Auszug - Der Großflughafen BBI und die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks - Chancen und Risiken
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Herr
Welters begründet den Antrag der
Fraktion der PDS <2/112>: Da der Antrag von der Konsensliste genommen
wurde und er die Intention dafür nicht kennt, hier eine kurze Begründung.
Angeregt durch die Plakatkampagne, die suggeriert, dass damit so und soviel
Arbeitsplätze auch im Bezirk entstehen sollen, ist ganz deutlich, dass es
keinerlei gesicherte Erkenntnisse über wirklich für den Bezirk zutreffende
wirtschaftliche Fragestellungen positiv wie negativ gibt. Die PDS-Fraktion habe
inzwischen auch im Rahmen der Altstadtrichtlinien festgestellt, dass zur
Entwicklung der Altstadt der Großflughafen beiträgt und auf der anderen Seite
gibt es natürlich ernsthafte Bedenken, dass Teile der Wirtschaft unter dieser
Entwicklung eines stadtnahen Großflughafens Probleme bekommen werden und auch
Teile des Bezirks. Lebensqualität steht zur Disposition und unter all den
Gesichtspunkten ist es ganz nützlich, die EFRE-Studie, die die wirtschaftliche
Entwicklung des Süd-0st-Raums analysieren soll, mit dieser Fragestellung zu
betrauen, damit der Bezirk auch für seine wirtschaftlichen Argumentationen für
oder gegen diesen Großflughafen entsprechende Informationen und gesicherte
Kenntnisse bekommt und nicht nur auf plakative Hochrechnungen angewiesen ist.
Es gibt auch andere Feststellungen. Mit Sicherheit ist auch klar, dass eine
Fusion mehrerer Standorte zunächst erst einmal keine Arbeitsplätze schafft,
dazu kommt noch, dass der Flughafen sich in seiner Konfiguration entschieden
geändert hat. Man redet nicht mehr von Luftdrehkreuz sondern vom
Single-Airport. Daraus resultieren ganz andere Fluggastbewegungen. Zur
Abrundung der wirtschaftlichen Situation, zur Verbesserung der Datenlage für
den Bezirk und damit auch für die Arbeit im BA und für die Bevölkerung ist es
dringend erforderlich, gesicherte Erkenntnisse zu haben und die wirtschaftliche
Entwicklung dahingehend zu analysieren. Aussprache: Herr Maucher: Er habe die beiden Drucksachen 303/IV und 299/IV von
der Konsensliste nehmen lassen, da es im Bezirk zu diesem Flughafen
unterschiedlichste Intentionen, unterschiedliche Vorstellungen und auch
unterschiedliche Betroffenheiten gibt. Weil dem so ist, haben die BVV´n in
Köpenick und Treptow die jeweiligen Einwendungen der Bezirke in Form einer
Stellungnahme gebilligt bzw. zur Kenntnis genommen. Das BA hat in der Anhörung
Träger öffentlicher Belange (TÖB) und beginnend bei der Anhörung der
Betroffenen seine Betroffenheit deutlich gemacht. Wenn diesen Einwendungen auch
nur annähernd gefolgt wird, dann ist die Durchführung des vom Vorhabenträger
geplanten Projektes nicht möglich. Ob ihnen gefolgt wird, weiß niemand. Er habe
das Gefühl, dass das Pendel bei der Anhörung umschlägt. Ein Beispiel: Während
im Antrag des Vorhabenträgers noch ganz eindeutig gesagt wurde, dass ein 24
Stunden- Flugverkehr gebraucht wird, hat der Vorhabenträger jetzt persönlich
erklärt, dass man sich auch eine Variante vorstellen könne, wo dieses nicht
erforderlich ist. Das hat natürlich Auswirkungen auf die hier in beiden
Anträgen geforderte Darlegung. Mit den Anträgen bürdet man dem BA eine doch
erhebliche Be-lastung auf, denn die Umsetzung der Anträge erfordert
Kapazitäten. Es ist die Zeit gekommen, nicht nur den Standort Schönefeld in
Betracht zu ziehen, sondern sich auch Gedanken zu machen, welche Auswirkungen
ein Flughafen Berlin Brandenburg International hat. Daher ÄA: In der Drs.
303/IV soll nach “aufgezeigt werden” ergänzt werden: “Die Analyse
soll für den Standort Schönefeld, Variante 1, und für einen entfernteren
Standort z.B. Sperenberg, Variante 2, durchgeführt werden.” Dabei sollten
die unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten eines für die Infrastruktur der
Region notwendigen Flughafens berücksichtigt werden. Die Zeit einer einseitigen
Betrachtung ist vorbei. Weiterhin wird die Überweisung beider so geänderten
Drucksachen in die Ausschüsse beantragt. Herr Dr. Sattelkau: Er sei
gegen die Anträge und den Überweisungsantrag. Das BA hat eine Ausschreibung im
weitesten Sinne durchgeführt, und am 30.03. wurde eine Eröffnungsveranstaltung
im Hotel Courtyard zu dieser Studie durchgeführt. Am 10.04. wurde die
Eröffnungsverteidigung durchgeführt. Seitdem arbeitet die BECG mit Hochdruck an
dieser Studie. Am 14.06. wurde in einer Beiratssitzung eine Arbeitsgliederung
zu dieser Studie vorgelegt, in der unter Punkt 2.4.7 auch der Flughafen BBI
erwähnt ist. Schlusstermin dieser Studie ist Dezember 2001. Zu den
Wirtschaftstagen Treptow-Köpenick im September werden am 21.09. von der BECG
erste Ergebnisse vorgestellt. Seinen Erkenntnissen nach ist die Studie voll.
