Auszug - Baustopp für Steganlage Frauentog  

 
 
2. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV zurückgezogen
Datum: Do, 16.11.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0041 Baustopp für Steganlage Frauentog
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:FDP-Gr.

Herr Groos begründet den Antrag

Herr Groos begründet den Antrag.

1. Gegen die Steganlage bestehen vielfältige und schwerwiegende Bedenken seit dem Bekanntwerden der Pläne. Ein derartig massiver Eingriff in ein schützenswertes Ökosystem und in eine Denkmallandschaft ist nicht gerechtfertigt. Beteiligungsrechte der Bürger und Nutzungsrechte der Fischer werden missachtet. Besonders schwer wiegt, dass weder der wassertouristische Bedarf noch ein tragfähiges Wirtschaftskonzept für den Betrieb einer Steganlage dieser Dimension vorliegen.

2. Von mehreren Klägern und Klagegemeinschaften wurde Klage gegen das Projekt erhoben, deren Ausgang ungewiss ist und abgewartet werden sollte. Die Kläger nehmen aus ihrer persönlichen Betroffenheit heraus das Prinzip der demokratischen Teilhabe wahr, wie es oft von der Politik in Sonntagsreden gewünscht und gefordert wird. Es wäre nur fair und politisch klug, die Urteile abzuwarten.

3. Das Bedürfnis nach einer nochmaligen grundlegenden Diskussion besteht auch in der BVV und hier nicht nur bei der antragstellenden Fraktion (z.B. BzV von CDU und Linke.PDS). Es wird auf das Protokoll einer Sitzung der Fraktionen mit der Klägergemeinschaft vom 8.8.06 verwiesen. Er hoffe auch auf die Bereitschaft zur Auseinandersetzung bei der SPD-Fraktion. Der neue Stadtrat bringt wohl grüne Wurzeln mit, keine schlechte Ausgangsposition. Dies werde als letzte Chance gesehen, die Steganlage mit den Interessen der Anwohner und Nutzer, sowie den Interessen des Umwelt- und Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Es gibt Alternativen zum Standort Frauentog, auch in der Altstadt. Man ist sich dessen bewusst, dass die Nichtrealisierung am Frauentog unter Beachtung des bereits begonnenen Baus des Funktionsgebäudes, die als Demonstration der Stärke des Bezirksamtes angesehen werde, ebenfalls Kritik hervorbringen werde. Diese müsse ausgehalten werden.

Der BzVV eröffnet die Aussprache:

Herr Franzke: Die Linke.PDS-Fraktion lehnt den Antrag in der vorgelegten Fassung ab. Es werden zwei Dinge vermischt. Das Funktionsgebäude wird derzeit errichtet, die eigentliche Steganlage noch nicht. Ein pauschaler Baustopp schießt am Ziel vorbei. Die Einwendungen der Bürger sollten noch mal diskutiert werden, aber kein Baustopp ausgesprochen werden. Es wird die Überweisung in den Ausschuss für StaV beantragt.

BzStR Schneider: Er empfehle den BzV, den Antrag möglichst noch heute abzulehnen. Mit Datum 2.3.2004, BA-Beschluss 271/04, wurden die Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung der Altstadt mit dem Ziel beschlossen, die Aufenthaltsqualität in der Altstadt sowie den angrenzenden Gebieten, wie Luisenhain und Frauentog, zu erhöhen. Es sollen Sichtbeziehungen zwischen Altstadt und Frauentog hergestellt werden, eine Sitzmauer und Stufenanlage zur Schaffung von Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten errichtet werden und Vegetationsflächen umgestaltet werden. Der Frauentog ist eine nach dem Grünanlagengesetz gewidmete Grünlage, welche sich in der Verwaltung des Bezirkes, Amt für Umwelt und Natur, befindet. In diesem Rechtsrahmen vollzieht das Amt alle Maßnahmen der Sanierung und Pflege. Damit handelt es sich für das Amt um eine ganz normale Sanierungsmaßnahme. Für die Wahrnehmung bedarf es keiner weiteren Beschlüsse oder Genehmigungen. Mit dem Funktionsgebäude entstehen auch ein gastronomisches Angebot für die Besucher der Altstadt, öffentliche Toiletten, Duschmöglichkeiten und die Möglichkeit der Müllentsorgung für Wassertouristen. Die Maßnahmen zur Umgestaltung der Grünanlage, einschließlich der Errichtung des Gebäudes, sind rechtlich gesehen keine Baumaßnahmen, stehen aber technisch und funktional im Zusammenhang mit der entstehenden Seepromenade. Eine Bemerkung zu den Konsequenzen eines Baustopps. 960 T€ aus Sanierungsmitteln des Landes sind ausschließlich für den verwendeten Zweck bereitgestellt worden. Davon sind bereits rund 525 T€ gebunden. Für das nächste Jahr bestehen bereits Verpflichtungen in Höhe von 150 T€. Ein Baustopp führe zu einem immensen finanziellen Schaden, sowie einem materiellen und ideellen Schaden für das Land Berlin und auch für die Entwicklung der Altstadt. Er bittet um die Ablehnung des Antrages.        Herr Durinke: Er habe versucht, den Antrag zu interpretieren. 1. Der Baustopp zielt auf das Funktionsgebäude ab. Dies würde bedeuten, man habe auf Jahre, bis zur Entscheidung in dem laufenden Rechtsverfahren, eine unansehnliche Ruine in der Altstadt. Für den Fall kann man nur diesen Antrag ablehnen. 2. Der Antragsteller zielt auf die eigentliche Steganlage ab. Dann muss aber festgestellt werden, dass das Bezirksamt keine weiteren planerischen Schritte seit der vorläufigen Gerichtsentscheidung unternommen hat und auch immer wieder erklärte, keine weiteren Planungen oder Baumaßnahmen bis zum abschließenden Urteil vorzunehmen. Diese Zielrichtung würde also bedeuten, dass der Antrag überflüssig ist. Vielleicht zielt der Antrag aber darauf ab, durch eine neue Diskussion mit den Klägern, die Steganlage, in welcher Form auch immer, nutzbar zu machen, um damit nicht das Urteil abwarten zu müssen. Für diese Interpretation fehle aber eine klare Aussage und nur dann könne er sich eine Überweisung des Antrages vorstellen.       Herr Sauerteig: Es geht hier um die Abweisung eines enormen Schadens für den Bezirk. Es wird nicht das Ende des Projekts gefordert sondern eine Atempause. Die Steganlage und auch das Funktionsgebäude, welches ja nur den Sinn hat, diese Steganlage zu unterstützen, droht alle unumgänglich zu belasten. Die neue BVV sollte mit dem Baustopp die Chance erhalten, über das Projekt neu nachzudenken, insbesondere darüber, ob sie bereit ist die wirtschaftlichen Folgen zu tragen. Weder jetzt noch in der Zukunft wird es eine wirtschaftlich tragfähige Lösung geben. Alle unabhängigen Gutachten sprechen von einem ökologischen, kulturellen und wirtschaftlichen Schaden für den Bezirk. Auch in der Bevölkerung erfährt das Projekt keine Unterstützung. Er möchte nicht, dass Treptow-Köpenick in einem Atemzug mit Schilda genannt werde. Er bittet um Zustimmung.

