Auszug - Baustopp für Steganlage Frauentog
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Herr Groos begründet den
Antrag. 1.
Gegen die Steganlage bestehen vielfältige und schwerwiegende Bedenken seit dem
Bekanntwerden der Pläne. Ein derartig massiver Eingriff in ein schützenswertes
Ökosystem und in eine Denkmallandschaft ist nicht gerechtfertigt.
Beteiligungsrechte der Bürger und Nutzungsrechte der Fischer werden missachtet.
Besonders schwer wiegt, dass weder der wassertouristische Bedarf noch ein
tragfähiges Wirtschaftskonzept für den Betrieb einer Steganlage dieser
Dimension vorliegen. 2.
Von mehreren Klägern und Klagegemeinschaften wurde Klage gegen das Projekt
erhoben, deren Ausgang ungewiss ist und abgewartet werden sollte. Die Kläger
nehmen aus ihrer persönlichen Betroffenheit heraus das Prinzip der
demokratischen Teilhabe wahr, wie es oft von der Politik in Sonntagsreden
gewünscht und gefordert wird. Es wäre nur fair und politisch klug, die Urteile
abzuwarten. 3. Das Bedürfnis nach einer nochmaligen grundlegenden
Diskussion besteht auch in der BVV und hier nicht nur bei der antragstellenden
Fraktion (z.B. BzV von CDU und Linke.PDS). Es wird auf das Protokoll einer
Sitzung der Fraktionen mit der Klägergemeinschaft vom 8.8.06 verwiesen. Er
hoffe auch auf die Bereitschaft zur Auseinandersetzung bei der SPD-Fraktion.
Der neue Stadtrat bringt wohl grüne Wurzeln mit, keine schlechte
Ausgangsposition. Dies werde als letzte Chance gesehen, die Steganlage mit den
Interessen der Anwohner und Nutzer, sowie den Interessen des Umwelt- und
Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Es gibt Alternativen zum Standort
Frauentog, auch in der Altstadt. Man ist sich dessen bewusst, dass die
Nichtrealisierung am Frauentog unter Beachtung des bereits begonnenen Baus des
Funktionsgebäudes, die als Demonstration der Stärke des Bezirksamtes angesehen
werde, ebenfalls Kritik hervorbringen werde. Diese müsse ausgehalten werden. Der BzVV eröffnet die
Aussprache: Herr Franzke: Die Linke.PDS-Fraktion lehnt den Antrag in der
vorgelegten Fassung ab. Es werden zwei Dinge vermischt. Das Funktionsgebäude
wird derzeit errichtet, die eigentliche Steganlage noch nicht. Ein pauschaler
Baustopp schießt am Ziel vorbei. Die Einwendungen der Bürger sollten noch mal
diskutiert werden, aber kein Baustopp ausgesprochen werden. Es wird die
Überweisung in den Ausschuss für StaV beantragt. BzStR
Schneider: Er empfehle den BzV, den
Antrag möglichst noch heute abzulehnen. Mit Datum 2.3.2004, BA-Beschluss
271/04, wurden die Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung der Altstadt
mit dem Ziel beschlossen, die Aufenthaltsqualität in der Altstadt sowie den
angrenzenden Gebieten, wie Luisenhain und Frauentog, zu erhöhen. Es sollen
Sichtbeziehungen zwischen Altstadt und Frauentog hergestellt werden, eine
Sitzmauer und Stufenanlage zur Schaffung von Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten
errichtet werden und Vegetationsflächen umgestaltet werden. Der Frauentog ist
eine nach dem Grünanlagengesetz gewidmete Grünlage, welche sich in der
Verwaltung des Bezirkes, Amt für Umwelt und Natur, befindet. In diesem
Rechtsrahmen vollzieht das Amt alle Maßnahmen der Sanierung und Pflege. Damit
handelt es sich für das Amt um eine ganz normale Sanierungsmaßnahme. Für die
Wahrnehmung bedarf es keiner weiteren Beschlüsse oder Genehmigungen. Mit dem
Funktionsgebäude entstehen auch ein gastronomisches Angebot für die Besucher
der Altstadt, öffentliche Toiletten, Duschmöglichkeiten und die Möglichkeit der
Müllentsorgung für Wassertouristen. Die Maßnahmen zur Umgestaltung der
Grünanlage, einschließlich der Errichtung des Gebäudes, sind rechtlich gesehen
keine Baumaßnahmen, stehen aber technisch und funktional im Zusammenhang mit
der entstehenden Seepromenade. Eine Bemerkung zu den Konsequenzen eines
Baustopps. 960 T€ aus Sanierungsmitteln des Landes sind ausschließlich
für den verwendeten Zweck bereitgestellt worden. Davon sind bereits rund 525
T€ gebunden. Für das nächste Jahr bestehen bereits Verpflichtungen in
Höhe von 150 T€. Ein Baustopp führe zu einem immensen finanziellen
Schaden, sowie einem materiellen und ideellen Schaden für das Land Berlin und
auch für die Entwicklung der Altstadt. Er bittet um die Ablehnung des Antrages. Herr Durinke: Er habe versucht,
den Antrag zu interpretieren. 1. Der Baustopp zielt auf das Funktionsgebäude
ab. Dies würde bedeuten, man habe auf Jahre, bis zur Entscheidung in dem
laufenden Rechtsverfahren, eine unansehnliche Ruine in der Altstadt. Für den
Fall kann man nur diesen Antrag ablehnen. 2. Der Antragsteller zielt auf die
eigentliche Steganlage ab. Dann muss aber festgestellt werden, dass das
Bezirksamt keine weiteren planerischen Schritte seit der vorläufigen
Gerichtsentscheidung unternommen hat und auch immer wieder erklärte, keine
weiteren Planungen oder Baumaßnahmen bis zum abschließenden Urteil vorzunehmen.
