen.

Herr Schild: Die CDU-Fraktion unterstützt die Grundintention der Fraktion B´90Grüne hinsichtlich der Öffentlichkeit der Haushaltsausschusssitzungen und auch die hier dafür von Herrn Groos angeführten Argumente. Allerdings gehe der Änderungsantrag dazu zu weit, denn auch das Argument der Linksfraktion hinsichtlich der Qualität der Informationen des Bezirksamtes kann nachvollzogen werden. Von daher möchte man erst die mit der Beschlussempfehlung vorgesehene Öffnung des Ausschusses für die Öffentlichkeit in der Praxis prüfen.

Herr Igel: Er möchte auch einmal die Bezirksverordneten an die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erinnern, die auch viele Informationen des Bezirksamtes (Personal- und Grundstücksangelegenheiten) im Haushaltsauschuss einschließt. Wo sollte man solche Dinge sonst diskutieren. Er verwahre sich dagegen, dass die Fraktion B´90Grüne hier den Eindruck erwecke, dass man gegen eine Öffentlichkeit des Haushaltsausschusses sei. Dem sei nicht so und dies wisse auch Herr Groos. Nur sollte die Öffentlichkeit, so wie es die geplante GO-Änderung vorsieht, partiell bzw. für einzelne Sitzungen zugelassen werden. Die geplante Behandlung der Informationen der Bezirksbürgermeisterin als Vorlage zur Kenntnisnahme, wie sie der Änderungsantrag der NPD-Fraktion vorsieht, hätte die
Inaktualität der Informationen zur Folge. Vorlagen zur Kenntnisnahme beinhalten BA-Beschlüsse, die einen zeitlichen Vorlauf von mindestens 14 Tagen benötigen. Würde also ein Bericht gefertigt und dann darüber der BA-Beschluss herbeigeführt, wären die Informationen veraltet. Dies ist nicht der Sinn der Informationen der Bezirksbürgermeisterin. Es gibt die anderen Möglichkeiten der Nachfrage und auch in den Ausschüssen könne nachgefragt werden. Ohnehin sind viele Informationen Bestandteil von Anträgen oder mündlichen Anfragen.

Herr Groos: Für ihn sind die Gegenargumente zur Öffentlichkeit des Haushaltsausschusses nicht stichhaltig genug, deshalb gebe es ja diesen Änderungsantrag. Widersprechen müsse er aber der Argumentation, dass dann keine Personal- oder Grundstücksangelegenheiten besprochen werden könnten. Auch Herr Igel wisse, dass auch in anderen Gremien in diesen Fällen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann und wird.

Herr Voigt: Herr Igel möge ihm nicht das Wort im Munde umdrehen, denn im Änderungsantrag stehe, dass die Informationen der Bezirksbürgermeisterin „wie“ und nicht „als“ Vorlage zur Kenntnisnahme zu behandeln sind. Der von Herrn Igel geschilderte Verfahrensablauf kann und soll selbstverständlich nicht durchgeführt werden. In einem demokratischen Organ sollte es grundsätzlich möglich sein, dass Verkündetes hinterfragt werden kann.

BzVV: Es wurde, wie hier auch durch den Ausschussvorsitzenden bestätigt, im GO-Ausschuss zu den Inhalten der Änderungsanträge beraten und damit der GO genüge getan. Es ist für die nun folgenden Abstimmungen die 2/3-Mehrheit erforderlich.

Abstimmung (ÄA Nr. 4): Mit 16 Dafür-, 30 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen
                                       ist der ÄA abgelehnt.

Abstimmung (ÄA Nr. 5): Mit 10 Dafür-, 42 Gegenstimmen ist der ÄA abgelehnt.

Abstimmung (ÄA Nr. 6): Mit 3 Dafür-, 49 Gegenstimmen ist der ÄA abgelehnt.

Abstimmung Beschlussempfehlung:      Mit 52 Dafürstimmen wird die GO
                                                            einstimmig geändert.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 26.10.2006 wird in den hier genannten Paragraphen wie folgt geändert:

§ 2:

Der Teilsatz „, darüber hinaus die BVV“ wird gestrichen.          

§ 17 (12):

Der letzte Satz wird am Schluss erweitert um: „, soweit ein Ausschuss nicht für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit zulässt“.

§ 23 (4) erhält folgenden Wortlaut:
Große Anfragen, die in der Sitzung nicht erledigt werden, sollen vom Bezirksamt innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet werden, sofern der Einreicher einer schriftlichen Beantwortung nicht widerspricht.

§ 26 (4):

die Zahl „45“ wird in „60“ geändert.

§ 28 (2) erhält folgenden Wortlaut:

Die Antwort soll innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. In begründeten Fällen kann der Vor-steher nach Vorlage eines Zwischenberichtes eine einmalige Fristverlängerung von zwei Wochen gewähren. Sollte auch nach vier Wochen noch keine Antwort vorliegen, sind die entsprechenden Anfragen mit Betreff und Verfahrensstand im Bezirksamt in den Mitteilungen des Vorstehers zu veröffentlichen.

§ 37 (1) anfügen:

„Die Redezeit sollte 3 Minuten nicht überschreiten.“

§ 39:   

Aus der Überschrift wird das Wort „Verhandlungsbericht,“ gestrichen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                52.       dagegen:           0.         Enthaltung:        0.


  Beschluss: 22.11.2007 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Termingerecht am 22.11.2007 realisiert Verantwortlich:
BzVV  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 22.11.2007  
Vermerk:

 
 

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