Drucksache - VI/0158
Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Die Sportanlage „Mittelpunkt der Erde“ befindet sich auf einer Teilfläche des Grundstücks, An der Wuhlheide 152. Auf diesem Grundstück befinden sich ein Fitness - Studio, eine Gaststätte und eine Kegelsporthalle. Das gesamte Grundstück wurde seit 1989 durch das BA Treptow-Köpenick von Berlin, Abt. Personal, Verwaltung, Finanzen und Wirtschaft, Grundstücksamt, aufgrund der überwiegenden gewerblichen Nutzung, verwaltet. Per 01.04. 2001 wurde eine Teilfläche, auf der sich die Kegelsporthalle befindet, auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung gemäß § 8 der GrO (Grundstücksordnung) der Abt. Jugend und Sport, Sportamt zur weiteren Verwendung übergeben. Am 01.07.2004 wurde das Grundstück auf Grund der überwiegend gewerblichen Nutzung an den Liegenschaftsfonds Berlin übergeben.
Zu 2. Das gesamte Grundstück, einschließlich Kegelbahn, wurde auf der Grundlage des Abgeordnetenhauses - Beschluss zur Bildung der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH zum 01.01.2001, im Konsensverfahren mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin (Urkunde vom 27.04.2004) per 01. 07. 2004 übertragen.
Zu 3. Da das Grundstück nicht im Fachvermögen Sport ist, wurde das Vertragsangebot des Liegenschaftsfonds vom 20.Oktober 2006 nach Nr. 25 und 29 der SPAN ab dem Zeitraum 01. 08. 2006 monatlich gesamt 856,60 € d. h. : (25,41 € pro m²/Jahr = 300,00 m² ; 25,41 €/12 Monate) 635,25 € und zuzügl. Fläche, Grund und Boden (0,41 €/m²/Jahr = 625 m²) 21,35 € zuzügl. Vorauszahlung Betriebskosten = 200,00 € berechnet.
Zu 4. Für das Teilobjekt Kegelbahn zahlte das Sportamt im Jahr 2006 Bewirtschaftungskosten für Müll, Strom und Verbrauchsmaterialien in Höhe von 2879,81 €. Die anfallenden Betriebskosten für Fernwärme liegen ab 2002 jährlich bei ca. 11 000,00 €. Diese Kosten hat die SE ZGW Liegenschaftsverwaltung bezahlt und werden in Rechnung gestellt.
Zu 5. Ein Beschluss des BA Teptow - Köpenick liegt nicht vor, weil sich das Gelände auf dem sich die benannte Kegelsportanlage befindet, seit dem 01.07. 2004 vom Liegenschaftsfonds Berlin verwaltet wird. Seit dieser Zeit verhandelt das Bezirksamt mit dem Liegenschaftsfonds Berlin zur weiteren Verfahrensweise der Nutzung der Fläche im Sinne des Sportes. Der ausgehandelte Vertrag zwischen dem Liegenschaftsfonds Berlin und dem Bezirksamt konnte nicht realisiert werden, weil die Nutzer die dafür anfallenden Kosten auf Grundlage der SPAN nicht übernehmen können oder wollen. Das wurde bei den Beratungen mit dem Interessenvertreter der Kegelsportvereine, dem Berliner Sport-Kegler Verein und dem Sportamt am 03.11. 2006 und am 17.01. 2007 mit dem Sportamt und dem Liegenschaftsfonds Berlin vor Ort, eindeutig zu Ausdruck gebracht.
Zu 6. Die von Ihnen benannten 150 Wettkampf- und Freizeitkegler müssen sich keine neuen Kegelsportanlagen suchen, weil der weitere Sportbetrieb in Abstimmung mit dem Berliner Sport-Kegler Verein für sie auf den Kegelsportanlagen Rudowerstr. 4, Hämmerlingstr. und Alter Schönefelder Weg gesichert werden kann. Die Anfahrtswege dafür, befinden sich im zumutbaren Bereich.
Zu 7. Bei der Rekonstruktion der Kegelhalle Rudowerstr. 4 (Völkerfreundschaft) im Jahr 2006, konnten alle Nutzer dieser Sportanlage während der Zeit der Baumaßnahme in den zur Verfügung stehenden Kegelsportanlagen „Mittelpunkt der Erde“, Hämmerlingstr. und Alter Schönefelder Weg ohne große Probleme versorgt werden. Mit Stilllegung der og. Kegelsportanlage stehen also dieselben Zeiten und Tage zur Nutzung zur Verfügung, wie zur Zeit der Baumaßnahme in der Rudowerstr., nämlich die wettkampfgerechten Kegelsportanlagen, Hämmerlingstr., Rudowerstr. und die Freizeitsportkegelanlage Alter Schönefelder Weg. Das zeigt, dass die Versorgung des Kinder- und Jugendsport sowie des Erwachsenensport in den drei zur Verfügung stehenden Kegelsportanlagen gewährleistet werden kann.
Zu 8. Im Sportamt befindet sich die konkrete Belegungsplanung der vom Bezirksamt verwalteten Kegelsportanlagen mit Nutzertagen und Zeiten, sowie der noch freien Kapazitäten.
Zu 9. Das Sportamt hat erfolgreich versucht einen Vertragsentwurf des Liegenschaftsfonds Berlin für den Sport zu bekommen. Die Kegelsportler haben den Vertragsentwurf nicht angenommen. Im Übrigen kann nur der Liegenschaftsfonds Berlin einen Vertrag abschließen.
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