Diese Zielrichtung würde also bedeuten, dass der Antrag überflüssig ist.
Vielleicht zielt der Antrag aber darauf ab, durch eine neue Diskussion mit den
Klägern, die Steganlage, in welcher Form auch immer, nutzbar zu machen, um
damit nicht das Urteil abwarten zu müssen. Für diese Interpretation fehle aber
eine klare Aussage und nur dann könne er sich eine Überweisung des Antrages
vorstellen. Herr Sauerteig:
Es geht hier um die Abweisung eines enormen Schadens für den Bezirk. Es wird
nicht das Ende des Projekts gefordert sondern eine Atempause. Die Steganlage und
auch das Funktionsgebäude, welches ja nur den Sinn hat, diese Steganlage zu
unterstützen, droht alle unumgänglich zu belasten. Die neue BVV sollte mit dem
Baustopp die Chance erhalten, über das Projekt neu nachzudenken, insbesondere
darüber, ob sie bereit ist die wirtschaftlichen Folgen zu tragen. Weder jetzt
noch in der Zukunft wird es eine wirtschaftlich tragfähige Lösung geben. Alle
unabhängigen Gutachten sprechen von einem ökologischen, kulturellen und
wirtschaftlichen Schaden für den Bezirk. Auch in der Bevölkerung erfährt das
Projekt keine Unterstützung. Er möchte nicht, dass Treptow-Köpenick in einem
Atemzug mit Schilda genannt werde. Er bittet um Zustimmung. Der BzVV begrüßt die MdA, Herrn
Scholz und Herrn Jauch. Herr
Schild: Mit der Entscheidung für das
Funktionsgebäude ist der Antrag hinfällig. Ein Baustopp kostet dem Bezirk
erhebliche Investitionsmittel. Er schließt sich der Argumentation von Herrn
Durinke an, wonach nur für den Zweck einer Verständigung mit den Klägern eine
Überweisung in den Fachausschuss als sinnvoll angesehen wird. Für jedes andere
Szenario ist der Antrag abzulehnen. Herr
Groos: Der Antrag ist eindeutig. Es geht im Antrag um die eigentliche
Steganlage. Von der Grünanlage wird nicht gesprochen. Ihm sei nicht bekannt,
dass die Kläger darüber informiert sind, dass bis zur abschließenden
Entscheidung des Gerichtes keine weiteren Planungsarbeiten etc. durch das
Bezirksamt erfolgen. Er lasse sich gern berichtigen. BzStR Schneider: Bei den gegenwärtig stattfindenden
Arbeiten handelt es sich formal um 2 getrennte Projekte, die aber natürlich in
einem funktionalen Zusammenhang stehen. Der Antragstext verlangt die
Einstellung aller mit der Steganlage im Zusammenhang stehenden Arbeiten. Man
muss jetzt bereits die Medien bis zur Uferkante verlegen. Man muss vernünftige
Bedingungen für die Solarstelle schaffen. Da es dem Antragsteller nun wohl doch
nur um die Steganlage geht, muss festgestellt werden, dass für diese eine
wasserbehördliche Genehmigung vorliegt. Für diese ist also nicht der Bezirk die
Genehmigungsbehörde. Deshalb kann der Bezirk einen Baustopp auch nicht
beschließen. Der Antrag regt somit kein Verwaltungshandeln beim Bezirk an. Über
die finanziellen Schäden habe er schon informiert. Er bitte nochmals um
Ablehnung des Antrages. Herr Igel:
Der beantragte Baustopp kann ja nur für etwas sich derzeitig im Bau
befindliches gelten. Dies ist aber nur das Funktionsgebäude zurzeit. Damit ist
der Antrag eindeutig. In der Begründung wird dann vom Projekt Steganlage
gesprochen. Damit wird die Fraktion diesen Antrag ablehnen. BzStR Hölmer: Herr Groos hat das
Anliegen des Antrages deutlich genannt. Es soll wohl die Steganlage verhindert
werden. Diese wird zurzeit aber nicht gebaut. Er verstehe auch nicht das
Misstrauen, dass das Bezirksamt bezüglich der Steganlage aktiv werde. Ein Stopp
des Baus des Funktionsgebäudes wäre aber wirklich Wahnsinn. Das kann keiner
ernsthaft wollen. Das Funktionsgebäude wäre auch ohne Steganlage nutzbar. Das
Verfahren wird abgewartet. Herr
Sauerteig: Wie ist der Beschluss des Bezirksamtes vom 18.10.2006 dann zu
verstehen? GO-Antrag Herr Ebel:
Abschluss der Debatte. BzVV: Die Rednerliste war ohnehin erschöpft. Abstimmung: Bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen. GO-Antrag Herr Wohlfeil:
3 min Pause. Pause
bis 18.30 Uhr. Herr
Sauerteig: Die Fraktion zieht den Antrag zurück und wird in Absprache mit den
anderen Fraktionen zur nächsten Sitzung einen neuen Antrag einbringen. |
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