Auszug - Der Großflughafen BBI und die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks - Chancen und Risiken  

 
 
11. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 39
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 27.06.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IV/303 Der Großflughafen BBI und die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks - Chancen und Risiken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSPDS
Verfasser:Ernst Welters 
Drucksache-Art:AntragAntrag

Herr Welters begründet den Antrag der Fraktion der PDS <2/112>: Da der Antrag von der Konsensliste genommen wurde und er die Intention dafür nicht kennt, hier eine kurze Begründung

Herr Welters begründet den Antrag der Fraktion der PDS <2/112>: Da der Antrag von der Konsensliste genommen wurde und er die Intention dafür nicht kennt, hier eine kurze Begründung. Angeregt durch die Plakatkampagne, die suggeriert, dass damit so und soviel Arbeitsplätze auch im Bezirk entstehen sollen, ist ganz deutlich, dass es keinerlei gesicherte Erkenntnisse über wirklich für den Bezirk zutreffende wirtschaftliche Fragestellungen positiv wie negativ gibt. Die PDS-Fraktion habe inzwischen auch im Rahmen der Altstadtrichtlinien festgestellt, dass zur Entwicklung der Altstadt der Großflughafen beiträgt und auf der anderen Seite gibt es natürlich ernsthafte Bedenken, dass Teile der Wirtschaft unter dieser Entwicklung eines stadtnahen Großflughafens Probleme bekommen werden und auch Teile des Bezirks. Lebensqualität steht zur Disposition und unter all den Gesichtspunkten ist es ganz nützlich, die EFRE-Studie, die die wirtschaftliche Entwicklung des Süd-0st-Raums analysieren soll, mit dieser Fragestellung zu betrauen, damit der Bezirk auch für seine wirtschaftlichen Argumentationen für oder gegen diesen Großflughafen entsprechende Informationen und gesicherte Kenntnisse bekommt und nicht nur auf plakative Hochrechnungen angewiesen ist. Es gibt auch andere Feststellungen. Mit Sicherheit ist auch klar, dass eine Fusion mehrerer Standorte zunächst erst einmal keine Arbeitsplätze schafft, dazu kommt noch, dass der Flughafen sich in seiner Konfiguration entschieden geändert hat. Man redet nicht mehr von Luftdrehkreuz sondern vom Single-Airport. Daraus resultieren ganz andere Fluggastbewegungen. Zur Abrundung der wirtschaftlichen Situation, zur Verbesserung der Datenlage für den Bezirk und damit auch für die Arbeit im BA und für die Bevölkerung ist es dringend erforderlich, gesicherte Erkenntnisse zu haben und die wirtschaftliche Entwicklung dahingehend zu analysieren.

Aussprache:

