Auszug - Sportanlage "Mittelpunkt der Erde"  

 
 
7. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 10.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 26.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0158 Sportanlage "Mittelpunkt der Erde"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSBA, BürgBildSport
  Simdorn, Svend
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung

Frau BzV Kappel: Bedankt sich für die Beantwortung, fragt nach

Aussprache:

Frau BzV Kappel bedankt sich für die Beantwortung, fragt nach

zu 1:              Warum ist das Grundstück an den Liegenschaftsfonds gegeben worden, obwohl dem Bezirksamt bekannt war, dass noch auf einer Teilfläche Trainings- und Sportwettkämpfe stattfinden?

Zu 2:              Gab es vor dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, wie nach dem Sportfördergesetz vorgeschrieben, eine Anhörung mit Vertretern der Vereine bzw. des Sportes?

Zu 4:              Ist es richtig, dass es auf dieser Anlage nur eine Zähleranlage für die Betriebskosten gibt und nicht mehrere, wie es vorgeschrieben ist, wenn es mehrere Betreiber auf dem Gelände gibt und wer müsste so etwas kontrollieren? Wem werden die 11.000,- ? in Rechnung gestellt?

Zu 7:              Wie sahen die kleineren Probleme bei der Umsiedelung von Vereinen     aus?

Zu 9:              Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach dem Sportfördergesetz keine Kosten erhoben werden können, wenn mehrere Sportvereine auf diesem Gelände Sport treiben?

Die letzte Frage: Ist diese Anlage noch in Betrieb oder schon geschlossen?

Herr BzStR Simdorn: Ein Grossteil ihrer Fragen kann gar nicht beantwortet werden. Das ist ein Altfall, der jetzt zum Ende geführt worden ist. Es hat Gespräche mit dem Sportamt und dem Liegenschaftsfonds Berlin gegeben. Diese Anlage wieder zurückzuholen ist vom Liegenschaftsfond unter Verweis auf überwiegende kommerzielle Nutzung dieser Anlage abgelehnt worden. Das ist der Sachstand. Das Verfahren ist abgeschlossen. Diese Anlage ist komplett an den Liegenschaftsfonds übertragen worden. Die sich darin befundenen Vereine haben alle exakt die gleichen oder ähnliche Bedingungen in anderen Objekten bekommen. Zu den 11 T?: Erst die verschiedenen Nachfragen haben den Liegenschaftsfonds darauf kommen lassen, dass Kosten vom Bezirk eingefordert werden können. Seines Wissens gibt es kein anderes Bundesland außer Berlin, welches Kegelanlagen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Liegenschaftsfonds hat allen Nutzern eine Nutzungsgebühr von monatlich 800 ? angeboten. Man hätte das auch mit dieser Möglichkeit weiter betreiben können. Das Sportamt hatte gar keine Möglichkeit, das weiter als Sportanlage zu betreiben. Es war auch nicht in bezirklicher Verwaltung. Das ist ein Fall aus dem Jahr 2004, der jetzt nicht mehr anders zu lösen ist.

Herr BzStR Schneider: Das in Rede stehende Grundstück besteht eigentlich aus 4 Grundstücken: An der Wuhlheide 152, An der Wuhlheide 150, Scharnweberstraße 26 mit zwei Flurstücken. An der Wuhlheide 152 - war bis 1990 der Sportkomplex Mittelpunkt der Erde des Werkes für Fernsehelektronik mit diversen Sportanlagen, einer Kegelbahn und einer nichtöffentlichen Gaststätte. Es wurde von mehreren Sportlerinnen und Sportlern mit Vereinbarungen vom 28.01.1994 zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Werk für Fernsehelektronik GmbH in Liquidation sowie der Treuhandanstalt der Vermögenszuordnung des in Rede stehenden Grundstücks in das Vermögen des Landes Berlins übertragen. Aus diesem Grund kann man hier nicht von einer reinen Sportanlage reden. Bestandteil der Antwort von Herrn BzStR Simdorn, die hier vorgelegt worden ist, ist u.a. das Diskussionen vom damaligen Jugend- und Sportstadtrat geführt worden sind. Zitat aus einem Brief: "Zunächst danke ich ihnen noch einmal für das konstruktive Gespräch am 02.06.2005 in ihrem Haus. Als Ergebnis darf festgehalten werden, dass hinsichtlich der weiteren Nutzung der Kegelhalle auf dem o.g. Grundstück von uns ein Nutzungsvertrag angeboten wird, der den Bestand der Einrichtung vorbehaltlich einer späteren Vermarktung sichern sollte." Somit wurde auch vom damaligen Sportstadtrat intensiv daran gearbeitet, den Sportlern dort eine Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Nach der Sportanlagennutzungsverordnung ist ihnen dann vom Liegenschaftsfonds eine Nutzung angeboten worden und der Verein hat dann selber festgestellt, dass sie dieses nicht wollen.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.


 
 

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