Auszug - Änderung der Geschäftsordnung vom 26. Oktober 2006
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Herr Blohm
begründet die Beschlussempfehlung des GO-Ausschusses. Traditionell wird auf der
1. Sitzung einer Wahlperiode die vorherige GO übernommen und anschließend zur
Prüfung an den GO-Ausschuss übergeben. Es wird auf den Umstand hingewiesen,
dass nun erstmalig sehr viele Fraktionen in der BVV existieren, was zu
verschiedensten Interpretationen der bestehenden GO führte. Im Sommer 2006 und
zur letzten Konstituierung wurde die GO angepasst und aktualisiert (Komplex
Bürgerbeteiligung z.B.). Nach nur 4 Sitzungen des Ausschusses wird die
vorliegende Empfehlung der BVV vorgelegt. Es werden einige kleine Änderungen
(Urlaub der BzV, Zeiten für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen und
Bürgeranfragen) vorgeschlagen. Es gibt aber auch inhaltlich wichtige
Neuerungen, wie die zur Beantwortung Kleiner Anfragen. Wie wichtig diese sei,
kann vielleicht an dem Umstand ermessen werden, dass nichtbeantwortete
Mündliche Anfragen der letzten BVV-Sitzung bis heute nicht beantwortet wurden,
obwohl die GO die schriftliche Beantwortung innerhalb von 8 Tagen dafür
vorsehe. Im Bereich Große Anfragen soll zukünftig primär die mündliche
Beantwortung erfolgen. Weiterhin soll den bisher nichtöffentlich tagenden
Ausschüssen die Möglichkeit eröffnet werden, einzelne Sitzung bzw.
Sitzungsteile öffentlich durchzuführen. Nicht durchgesetzt haben sich
Vorschläge zur Erweiterung des Ältestenrates um den Schriftführer, Erweiterung
der Ausschüsse, die mit Bürgerdeputierten besetzt werden oder Verfahren zur
Beantwortung von Fragen an das Bezirksamt in den Ausschüssen. Ebenfalls erhielt
der Vorschlag, Nachfragen zu den Informationen der BzBmin zu ermöglichen, keine
Mehrheit. Die in den Änderungsanträgen enthaltenen Vorschläge sind bereits im
Ausschuss diskutiert worden und erhielten ebenfalls keine Mehrheiten. Die
vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 7:0:1 beschlossen. Aussprache: Herr Groos: Er möchte die Einbringung der Änderungsanträge
begründen, obwohl sie, wie Herr Blohm korrekt darstellte, im Ausschuss bereits
behandelt und abgelehnt wurden. Der Änderungsantrag Nr. 3 beabsichtigt ein
öffentliches Tagen des Haushaltsausschusses, da nicht nachvollzogen werden
kann, wie man sich einerseits mit Fragen zum Haushalt an die Bürger wendet
(Stichwort Bürgerhaushalt) und diese Bürgerbeteiligung ja auch ausgeweitet
werden soll und andererseits der Haushaltsausschuss nur in Ausnahmen öffentlich
tagen kann. Die Praxis in den anderen 11 Bezirken sieht genau andersherum aus.
Öffentlichkeit ist ein Grundprinzip der Demokratie und nur deren Ausschluss
sollte zu begründen sein. Im Änderungsantrag Nr. 4 geht es um die Erweiterung
der Informationen der Bezirksbürgermeisterin. An dieser Stelle sollte auch das
Bezirksamt insgesamt über seine Arbeit informieren und Nachfragen möglich sein.