Herr Maucher: Er habe die beiden Drucksachen 303/IV und 299/IV von der Konsensliste nehmen lassen, da es im Bezirk zu diesem Flughafen unterschiedlichste Intentionen, unterschiedliche Vorstellungen und auch unterschiedliche Betroffenheiten gibt. Weil dem so ist, haben die BVV´n in Köpenick und Treptow die jeweiligen Einwendungen der Bezirke in Form einer Stellungnahme gebilligt bzw. zur Kenntnis genommen. Das BA hat in der Anhörung Träger öffentlicher Belange (TÖB) und beginnend bei der Anhörung der Betroffenen seine Betroffenheit deutlich gemacht. Wenn diesen Einwendungen auch nur annähernd gefolgt wird, dann ist die Durchführung des vom Vorhabenträger geplanten Projektes nicht möglich. Ob ihnen gefolgt wird, weiß niemand. Er habe das Gefühl, dass das Pendel bei der Anhörung umschlägt. Ein Beispiel: Während im Antrag des Vorhabenträgers noch ganz eindeutig gesagt wurde, dass ein 24 Stunden- Flugverkehr gebraucht wird, hat der Vorhabenträger jetzt persönlich erklärt, dass man sich auch eine Variante vorstellen könne, wo dieses nicht erforderlich ist. Das hat natürlich Auswirkungen auf die hier in beiden Anträgen geforderte Darlegung. Mit den Anträgen bürdet man dem BA eine doch erhebliche Be-lastung auf, denn die Umsetzung der Anträge erfordert Kapazitäten. Es ist die Zeit gekommen, nicht nur den Standort Schönefeld in Betracht zu ziehen, sondern sich auch Gedanken zu machen, welche Auswirkungen ein Flughafen Berlin Brandenburg International hat. Daher ÄA: In der Drs. 303/IV soll nach “aufgezeigt werden” ergänzt werden: “Die Analyse soll für den Standort Schönefeld, Variante 1, und für einen entfernteren Standort z.B. Sperenberg, Variante 2, durchgeführt werden.” Dabei sollten die unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten eines für die Infrastruktur der Region notwendigen Flughafens berücksichtigt werden. Die Zeit einer einseitigen Betrachtung ist vorbei. Weiterhin wird die Überweisung beider so geänderten Drucksachen in die Ausschüsse beantragt. Herr Dr. Sattelkau: Er sei gegen die Anträge und den Überweisungsantrag. Das BA hat eine Ausschreibung im weitesten Sinne durchgeführt, und am 30.03. wurde eine Eröffnungsveranstaltung im Hotel Courtyard zu dieser Studie durchgeführt. Am 10.04. wurde die Eröffnungsverteidigung durchgeführt. Seitdem arbeitet die BECG mit Hochdruck an dieser Studie. Am 14.06. wurde in einer Beiratssitzung eine Arbeitsgliederung zu dieser Studie vorgelegt, in der unter Punkt 2.4.7 auch der Flughafen BBI erwähnt ist. Schlusstermin dieser Studie ist Dezember 2001. Zu den Wirtschaftstagen Treptow-Köpenick im September werden am 21.09. von der BECG erste Ergebnisse vorgestellt. Seinen Erkenntnissen nach ist die Studie voll. Jeder zusätzliche Punkt kippt den genannten Zeitrahmen. Die Studie ist teuer genug. Der Antragsteller wird um Zurückziehung gebeten. Herr Dr. Mory: 1. 1996 entschieden sich die Länderparlamente von Berlin und Brandenburg mit der Zustimmung zum Landesentwicklungsplan endgültig für den Standort Schönefeld als auszubauenden Großflughafen BBI. Zwar hatte die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Sperenberg favorisiert, beugte sich aber dann der Mehrheitsentscheidung.
 2. Der Bezirk kann diese Standortentscheidung nicht mehr rückgängig machen, und die SPD möchte auch den Bürgern hier keine Illusionen dazu vorgaukeln. Aber es ist unbestritten, dass durch die Standortentscheidung bestimmte Ortsteile des Bezirks wie Bohnsdorf, Müggelheim und Karolinenhof besonders stark belastet werden. Andere Ortsteile wie Plänterwald und Baumschulenweg werden z.B. durch die dann vorgesehene Schließung des Flughafens Tempelhof entlastet. Weiterhin unterstützt die Frak-tion, dass im laufenden Planfeststellungsverfahren die berechtigten Interessen des Bezirks auf maximalen Schutz der Bürger für Natur, Landschaft, Boden, Grundwasser, Luft und Klima eingefordert werden. Die SPD-Fraktion fordert das BA Treptow-Köpenick auf, diese Einwendungen und Forderungen aufrecht zu erhalten und Fehler in Planunterlagen und Gutachten usw. aufzuarbeiten und entsprechend nachzubessern. 3. Die Fraktion erkennt aber auch die wirtschaftlichen Chancen eines Großflughafens Berlin International in Schönefeld in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bezirk an. Bekanntlich sind Flughäfen sogenannte Jobmaschinen, es wird eine Vielzahl von Arbeitsplätzen unmittelbar und in der Peripherie geschaffen (siehe München, Frankfurt am Main). Man rechne auch mit positiven Auswirkungen für den Bezirk. Besonders die Technologiezentren Adlershof, Wuhlheide und Oberschöneweide werden davon profitieren. Man wisse um viele ansiedungswillige Firmen, die auf den Flughafen warten. Wie im Antrag gefordert, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen in dieser EFRE-Studie berücksichtigt werden, dafür ist nach Meinung der SPD-Fraktion der Zug bereits abgefahren und daher werde der Antrag abgelehnt. Herr Welters <2/186>: Er habe nun ein Problem. Herr Dr. Sattelkau hat gesagt, der Flughafen ist Bestandteil der EFRE-Studie, Dr. Mory sagt, eine Erweiterung des Auftrags der EFRE-Studie ist nicht mehr möglich. Wenn er Bestandteil der EFRE-Studie