Auszug - Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge  

 
 
13. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.01.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Raum 001
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/0238 Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:201/14/03
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, UmGrünImm
  Schneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Beratung und Beschlussfassung zu Drucksachen

Beratung und Beschlussfassung zu Drucksachen. 238/V - CDU - Begrenzung der Abgas und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge.

Beschluss: Mit großer Mehrheit, bei einer Stimmenthaltung angenommen.

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erwirken, dass für die auf den Berliner Gewässern* verkehrenden motorisierten Wasserfahrzeuge Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen festgelegt werden, wie sie im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote - Amtsblatt Nr. C 062 E vom 27.02.2001, S. 0139-0151 - enthalten sind.

 

* Berliner Gewässer:                         Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes in Berlin gem. der Binnenschifffahrtsstraßen                        ordnung vom 8.10.1998 sowie Landeswasserstraßen gem. § 1 der Landesschifffahrts                        verordnung Berlin - LandesSchiffVO-Berlin vom 27.04.1998

 

Begründung:

Mit dem Ziel, die Qualität des Wassers in den Seen und Gewässern der Stadt langfristig zu sichern, die dort vorhandene Flora und Fauna zu schützen sowie den Wert der Seen und Gewässer als wichtigen Erholungsraum für das städtische Ballungsgebiet zu gewährleisten, sollten Grenzwerte für Abgasemissionen und Betriebsgeräusche motorisierter Wasserfahrzeuge festgelegt werden.

 

Da Motorsportboote i.d.R. gerade in Erholungsgebieten genutzt werden, ist eine Begrenzung der von den Booten ausgehenden Lärmemissionen zum Erhalt der Erholungsfunktion der Seen und Flüsse unserer Stadt unbedingt erforderlich.

Hinzu kommt, - und hierin liegt ein zusätzliches besonderes Interesse des Bezirks Treptow-Köpenick an einer Regelung im Sinne des Antrags - dass große Teile seiner Gewässer innerhalb von Trinkwasserschutzzonen liegen (z.B. Müggelsee), an deren Ufern sich zahlreiche Brunnengalerien zur Trinkwassergewinnung befinden. Diese Gewässer haben damit im weiteren Sinne die Funktion von Trinkwasserspeichern. Folglich ist dort “... mit besonderer, über das übliche Maß hinausgehender Sorgfalt vorzugehen ist, um eine Verunreinigung des Wassers .... zu verhindern” (§ 8 - Schutzbestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen)

In dem im Antragstext genannten EU-Vorschlag sind Grenzwerte und Bedingungen definiert worden, die mit entsprechenden Werten der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung weitgehend übereinstimmen. Außerdem wird in dem Vorschlag ausdrücklich auf die Festlegung von Grenzwerten für Abgas- und Geräuschemissionen in der Brandenburgischen Landes-Schifffahrts-Verordnung Bezug genommen, die diesbezüglich als wegweisend gilt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich.


 
 

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