Drucksache - VI/0322  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung vom 26. Oktober 2006
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:282/13/07
 Ursprungaktuell
Initiator:GOBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
21.06.2007 
9. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
23.10.2007    4. (nichtöfftl.) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
22.11.2007 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (282/13/07)
Anlagen:
Beschlussempfehlung, 11.06.2007, GO
Änderungsantrag, 12.06.2007, Bü/Gr
Änderungsantrag 2, 12.06.2007, Bü/Gr
2. Beschlussempfehlung, 26.10.2007, GO
Änderungsantrag 3, 13.11.2007, B´90Grüne
4. Änderungsantrag, 13.11.2007, B´90Grüne
5. Änderungsantrag, 121.11.2007,NPD
Beschluss, 22.11.2007, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 26.10.2006 wird in den hier genannten Paragraphen wie folgt geändert:

§ 2:

Der Teilsatz „, darüber hinaus die BVV“ wird gestrichen.          

§ 17 (12):

Der letzte Satz wird am Schluss erweitert um: „, soweit ein Ausschuss nicht für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit zulässt“.

§ 23 (4) erhält folgenden Wortlaut:
Große Anfragen, die in der Sitzung nicht erledigt werden, sollen vom Bezirksamt innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet werden, sofern der Einreicher einer schriftlichen Beantwortung nicht widerspricht.

§ 26 (4):

die Zahl „45“ wird in „60“ geändert.

§ 28 (2) erhält folgenden Wortlaut:

Die Antwort soll innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. In begründeten Fällen kann der Vor-steher nach Vorlage eines Zwischenberichtes eine einmalige Fristverlängerung von zwei Wochen gewähren. Sollte auch nach vier Wochen noch keine Antwort vorliegen, sind die entsprechenden Anfragen mit Betreff und Verfahrensstand im Bezirksamt in den Mitteilungen des Vorstehers zu veröffentlichen.

§ 37 (1) anfügen:

„Die Redezeit sollte 3 Minuten nicht überschreiten.“

§ 39:   

Aus der Überschrift wird das Wort „Verhandlungsbericht,“ gestrichen. 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)