ist, dann ist es keine Erweiterung, sondern dann ist es lediglich eine sozusagen durch die BVV noch einmal betonte besondere Gewichtung im Rahmen der Studie selbst. Es sind schon des Öfteren Anträge verabschiedet worden unter dem Gesichtspunkt zu verstärken, was ohnehin passiert. Aber es gibt auch noch ein paar inhaltliche Positionen zu sagen. Die Änderungsanträge von Herrn Maucher sind an dieser Stelle nicht sinnvoll. Denn einen irgendwie gearteten anderen Standort in diese EFRE-Studie einzuführen, bringt überhaupt nichts. Das kann keiner richtig untersuchen, wie sich denn ein Standort Stendal oder Sperenberg oder sonstwie auswirken würde. Das würde dann im Grunde genom-men lediglich heißen, der Flughafen kommt hier in der Form nicht hin, und dann brauche man nicht zu untersuchen, welche Auswirkungen das haben würde, wenn er ganz woanders hinkommt. Mit den Ausführungen von Herrn Dr. Mory habe er aber ein Problem unter folgendem Gesichtspunkt: Zweifelsfrei ist 1996 eine Grundsatzempfeh-lung von Politikern erfolgt. Diese ist natürlich behördlich zu bearbeiten und wird im Planfeststellungsverfahren dazu führen, dass eine ganze Reihe von Auflagen in diese Grundsatzentscheidung mit hineinkommt und zwar Auflagen in der Dimension, dass damit der Flughafen von denjenigen, die als Betreiber in Aussicht stehen, gar nicht gebaut wird. Er zitiert Dr. Ulbricht, der gesagt hat, “wenn also 24 Stunden-Betrieb die zwingende ökonomische Voraussetzung dafür ist, dass der Flughafen gebaut wird, dann richten sich die wirtschaftlichen Interessen gegen die Menschen, und das wäre ein Punkt, wo der Bezirk, und damit ist die Beschlusslage auch des Bezirks ziemlich eindeutig, nicht mitgehen kann.” Unter diesem Gesichtspunkt gehe es ihm wirklich nur darum, mehr gesicherte Erkenntnisse zu haben und nicht dem Begriff “Jobmaschine” hinterherzulaufen. Es sind alles gegriffene Zahlen, und man könne überhaupt nicht Frankfurt mit Berlin vergleichen, auch nicht mit München, es ist im Grunde genom-men eine Positivargumentation, dass man sagt: 1 Mio Flugpassagiere gleich 1000 Arbeitsplätze. Ursprünglich sollten es 60 Mio werden, dann hätten wir 60.000 Arbeitsplätze. Zurzeit rechnet man bei 50 Mio mit 15000 Arbeitsplätzen. Es gibt aber in Berlin schon 13 Tausend diesbezügliche Arbeitsplätze, die im Prinzip nur verlagert werden. Es geht doch nur darum, dass der Bezirk abwägen muss, zwischen seinen möglichen wirtschaftlichen Nachteilen, die er durch diesen Großflughafen bekommt, z.B. Naherholung, Tourismus etc. und den wirtschaftlichen Vorteilen. Wichtig ist, dass gesichertes Datenmaterial zur weiteren Erkenntnis vorliegt. Das ist Grundlage des Antrages, der damit den Standort überhaupt nicht in Frage stellt. Der Standort wird im Grunde genommen durch den Antragsteller selbst in Frage gestellt, nämlich durch die Bedingungen, die er für den Standort formuliert. Abgesehen davon, dass die Privatisierung der Flughafengesellschaft noch nicht gelaufen ist, weiss man immer noch nicht, wer letztendlich dafür verantwortlich ist. Bei der Haushaltslage ist es die Verantwortung der Bezirksverordneten für den Bezirk, bevor man politische Entscheidungen mitträgt, auch zu wissen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese haben. Ansonsten würde man den Menschen etwas vorgaukeln, und das könne er nicht mittragen. Herr Dr. Sattelkau: Unter Punkt 2.4.7. in dieser Studie ist der Flughafen BBI aufgeführt. Das Problem ist nur, wenn dem Antrag gefolgt würde, würde man diese Studie total umwidmen in eine reine Flughafenstudie, und das ist sie nicht. Das ist eine Studie für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Südost Berlins. Es sind im Prinzip noch sechs Monate, und da ist für den Antrag kein Platz in dieser Studie. Deshalb bitte er darum, den Antrag zurückzuziehen oder abzulehnen. Aber wenn an einer Analyse und an den Vor- und Nachteilen soviel gelegen ist, dann bitte er darum, dem Antrag 299/IV zuzustimmen, denn da wird dieses genau so gefordert. Frau Meißner: Herr Welters fordere hier eine objektive Bewertung in der Studie, d.h. es wird unterstellt, dass die Bewertung in der Studie nicht objektiv verläuft. Weiter fordere er, dass eine Bilanz, in der auch die Entwicklungsbeschränkungen und Belastungen des Bezirkes dargestellt werden, erstellt werden soll. Das ist eine wesentliche Erweiterung der jetzigen Arbeitsaufgabe. Außerdem wird gefordert, auch Möglichkeiten aufzuzeigen für eine ausgleichende Schadensbegrenzung. Der Bezirk ist ja nun nicht irgendwie so ein kleiner Standort, sondern er ist riesig, und diese Forderungen, die jetzt nachgeschoben werden sollen, das hieße ja, dass der Vertrag mit der BECG wieder aufgerollt werden und Nachforderungen gestellt werden müssten. Dann ist diese Studie nicht nur vom Bezirk abhängig, sondern das Geld kommt aus dem EFRE-Fonds, es ist begrenzt, die Aufgabenstellung ist mit der Wirtschaftsverwaltung abgestimmt und kann also nicht einfach aufgedröselt und unmäßig erweitert werden. Auch im Sinne des Zeitablaufes sollten die Ergebnisse der Studie abgewartet werden. Diese Diskussion hätte im Wirtschaftsausschuss geführt werden sollen, daher Ablehnung des Antrages.

