Auszug - Beratung zum Agendaentwurf  

 
 
13. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.01.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Raum 001
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

- 3

-     3.2 “Verankerung und 3.4 Schutz des Naturhaushaltes”

-     3.7 “Schonung der Ressourcen und 3.8 Klimaschutz”

Herr Oliver Igel: Ergänzungsvorschlag Lokale Agenda Treptow-Köpenick Arbeitsentwurf 2002.

 

Punkt 3.7.2 Zielsetzungen (im Kapitel Schonung der Ressourcen)

S.   110: Im vorletzten Absatz einfügen:

Bereits jetzt sollte intensiver gegen illegale Einleitungen in die Gewässer vorgegangen werden, bis der Anschluss- und Benutzerzwang an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation flächendeckend umgesetzt ist.

 

S.   112: Erster Spiegelstrich:

Neben der Abfallvermeidung muss das Bezirksamt auch darauf drängen, den trotzdem anfallenden Müll in seinen Objekten schnellstmöglich abtransportieren zu lassen, um einer drohenden Vermüllung insbesondere von großen Parkanlagen entgegenzutreten.

Herr Scholz

Seite 118: Die Bestandsaufnahme sollte für den Bezirk Treptow-Köpenick zusammengefasst werden. Eine Umverlagerung des Flughafens Schönefeld würde auch zu einer klimarelevanten Schadstoffkonzentration führen.

 

Seite 119: Die Zahlen über die Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden müssten geprüft werden. Die Nutzung ist im Ergebnis sehr unterschiedlich. Die weitere Entwicklung zum Solarbezirk ist nur mit Fördermittel möglich. Darüber müsste neu beraten werden.

Herr Querengässer schlägt vor, dass das Bezirksamt an IBASOLAR herantritt mit der Bitte, eine Bestandsaufnahme über die Solarentwicklung im Bezirk zu erstellen.

Herr Habermann

Seite 120: Wenn die Solarsiedlung Hessenwinkel nicht mehr aktuell ist sollte dieser Satz gestrichen werden.

Seite 124: Der Kohleeinsatz in Kleinfeuerungsanlagen sollte weiter eingeschränkt werden - eine Untersagung ist nicht möglich.

Seite 123: Im Absatz Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen und Sportbooten mit Verbrennungsmotor ...

ändern: Der Verkehr von Sportbooten mit Verbrennungsmotoren muss durch Fahrrinnenregelungen und Geschwindigkeitsbegrenzung umweltverträglich reguliert werden.

Herr Emmerich: In 3.4.11 fehlt der Querverweis auf den Naturschutz.

Frau Radebold: In dem Abschnitt sind viele Dinge, die der Bezirk nicht lösen kann.

 


 
 

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