Der BzVV begrüßt die MdA, Herrn Scholz und Herrn Jauch.

Herr Schild: Mit der Entscheidung für das Funktionsgebäude ist der Antrag hinfällig. Ein Baustopp kostet dem Bezirk erhebliche Investitionsmittel. Er schließt sich der Argumentation von Herrn Durinke an, wonach nur für den Zweck einer Verständigung mit den Klägern eine Überweisung in den Fachausschuss als sinnvoll angesehen wird. Für jedes andere Szenario ist der Antrag abzulehnen.   Herr Groos: Der Antrag ist eindeutig. Es geht im Antrag um die eigentliche Steganlage. Von der Grünanlage wird nicht gesprochen. Ihm sei nicht bekannt, dass die Kläger darüber informiert sind, dass bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichtes keine weiteren Planungsarbeiten etc. durch das Bezirksamt erfolgen. Er lasse sich gern berichtigen.       BzStR Schneider: Bei den gegenwärtig stattfindenden Arbeiten handelt es sich formal um 2 getrennte Projekte, die aber natürlich in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Der Antragstext verlangt die Einstellung aller mit der Steganlage im Zusammenhang stehenden Arbeiten. Man muss jetzt bereits die Medien bis zur Uferkante verlegen. Man muss vernünftige Bedingungen für die Solarstelle schaffen. Da es dem Antragsteller nun wohl doch nur um die Steganlage geht, muss festgestellt werden, dass für diese eine wasserbehördliche Genehmigung vorliegt. Für diese ist also nicht der Bezirk die Genehmigungsbehörde. Deshalb kann der Bezirk einen Baustopp auch nicht beschließen. Der Antrag regt somit kein Verwaltungshandeln beim Bezirk an. Über die finanziellen Schäden habe er schon informiert. Er bitte nochmals um Ablehnung des Antrages.    Herr Igel: Der beantragte Baustopp kann ja nur für etwas sich derzeitig im Bau befindliches gelten. Dies ist aber nur das Funktionsgebäude zurzeit. Damit ist der Antrag eindeutig. In der Begründung wird dann vom Projekt Steganlage gesprochen. Damit wird die Fraktion diesen Antrag ablehnen.    BzStR Hölmer: Herr Groos hat das Anliegen des Antrages deutlich genannt. Es soll wohl die Steganlage verhindert werden. Diese wird zurzeit aber nicht gebaut. Er verstehe auch nicht das Misstrauen, dass das Bezirksamt bezüglich der Steganlage aktiv werde. Ein Stopp des Baus des Funktionsgebäudes wäre aber wirklich Wahnsinn. Das kann keiner ernsthaft wollen. Das Funktionsgebäude wäre auch ohne Steganlage nutzbar. Das Verfahren wird abgewartet.       Herr Sauerteig: Wie ist der Beschluss des Bezirksamtes vom 18.10.2006 dann zu verstehen?

GO-Antrag Herr Ebel: Abschluss der Debatte. BzVV: Die Rednerliste war ohnehin erschöpft.

Abstimmung: Bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

GO-Antrag Herr Wohlfeil: 3 min Pause.                        Pause bis 18.30 Uhr.

Herr Sauerteig: Die Fraktion zieht den Antrag zurück und wird in Absprache mit den anderen Fraktionen zur nächsten Sitzung einen neuen Antrag einbringen.

 


 


 
 

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