Drucksache - VI/0041  

 
 
Betreff: Baustopp für Steganlage Frauentog
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:FDP-Gr.
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.11.2006 
2. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 07.11.2006, Bü/Gr

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den sofortigen Stopp aller, auch der vorbereitenden Bautätigkeiten für die Steganlage Frauentog herbeizuführen.

 

 

 

Begründung:

1. Das Projekt Steganlage Frauentog hat in der neu gewählten BVV keine Mehrheit, nachdem auch in der vorherigen BVV die Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Bauvorhabens stetig zugenommen hatten. Vor diesem Hintergrund sollte sich die BVV erneut und grundlegend mit der Frage der Realisierung des Projektes Steganlage Frauentog befassen.

2. Von mehreren unmittelbar betroffenen Anwohnern wurden Klagen gegen das Projekt eingereicht, deren Ausgang ungewiss ist und abgewartet werden sollte. Das Bezirksamt sollte keine weiteren vollendeten Tatsachen schaffen, wie es im Augenblick durch den Bau eines Mehrfunktionsgebäudes geschieht.

3. Gegen die Steganlage Frauentog bestehen vielfältige und schwerwiegende sachliche Bedenken. Weder konnte der wassertouristische Bedarf an Anliegerplätzen überzeugend nachgewiesen werden noch liegt ein tragfähiges Wirtschaftskonzept für den Betrieb einer Steganlage dieser Dimension vor. Die an dieser Stelle besonders relevanten Belange von Umweltschutz und Denkmalschutz werden in den Planungen nicht angemessen berücksichtigt. Die Interessen der Anwohner wurden in der Vergangenheit auf teils skandalöse Weise missachtet. Darüber hinaus erscheint die erhoffte wirtschaftliche Belebung der Altstadt Köpenick durch eine jenseits der Verkehrsader Müggelheimer Straße gelegene Großsteganlage nicht ausreichend begründet, um einen deratig massiven Eingriff in ein schützenswertes Ökosystem und in eine Denkmallandschaft zu rechtfertigen.

 
 

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