Es wird um die Zustimmung zu den Änderungen gebeten. Herr Wohlfeil: Die
Linksfraktion sieht prinzipiell auch keine Gründe, die Ausschüsse nicht
öffentlich tagen zu lassen. Es wird allerdings befürchtet, dass die Qualität
der Informationen des Bezirksamtes dadurch sinken könnte. Die Linksfraktion
wird deshalb nicht einhellig dazu abstimmen. Die Nachfragemöglichkeit zu den
Informationen der Bezirksbürgehrmeisterin wird nicht unterstützt, da dann auf
jeder Sitzung eine Generaldebatte befürchtet wird. Ein Blick auf die Uhr und
die leeren Besucherreihen zeigen, dass die Aussprachen zu den Anträgen ohnehin
schon sehr spät beginnen. Es soll ja die Zeit für die Mündlichen Anfragen
wieder auf 60 Minuten erweitert werden, die damit genügend Möglichkeiten bieten
für die Fragen an das Bezirksamt. Herr Voigt: Auch
mit dem Änderungsantrag der NPD-Fraktion soll die Nachfragemöglichkeit zu den
Informationen der Bezirksbürgehrmeisterin eröffnet werden. Er geht allerdings
nicht soweit, wie der der Fraktion B´90Grüne, da auch er dann ausschweifende
Debatten befürchte. Es soll deshalb nur auf Antrag die Aussprache durch den
Vorsteher eröffnet werden. Er beantrage, bei der Abstimmung zur
Beschlussempfehlung die einzelnen Änderungen zur Abstimmung zu stellen. Herr Schild: Die
CDU-Fraktion unterstützt die Grundintention der Fraktion B´90Grüne hinsichtlich
der Öffentlichkeit der Haushaltsausschusssitzungen und auch die hier dafür von
Herrn Groos angeführten Argumente. Allerdings gehe der Änderungsantrag dazu zu
weit, denn auch das Argument der Linksfraktion hinsichtlich der Qualität der
Informationen des Bezirksamtes kann nachvollzogen werden. Von daher möchte man
erst die mit der Beschlussempfehlung vorgesehene Öffnung des Ausschusses für
die Öffentlichkeit in der Praxis prüfen. Herr Igel: Er
möchte auch einmal die Bezirksverordneten an die Verpflichtung zur
Verschwiegenheit erinnern, die auch viele Informationen des Bezirksamtes
(Personal- und Grundstücksangelegenheiten) im Haushaltsauschuss einschließt. Wo
sollte man solche Dinge sonst diskutieren. Er verwahre sich dagegen, dass die
Fraktion B´90Grüne hier den Eindruck erwecke, dass man gegen eine
Öffentlichkeit des Haushaltsausschusses sei. Dem sei nicht so und dies wisse
auch Herr Groos. Nur sollte die Öffentlichkeit, so wie es die geplante
GO-Änderung vorsieht, partiell bzw. für einzelne Sitzungen zugelassen werden.
Die geplante Behandlung der Informationen der Bezirksbürgermeisterin als
Vorlage zur Kenntnisnahme, wie sie der Änderungsantrag der NPD-Fraktion
vorsieht, hätte die Herr Groos: Für
ihn sind die Gegenargumente zur Öffentlichkeit des Haushaltsausschusses nicht
stichhaltig genug, deshalb gebe es ja diesen Änderungsantrag. Widersprechen
müsse er aber der Argumentation, dass dann keine Personal- oder
Grundstücksangelegenheiten besprochen werden könnten. Auch Herr Igel wisse,
dass auch in anderen Gremien in diesen Fällen die Öffentlichkeit ausgeschlossen
werden kann und wird. Herr Voigt: Herr
Igel möge ihm nicht das Wort im Munde umdrehen, denn im Änderungsantrag stehe,
dass die Informationen der Bezirksbürgermeisterin „wie“ und
nicht „als“ Vorlage zur Kenntnisnahme zu behandeln sind. Der
von Herrn Igel geschilderte Verfahrensablauf kann und soll selbstverständlich
nicht durchgeführt werden. In einem demokratischen Organ sollte es grundsätzlich
möglich sein, dass Verkündetes hinterfragt werden kann. BzVV: Es
wurde, wie hier auch durch den Ausschussvorsitzenden bestätigt, im GO-Ausschuss
zu den Inhalten der Änderungsanträge beraten und damit der GO genüge getan. Es
ist für die nun folgenden Abstimmungen die 2/3-Mehrheit erforderlich. Abstimmung (ÄA
Nr. 4): Mit 16 Dafür-, 30 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen Abstimmung (ÄA Nr. 5): Mit 10 Dafür-, 42 Gegenstimmen ist der ÄA abgelehnt. Abstimmung (ÄA Nr. 6): Mit 3 Dafür-, 49 Gegenstimmen ist der ÄA abgelehnt. Abstimmung Beschlussempfehlung: Mit 52 Dafürstimmen wird die
GO Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 26.10.2006 wird in den hier genannten Paragraphen wie folgt geändert: §
2: Der Teilsatz „, darüber hinaus die BVV“ wird gestrichen. § 17 (12): Der letzte Satz wird am Schluss erweitert um: „, soweit ein Ausschuss nicht für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit zulässt“. § 23 (4) erhält folgenden Wortlaut: Große Anfragen, die in der Sitzung nicht erledigt werden, sollen vom Bezirksamt innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet werden, sofern der Einreicher einer schriftlichen Beantwortung nicht widerspricht.
§ 26 (4): die Zahl „45“ wird in „60“ geändert. § 28 (2) erhält folgenden Wortlaut: Die Antwort soll innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. In begründeten Fällen kann der Vor-steher nach Vorlage eines Zwischenberichtes eine einmalige Fristverlängerung von zwei Wochen gewähren. Sollte auch nach vier Wochen noch keine Antwort vorliegen, sind die entsprechenden Anfragen mit Betreff und Verfahrensstand im Bezirksamt in den Mitteilungen des Vorstehers zu veröffentlichen. § 37 (1) anfügen: „Die
Redezeit sollte 3 Minuten nicht überschreiten.“ § 39: Aus der Überschrift wird das Wort
„Verhandlungsbericht,“ gestrichen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 52. dagegen: 0. Enthaltung: 0.
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