Jeder zusätzliche Punkt kippt den genannten Zeitrahmen. Die Studie ist teuer
genug. Der Antragsteller wird um Zurückziehung gebeten. Herr Dr. Mory: 1.
1996 entschieden sich die Länderparlamente von Berlin und Brandenburg mit der
Zustimmung zum Landesentwicklungsplan endgültig für den Standort Schönefeld als
auszubauenden Großflughafen BBI. Zwar hatte die SPD-Fraktion des
Abgeordnetenhauses Sperenberg favorisiert, beugte sich aber dann der
Mehrheitsentscheidung. Herr Maucher: Sieht ein, dass der Antrag, die Standortfrage in die
Anträge mit hineinzubringen, für diesen Antrag nicht mehr möglich ist. Insofern
müsse er Herrn Welters Recht geben, dass es nicht sinnvoll ist, diesen Antrag
zu stellen, denn er bezweifele auch, dass bis zum Jahresende, wenn die Studie
abgeschlossen worden ist, eine entsprechende Analyse aus diesem Fonds
erhältlich ist. Die Daten, wann und wie weit die Analyse fortgeschritten ist,
waren nicht bekannt. Er schlage deshalb vor, die Diskussion in den Ausschüssen
zu führen, auch die Standortfrage sollte dort beraten werden. Er beantragt die
Überweisung in den Haushalts- und in den Wirtschaftsausschuss. Der
BzVV weist Herrn Maucher darauf hin, dass er den ÄA zu einer Drs.
gestellt hat, die nicht zur Debatte steht, nämlich zur Drs. 299/IV, und jetzt
sei man bei der Drs. 303/IV. Darauf solle sich die Änderung aber wohl auch
beziehen. Herr Welters: Der Antrag hätte auf Konsens bleiben können,
dann gäbe es diese Debatte nicht. Aber Frau Meißner sollte den Antrag lesen,
bevor Sie ihn kritisiere. Hier gehe es nicht darum, dass es keine objektive
Bewertung der EFRE-Studie gibt, sondern darum, dass nicht objektive Zahlen
plakatiert werden in ganz Berlin als Ergebnis dieses Großflughafens. Diese
Zahlen sollen auf ihren ökonomischen Gehalt nachgeprüft werden. Das steht in
diesem Antrag. In Gesprächen mit Wirtschaftsfachleuten wurde ganz klar gesagt,
dass innerhalb der EFRE-Studie dieser Schwerpunkt gemacht werden könnte, man
müsste es nur verdeutlichen. Der Unterschied zwischen dem Antrag von Herrn Dr.
Sattelkau und diesem ist der, dass die gesamten Fragen auch gestellt werden,
aber keine Quelle genannt wird, wie sie denn gelöst werden. Die EFRE-Studie ist
eine Studie, die aktuell die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Südostregion
untersucht. Sie wird auf die Untersuchung des Großflughafens gar nicht
verzichten in der Analyse, also sollten auch Ergebnisse herbeigeführt werden,
und die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt genau diesen Schwerpunkt in
der Betrachtungsweise. Es ist nicht zu verstehen, warum der Antrag unter diesen
Gesichtspunkten so schwer ist. Da wird ein anderer Antrag gemacht, den er auch
befürworten will, der aber im Grunde genommen eine Summe von Untersuchungen
nach sich führt. Und das Problem ist, 90 % von dem sollte dann letztendlich als
Analyse auch vom Vorhabensträger bezahlt werden und nicht, dass der Bezirk
anfängt zu analysieren, welche Auswirkungen das hat. Der Vorhabensträger hat,
und das wurde in der Bezirksverordnetenversammlung in Köpenick beschlossen,
zusätzliche Gutachten zu entwickeln und zu bezahlen, wenn sie dann eingefordert
werden. Der BzBm hat diese zusätzlichen Gutachten eingefordert, und es wurde
nun ein entsprechender Antrag eingebracht. Wenn die BVV den Antrag abweist, hintertreibt
sie also auch noch die Bemühungen des eigenen BzBm und auch der
Bezirksamtsbeschlussfassung. Abstimmung über Überweisung in die A f. HhIm und WiT: Mit
Mehrheit abgelehnt. Abstimmung, über ÄA von Herrn Maucher: Mit Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über Antrag: Mit Mehrheit abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen der Begleitung und Erarbeitung der
EFRE-Studie "Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Südost von Berlin" auf eine objektive Bewertung der
derzeitigen plakativ verbreiteten Prognosen in Bezug auf wirtschafts- und
arbeitsmarktpolitische Effekte durch den Vorhabensträger hinzuwirken. Dabei
sollten in einer Bilanz auch die Entwicklungsbeschränkungen und Belastungen des
Bezirks dargestellt sowie Möglichkeiten einer ausgleichenden Schadensbegrenzung
aufgezeigt werden. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: mehrheitlich. Enthaltung: . |
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