In der Sitzung der BVV am 07.07.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für (federführend) sowie an den / die Ausschuss / Ausschüsse für (mitberatend) überwiesen:
Drs. IX/0237
Das Bezirksamt wird ersucht, die Sicherheit von Wegen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen [im folgenden "Einrichtungen"] im Bezirk ganzheitlich und grundlegend zu verbessern, in allen Fällen, in denen es direkte Zuständigkeit besitzt.
Dem Bezirksamt wird außerdem empfohlen, sich bei den relevanten Stellen dafür einzusetzen, die Sicherheit von Wegen zu und von den Einrichtungen im Bezirk ganzheitlich und grundlegend zu verbessern, in allen Fällen, in denen es keine direkte Zuständigkeit besitzt.
Wir empfehlen die Aufstellung eines bezirksweiten Konzepts zur Schulwegsicherheit, in den von dem Mobilitätsgesetz beschriebenen Bereichen (1) organisatorische und ordnungsrechtliche Maßnahmen, (2) Maßnahmen zur Schulung, Information und Aufklärung, u.a. Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung verbessern, (3) infrastrukturelle Maßnahmen sowie bauliche Standards. Diese sollten in enger Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt, Polizei und einrichtungsbezogenen Gremien, Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrern und Lehrerinnen, begleitet durch die AG Schulwegsicherheit, erarbeitet werden. Ein aktiver Austausch mit anderen Bezirken und Gemeinden, die bereits ähnliche Konzepte entwickelt haben, sowie der Forschung / Wissenschaft ist hierbei unerlässlich.
Ungeachtet der zu entwickelnden Empfehlungen dieses Konzepts ersuchen wir das und empfehlen wir dem Bezirksamt, als direkte Maßnahmen im Einrichtungsumfeld folgendes jetzt umzusetzen, bzw. deren Umsetzung bei den relevanten Stellen anzuregen:
1. die Einrichtung von Tempo 30-Zonen;
2. die Installation oder Anordnung von wirksamen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie Bodenschwellen, Straßenverengungen;
3. die Einrichtung von kindgerechten Querungsmöglichkeiten;
4. die Installation ausreichender Fahrradabstellmöglichkeiten vor den Einrichtungen, ggf. durch die Umwidmung von Autostellflächen;
5. regelmäßige und prioritäre Schwerpunktkontrollen durch das Ordnungsamt, um insbesondere Kreuzungen und andere Querungsbereiche vom ruhenden Kfz-Verkehr zu räumen.
Um die Belange des schulischen Mobilitätsmanagements zu unterstützen, sollte im Bezirksamt eine zuständige Stelle eingerichtet werden. Die Stelle hat folgende Aufgaben:
1. Begleitung und Beratung bei der Planung und Umsetzung von weiteren Maßnahmen aus den im Mobilitätsgesetz beschriebenen Bereichen;
2. Entwicklung und Federführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen / einer Kampagne zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens, hin zu einer selbständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen;
3. Schnittstelle zwischen den relevanten bezirklichen Verwaltungseinheiten;
4. Förderung des Austausches zu effektiven Maßnahmen, Good-Practices und Lessons learned, im Bezirk und darüber hinaus;
5. Begleitung und Unterstützung relevanter einrichtungsbezogener Gremien;
6. Beratung bei der Erstellung und Durchführung von Bildungs- und Verkehrserziehungsmaßnahmen.
Der Ausschuss für hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 2023 unter Beachtung der Stellungnahme/n des/r mitberatenden Ausschusses / Ausschüsse für abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig / mehrheitlich (::) die Annahme / die Ablehnung des Antrages / der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung. / folgenden geänderten Fassung: