Tagesordnung - 13. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün  

 
 
Bezeichnung: 13. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün
Datum: Mi, 08.01.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Raum 001
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Tagesordnung und Protokollkontrolle vom 04.12.2002      
Ö 2  
Beratung zum Agendaentwurf      
Ö 3  
Information des Bezirksamtes: Info zu aktuellen Problemen, Bericht zu offenen Fragen nach Protokoll vom 04.12.02, Fragen zu aktuellen Problemen u.a.      
Ö 4  
Vorstellung über Neugestaltung (BPU) zum Müggelseepark Friedrichshagen      
Ö 5  
Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge
Enthält Anlagen
V/0238  
    29.08.2002 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 38 - überwiesen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    04.09.2002 - Ausschuss für Umwelt und Grün
    Ö 6.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erwirken, dass einheitliche Umweltstandards für Berlin und Brandenburg bei der Benutzung von Wasserfahrzeugen auf den Gewässern für die Abgas- und Geräuschemissionen eingeführt werden. Dabei sollten die in der Verordnung für Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsver-ordnung-LSchiffV) vom 20.04.1999 genannten Bedingungen für Abgas- und Geräuschemissionen beispielgebend übernommen werden.

 

Begründung:

Da bei der Befahrung der verbundenen Gewässer zwischen Berlin und Brandenburg einheitliche Standards eigentlich selbstverständlich sind, sollte hier im Sinne der oben genannten Verordnung des Landes Brandenburg die entsprechende Verordnung für Berlin angepasst werden. Diese Harmonisierung der Verordnungen ist bei der angestrebten Fusion beider Länder sinnvoll und vernünftig.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.

   
    26.09.2002 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 16 - überwiesen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    06.11.2002 - Ausschuss für Umwelt und Grün
    Ö 8 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vertagung

   
    04.12.2002 - Ausschuss für Umwelt und Grün
    Ö 5 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss:

Es wird folgender Beschluss:

 

Vertagung

 

   
    08.01.2003 - Ausschuss für Umwelt und Grün
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erwirken, dass für die auf den Berliner Gewässern* verkehrenden motorisierten Wasserfahrzeuge Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen festgelegt werden, wie sie im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote - Amtsblatt Nr. C 062 E vom 27.02.2001, S. 0139-0151 - enthalten sind.

 

* Berliner Gewässer:                         Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes in Berlin gem. der Binnenschifffahrtsstraßen                        ordnung vom 8.10.1998 sowie Landeswasserstraßen gem. § 1 der Landesschifffahrts                        verordnung Berlin - LandesSchiffVO-Berlin vom 27.04.1998

 

Begründung:

Mit dem Ziel, die Qualität des Wassers in den Seen und Gewässern der Stadt langfristig zu sichern, die dort vorhandene Flora und Fauna zu schützen sowie den Wert der Seen und Gewässer als wichtigen Erholungsraum für das städtische Ballungsgebiet zu gewährleisten, sollten Grenzwerte für Abgasemissionen und Betriebsgeräusche motorisierter Wasserfahrzeuge festgelegt werden.

 

Da Motorsportboote i.d.R. gerade in Erholungsgebieten genutzt werden, ist eine Begrenzung der von den Booten ausgehenden Lärmemissionen zum Erhalt der Erholungsfunktion der Seen und Flüsse unserer Stadt unbedingt erforderlich.

Hinzu kommt, - und hierin liegt ein zusätzliches besonderes Interesse des Bezirks Treptow-Köpenick an einer Regelung im Sinne des Antrags - dass große Teile seiner Gewässer innerhalb von Trinkwasserschutzzonen liegen (z.B. Müggelsee), an deren Ufern sich zahlreiche Brunnengalerien zur Trinkwassergewinnung befinden. Diese Gewässer haben damit im weiteren Sinne die Funktion von Trinkwasserspeichern. Folglich ist dort “... mit besonderer, über das übliche Maß hinausgehender Sorgfalt vorzugehen ist, um eine Verunreinigung des Wassers .... zu verhindern” (§ 8 - Schutzbestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen)

In dem im Antragstext genannten EU-Vorschlag sind Grenzwerte und Bedingungen definiert worden, die mit entsprechenden Werten der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung weitgehend übereinstimmen. Außerdem wird in dem Vorschlag ausdrücklich auf die Festlegung von Grenzwerten für Abgas- und Geräuschemissionen in der Brandenburgischen Landes-Schifffahrts-Verordnung Bezug genommen, die diesbezüglich als wegweisend gilt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich.

   
    30.01.2003 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 201/14/03   
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Ö 6  
Müggelheim - Erhaltungssatzung  
Enthält Anlagen
V/0302  
Ö 7  
Verschiedenes      
                 
 
 

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