Herr Maucher: Sieht ein, dass der Antrag, die Standortfrage in die Anträge mit hineinzubringen, für diesen Antrag nicht mehr möglich ist. Insofern müsse er Herrn Welters Recht geben, dass es nicht sinnvoll ist, diesen Antrag zu stellen, denn er bezweifele auch, dass bis zum Jahresende, wenn die Studie abgeschlossen worden ist, eine entsprechende Analyse aus diesem Fonds erhältlich ist. Die Daten, wann und wie weit die Analyse fortgeschritten ist, waren nicht bekannt. Er schlage deshalb vor, die Diskussion in den Ausschüssen zu führen, auch die Standortfrage sollte dort beraten werden. Er beantragt die Überweisung in den Haushalts- und in den Wirtschaftsausschuss.

Der BzVV weist Herrn Maucher darauf hin, dass er den ÄA zu einer Drs. gestellt hat, die nicht zur Debatte steht, nämlich zur Drs. 299/IV, und jetzt sei man bei der Drs. 303/IV. Darauf solle sich die Änderung aber wohl auch beziehen. Herr Welters: Der Antrag hätte auf Konsens bleiben können, dann gäbe es diese Debatte nicht. Aber Frau Meißner sollte den Antrag lesen, bevor Sie ihn kritisiere. Hier gehe es nicht darum, dass es keine objektive Bewertung der EFRE-Studie gibt, sondern darum, dass nicht objektive Zahlen plakatiert werden in ganz Berlin als Ergebnis dieses Großflughafens. Diese Zahlen sollen auf ihren ökonomischen Gehalt nachgeprüft werden. Das steht in diesem Antrag. In Gesprächen mit Wirtschaftsfachleuten wurde ganz klar gesagt, dass innerhalb der EFRE-Studie dieser Schwerpunkt gemacht werden könnte, man müsste es nur verdeutlichen. Der Unterschied zwischen dem Antrag von Herrn Dr. Sattelkau und diesem ist der, dass die gesamten Fragen auch gestellt werden, aber keine Quelle genannt wird, wie sie denn gelöst werden. Die EFRE-Studie ist eine Studie, die aktuell die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Südostregion untersucht. Sie wird auf die Untersuchung des Großflughafens gar nicht verzichten in der Analyse, also sollten auch Ergebnisse herbeigeführt werden, und die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt genau diesen Schwerpunkt in der Betrachtungsweise. Es ist nicht zu verstehen, warum der Antrag unter diesen Gesichtspunkten so schwer ist. Da wird ein anderer Antrag gemacht, den er auch befürworten will, der aber im Grunde genommen eine Summe von Untersuchungen nach sich führt. Und das Problem ist, 90 % von dem sollte dann letztendlich als Analyse auch vom Vorhabensträger bezahlt werden und nicht, dass der Bezirk anfängt zu analysieren, welche Auswirkungen das hat. Der Vorhabensträger hat, und das wurde in der Bezirksverordnetenversammlung in Köpenick beschlossen, zusätzliche Gutachten zu entwickeln und zu bezahlen, wenn sie dann eingefordert werden. Der BzBm hat diese zusätzlichen Gutachten eingefordert, und es wurde nun ein entsprechender Antrag eingebracht. Wenn die BVV den Antrag abweist, hintertreibt sie also auch noch die Bemühungen des eigenen BzBm und auch der Bezirksamtsbeschlussfassung.

Abstimmung über Überweisung in die A f. HhIm und WiT: Mit Mehrheit abgelehnt.

Abstimmung, über ÄA von Herrn Maucher: Mit  Mehrheit abgelehnt.

Abstimmung über Antrag: Mit Mehrheit abgelehnt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen der Begleitung und Erarbeitung der EFRE-Studie "Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Südost von Berlin" auf eine objektive Bewertung der derzeitigen plakativ verbreiteten Prognosen in Bezug auf wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Effekte durch den Vorhabensträger hinzuwirken. Dabei sollten in einer Bilanz auch die Entwicklungsbeschränkungen und Belastungen des Bezirks dargestellt sowie Möglichkeiten einer ausgleichenden Schadensbegrenzung aufgezeigt werden.

 

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                .            dagegen:            mehrheitlich.            Enthaltung:        .


 
 

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